Geschrieben am: 03.10.2009 um 14:05 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.10.2009 um 14:07 Uhr
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Zitat von christina100: Das finde ich unpassend.
Wenn man für ein Kind zahlt, mit dem man "nur zusammengelebt hat"
Wie kommst Du auf das Wort "unpassend"?
Es ist ja keine Pflicht, sondern eine freiwillige Leistung.
Man kann Menschen auch "ins Herz schließen" wenn man "nur" mit ihnen zusammen gelebt hat, egal ob nun familiäre Bande bestehen oder nicht.
Zitat: für die unterhaltszahlungen ist der vater des kindes verantwortlich ja wo kommen wir denn da hin wenn mein neuer partner für ein kind zahlen will oder müsste was ist denn das bitte schön der leibliche vater ist dafür verantwortlich...und sonst niemand...
[...]
Ja, wo kommen wir denn da hin wenn jemand etwas _freiwillig_ leistet?
Natürlich ist der leibliche Vater unterhaltspflichtig, aber nicht alle Väter können oder wollen ihren Pflichten nachkommen, zudem hat eine freiwillige Leistung keinen Einfluss auf den juristischen Unterhaltsanspruch.
Zitat: ich selber bind er meinung das die mutetr des kidnes, auch anch der trennung des neues partners ihn nicht zwingen kann unterhalt zu zahlen , besonders weils ie eigentlich den unterhalt von dem leiblcihen vater bekommen sollte und wenn sie es anfechtet
Hier hat ja auch niemand etwas von "zwingen" geschrieben, es geht um _freiwillige_ Leistungen
Just when I discovered the meaning of life, they change it.
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