michael67 - 57
Profi
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Geschrieben am: 06.08.2009 um 11:24 Uhr
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Zitat von WritersPawn: Medikamente dürfen nur zurückgenommen werden wenn Sie verschlossen sind, d.h. die packung unversehrt is.
Trugschluss;
Rücknahme von Medikamenten
Die Rückgabe oder der Umtausch von Medikamenten ist gesetzlich verboten !
Auch wenn es wirtschaftlich unsinnig erscheint, die Sicherheit muss vorgehen !
Jeder Patient muss sicher sein, dass er neue, ordnungsgemäß gelagerte Medikamente bekommt !
oder würden Sie gern ein Arzneimittel einnehmen, von dem Sie nicht wissen :
- Wer es vor Ihnen zuhause hatte ?
- Ob Ihr Vorgänger an der Packung manipuliert hat ?
- Ob er die Packung bei richtiger Temperatur gelagert hat- Wirkstoffabbau ?
- Ob Ihr Vorgänger eine ansteckende Krankheit hatte ?
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-just_you- - 32
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 06.08.2009 um 11:27 Uhr
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also wir geben unsre medikamente wo abgelaufen, unebnutzt oder wir sie nicht mehr brauchen wieder in die apotheke zurück 
die entsorgen sie dann für uns :)
immer noch besser als selber zu haben
мιя ιѕт єgαℓ ωαѕ αη∂єяє ∂єηкєη σ∂єя ѕαgєη, ∂єηη ι¢н вιη ι¢н
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-Lisl - 33
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 06.08.2009 um 11:27 Uhr
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Zitat von Herzile: Ist die nicht bis 18 eh kostenlos?
bis 20 : )
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-tollst- - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 06.08.2009 um 11:35 Uhr
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Zitat von -Lisl: Zitat von Herzile: Ist die nicht bis 18 eh kostenlos?
bis 20 : )
ne 18 :) ich bin jetz 18 und muss was zahlen, zwar nich alles, aber nen teil
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-Lisl - 33
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 06.08.2009 um 11:38 Uhr
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echt?ich hab s letzte mal bei meinem frauenarzt nachgefragt weil ich au bald 18 werd und die helferin hat gemeint bis ich 20 bin..
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nicki-mtb - 54
Halbprofi
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Geschrieben am: 06.08.2009 um 11:40 Uhr
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bis 18 zahlst gar nix und dann bis 20 die rezeptgebühr, danach mußt ganz zahlen
ich führe selbstgespräche, dann hört mir eine kompetente person zu
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-herzblut- - 33
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 06.08.2009 um 12:08 Uhr
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Zitat von nicki-mtb: bis 18 zahlst gar nix und dann bis 20 die rezeptgebühr, danach mußt ganz zahlen
falls es was nütztz es geht um die yasminelle..
und eigentlich ist das nur ein "was wäre wenn.."-fall
ich zahl meine pille seit ich 15 bin selbst.. als kassenpatient übernimmt man die ohne probleme. bist du privatpatient, scheint das ja eigentlich vorteile zu haben, aber was medikamente betrifft, ahst du so manche probleme.. verhütungsmittel übernimmt man eben nicht immer. naja.
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Giftzwergin
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Geschrieben am: 06.08.2009 um 12:16 Uhr
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Zitat von WritersPawn: Medikamente dürfen nur zurückgenommen werden wenn Sie verschlossen sind, d.h. die packung unversehrt is.
Das wäre mir neu - das kann man vielleicht bei Schuhbändeln oder Waschmittel machen - aber auf keinen Fall bei Arzneimitteln !!!
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utzigirl - 44
Halbprofi
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Geschrieben am: 06.08.2009 um 13:28 Uhr
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Zitat von Giftzwergin: Zitat von WritersPawn: Medikamente dürfen nur zurückgenommen werden wenn Sie verschlossen sind, d.h. die packung unversehrt is.
Das wäre mir neu - das kann man vielleicht bei Schuhbändeln oder Waschmittel machen - aber auf keinen Fall bei Arzneimitteln !!!
ja normalerweise darf die apotheke nichts mehr zurück nehmen!
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Krissemisse - 40
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Geschrieben am: 06.08.2009 um 13:29 Uhr
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die apotheken dürfen nur arzneimittel zurücknehmen um sie zu vernichten (bsp. abgelaufene arzneimittel)
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Herzile - 38
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Geschrieben am: 06.08.2009 um 13:37 Uhr
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Zitat von -herzblut-: Zitat von nicki-mtb: bis 18 zahlst gar nix und dann bis 20 die rezeptgebühr, danach mußt ganz zahlen
falls es was nütztz es geht um die yasminelle..
und eigentlich ist das nur ein "was wäre wenn.."-fall
ich zahl meine pille seit ich 15 bin selbst.. als kassenpatient übernimmt man die ohne probleme. bist du privatpatient, scheint das ja eigentlich vorteile zu haben, aber was medikamente betrifft, ahst du so manche probleme.. verhütungsmittel übernimmt man eben nicht immer. naja.
Bekommst du das nicht wieder von deiner privaten Kasse? Wo bist du denn versichert?
und wegen zurückgeben, frag doch einfach in der Apotheke oder beim Arzt???
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-herzblut- - 33
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 06.08.2009 um 14:01 Uhr
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Zitat von Herzile: Zitat von -herzblut-: Zitat von nicki-mtb: bis 18 zahlst gar nix und dann bis 20 die rezeptgebühr, danach mußt ganz zahlen
falls es was nütztz es geht um die yasminelle..
und eigentlich ist das nur ein "was wäre wenn.."-fall
ich zahl meine pille seit ich 15 bin selbst.. als kassenpatient übernimmt man die ohne probleme. bist du privatpatient, scheint das ja eigentlich vorteile zu haben, aber was medikamente betrifft, ahst du so manche probleme.. verhütungsmittel übernimmt man eben nicht immer. naja.
Bekommst du das nicht wieder von deiner privaten Kasse? Wo bist du denn versichert?
und wegen zurückgeben, frag doch einfach in der Apotheke oder beim Arzt???
bei medikamenten zu verhütung zaheln die nichts zurück.. brauchst du jetzt antibiotika oder andere arzneimittel, kriegst du nen teil wieder.
das ist zumindest bei der halleschen so.. selbst innerhalb der kasse gibt es ja noch unterschiede.
das alels war ja nur ne frage aus reinem interesse..
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mir-sands - 54
Anfänger
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Geschrieben am: 21.09.2009 um 19:10 Uhr
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Zitat von WritersPawn: Medikamente dürfen nur zurückgenommen werden wenn Sie verschlossen sind, d.h. die packung unversehrt is.
soweit ich weiß, darf ein Apotheker von rechts wegen keine Medikamente zurücknehmen, die seine Apotheke verlassen haben, er ist schließlich dafür verantwortlich. Das Medikament kann in der Apotheke vielleicht zur Entsorgung abgegeben werden, aber sicher nicht gegen Bares.
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belimaus - 33
Profi
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Geschrieben am: 22.09.2009 um 14:18 Uhr
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man kann in der apotheke alte medikamente entsorgen lassen...
die werden aber nicht wiederverwendet, egal ob noch verschlossen oder nicht
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WritersPawn - 37
Champion
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Geschrieben am: 22.09.2009 um 14:21 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.09.2009 um 14:23 Uhr
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Ähhhhhhh was anderes was ich vergessen hab is, dass man nicht mehr benötigte und abgelaufene Medikamente immer in die Apotheke zum entsorgen bringen sollte! Von daher... :D
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