RockBottom
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Geschrieben am: 02.01.2009 um 09:41 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.01.2009 um 09:45 Uhr
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Zitat von Sintyx: Zitat von Schairerle: Zitat von Sintyx: Ich bezweifel das das i-jemand zugibt da es nicht grade schön ist wenn ein freund den man kennst z.b. seine schwerster gevögelt hat.
aber vlt. hörst ja doch noch was und kannst tratschen 
da das auch strafbar ist!
falls i-welche 11 jährigen hier sind und das net glauben:
Es nennt sind "inzucht" und ist nicht menschen würdigt da ein hohes risiko besteht das behinderte menschen raus kommen und das mag deutschland nicht. Klingt komisch ist aber so. 
Es nennt sich "Inzest" nicht zucht ;) und bei uns ist nur der Vaginalverkehr zwischen geradlinigen Verwandten strafbar. ;)
Zu behaupten, Inzest wäre nicht "Menschenwürdig" ist jetzt allerdings schon ein starkes Stück. :)
Freundschaft vor Vaterland - And I thought my jokes were bad
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ViolentFEAR - 33
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Geschrieben am: 02.01.2009 um 11:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.01.2009 um 11:43 Uhr
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Zitat von RockBottom: Zitat von Sintyx:
falls i-welche 11 jährigen hier sind und das net glauben:
Es nennt sind "inzucht" und ist nicht menschen würdigt da ein hohes risiko besteht das behinderte menschen raus kommen und das mag deutschland nicht. Klingt komisch ist aber so. 
Es nennt sich "Inzest" nicht zucht ;) und bei uns ist nur der Vaginalverkehr zwischen geradlinigen Verwandten strafbar. ;)
Zu behaupten, Inzest wäre nicht "Menschenwürdig" ist jetzt allerdings schon ein starkes Stück. :)
Danke.
Ich erkenne keinen Grund der den §172 StGB in irgendeiner Form berechtigen würde.
Schutz vor Schäden des Erbgutes? Oh bitte, Menschen mit Erbkrankheiten bei denen ein Leid des Kindes (und grundsätzlich die Erbung des Defekts) wesentlich höher sind, wird und darf man eine sexuelle Verbindung nicht verbieten, und das ist auch gut so.
Edit: Nebenbei ist dieser Punkt doch völlig misslungen. Der BEISCHLAF ist verboten, nicht die ZEUGUNG von Kindern. Zugleich werden andere Praktiken (zB Oral-/Analverkehr) erlaubt. Mit Verlaub, etwas mehr überlegen liebe Gesetzesschreiber.
Kindesmissbrauch? Wir sprechen doch hoffentlich von einvernehmlichen, opferlosen Beischlaf von Verwandten. Bisher eine opferlose Straftat also. Schutz von Kindern, dazu bedarf es dieses Gesetz nicht, dies ist in anderen bereits mehrals genug geregelt.
Tatsächlich sehe ich nur einen Punkt wirklich kritisch an Inzest. Das ist die emotionale wie psychische Belastung. Es ist ein Thema das jede Kultur kennt, und wohl jede Kultur scheut. Es kommt häufiger vorals man sich vorstellen mag, und dennoch bedeutet dies eben ein Abweichen von der Norm, ja man stellt sich in die Ecke die der Pöbel als "Pervers" und "Menschen unwürdig" bezeichnet. Aber gerade gegen diese Belastung spricht sich ja das Gesetz nicht mal aus. Nein, sie spottet diesem mitdem Inhalt das andere sexuelle Handlungen nicht unter Strafe stehen. Da wären wir wieder beim Punkt "Erbgut", und bei dem Punkt das der Staat deshalb keine Persönlichkeitsrechte einschränken sollte.
Dennoch kann ich natürlich nur von einer inzestiösen Beziehung abraten. Es ist doch nur eine Bürde, eine Last die man sich aufnimmt. Auch diese Liebe kann vergehen. Deshalb hat aber niemand das Recht diese Menschen, die sich wissentlich auf dies einlassen zu verdammen. Es ist ihre Entscheidung, und nur dort verwerflich, wo jeder sexuelle Kontakt verwerflich ist. Nämlich dort, wo sich ein Partner nicht mehr wohl fühlt.
Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit
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netscout - 37
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Geschrieben am: 02.01.2009 um 11:22 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.01.2009 um 11:24 Uhr
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Es gibt sie also doch noch^^ die großen Schriftsteller des Forums!
einwandfreier Post muss ich sagen. Und genau SO sollte es auch in den Gesetzestexten stehen.
Alles was entsteht ist wert, dass es zu Grunde geht.
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-herzblut- - 33
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 02.01.2009 um 11:34 Uhr
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Die Vorstellung ist für mich, was meine Verwandten betrifft, einfach nur zum Lachen
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Olifabaer - 33
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 02.01.2009 um 12:53 Uhr
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also so weit ich weiß ist des nur zwischen schwestern und brüdern verboten aber bei andern familienmitgliedern ist das nicht verboten
also bei cousins
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Bassischd89 - 36
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Geschrieben am: 02.01.2009 um 12:57 Uhr
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Ne ganz sicherlich nicht.
Alleine der Gedanke, dass das ein Verwandter ist, hält mich davon ab, da i-was entwickeln zu lassen!!!!!
Kein Sex vor der Ehe?!...keine Hausaufgaben vor dem Abi!!!!
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sabbse
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Geschrieben am: 02.01.2009 um 13:23 Uhr
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vorallem will ich nich wissen was der rest von meiner verwandtschaft von mir und meinem
verwandten, mit dem ich was hab, denken... da bist ja ganz unten durch..
also ich kanns mir nich vorstellen (vorallem weil mein cousin 5 jahre jünger is als ich und ich sonst
keine cousins hab..^^)
Ich darf jetzt close schreiben, ohne ne Kopfnuss zu bekommen! :)
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Harry1985 - 40
Halbprofi
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Geschrieben am: 02.01.2009 um 13:37 Uhr
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Nein wenn ich schon an die Spacken denk igitt
Ein Leben lang Borussia BVB
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mami83 - 41
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 02.01.2009 um 14:11 Uhr
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so etwas ist pervers
es ist zwar vom gesetzt her erlaubt das man was z.B. mit dem cousin hat
aber ich denke sowas gehört sich nicht!
ich würde so etwas nie machen
und ich finde wer das macht der ist nicht normal im kopf
Den letzen beißen die Hunde
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Spartan0410
Experte
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Geschrieben am: 02.01.2009 um 14:11 Uhr
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Zitat von ViolentFEAR:
Es ist ein Thema das jede Kultur kennt, und wohl jede Kultur scheut. Es kommt häufiger vorals man sich vorstellen mag, und dennoch bedeutet dies eben ein Abweichen von der Norm, ja man stellt sich in die Ecke die der Pöbel als "Pervers" und "Menschen unwürdig" bezeichnet.
Nicht jede Kultur scheute es. Bei den Ägypter war es doch im Königshaus "normal".
Wir streben mehr danach, Schmerz zu vermeiden als Freude zu gewinnen.
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_MissSweety_ - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 02.01.2009 um 14:47 Uhr
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Zitat von netscout: dein cousang oder wer auch immer ^^ scheint ja ein richtig heisser feger zu sein...
ja ist der schon, aber der ist auch mit meiner besten Freundin zusammen 
Ich versteh mich suupaa kraaass gut mit dem aber soo Küsse oder soo warn noch nie der fall
der hat mich zwar mal mit meiner bf (->seiner Freundin) verwächselt und hat mich mal schatz gennant aber danach sich auch 100000000 mal entschuldiigt 
wirklich. ihr passt super zusammen: er ist hässlich und du auch.
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teh_nicKLess - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 02.01.2009 um 15:58 Uhr
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Zitat von maulwurf91: Zitat von Lenowyrr: Gbo Rocks
Der hatte zum Beispiel schonmal sowas. 
Und die Konsequenzen sind noch relativ harmlos. 
darn hab ich auch sofort gedacht 
xDD
me 2
GBO ftw!
Ansonsten
mit Cousins/ Cousinen ist es erlaubt so weit ich weiß, würd ich aber trotzdem kaum machen^^
Grau, mein Freund, ist alle Theorie und grün des Lebens goldner Baum (Faust)
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teh_nicKLess - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 02.01.2009 um 16:04 Uhr
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Zitat von ViolentFEAR: Zitat von RockBottom: Zitat von Sintyx:
falls i-welche 11 jährigen hier sind und das net glauben:
Es nennt sind "inzucht" und ist nicht menschen würdigt da ein hohes risiko besteht das behinderte menschen raus kommen und das mag deutschland nicht. Klingt komisch ist aber so. 
Es nennt sich "Inzest" nicht zucht ;) und bei uns ist nur der Vaginalverkehr zwischen geradlinigen Verwandten strafbar. ;)
Zu behaupten, Inzest wäre nicht "Menschenwürdig" ist jetzt allerdings schon ein starkes Stück. :)
Danke.
Ich erkenne keinen Grund der den §172 StGB in irgendeiner Form berechtigen würde.
Schutz vor Schäden des Erbgutes? Oh bitte, Menschen mit Erbkrankheiten bei denen ein Leid des Kindes (und grundsätzlich die Erbung des Defekts) wesentlich höher sind, wird und darf man eine sexuelle Verbindung nicht verbieten, und das ist auch gut so.
Edit: Nebenbei ist dieser Punkt doch völlig misslungen. Der BEISCHLAF ist verboten, nicht die ZEUGUNG von Kindern. Zugleich werden andere Praktiken (zB Oral-/Analverkehr) erlaubt. Mit Verlaub, etwas mehr überlegen liebe Gesetzesschreiber.
Kindesmissbrauch? Wir sprechen doch hoffentlich von einvernehmlichen, opferlosen Beischlaf von Verwandten. Bisher eine opferlose Straftat also. Schutz von Kindern, dazu bedarf es dieses Gesetz nicht, dies ist in anderen bereits mehrals genug geregelt.
Tatsächlich sehe ich nur einen Punkt wirklich kritisch an Inzest. Das ist die emotionale wie psychische Belastung. Es ist ein Thema das jede Kultur kennt, und wohl jede Kultur scheut. Es kommt häufiger vorals man sich vorstellen mag, und dennoch bedeutet dies eben ein Abweichen von der Norm, ja man stellt sich in die Ecke die der Pöbel als "Pervers" und "Menschen unwürdig" bezeichnet. Aber gerade gegen diese Belastung spricht sich ja das Gesetz nicht mal aus. Nein, sie spottet diesem mitdem Inhalt das andere sexuelle Handlungen nicht unter Strafe stehen. Da wären wir wieder beim Punkt "Erbgut", und bei dem Punkt das der Staat deshalb keine Persönlichkeitsrechte einschränken sollte.
Dennoch kann ich natürlich nur von einer inzestiösen Beziehung abraten. Es ist doch nur eine Bürde, eine Last die man sich aufnimmt. Auch diese Liebe kann vergehen. Deshalb hat aber niemand das Recht diese Menschen, die sich wissentlich auf dies einlassen zu verdammen. Es ist ihre Entscheidung, und nur dort verwerflich, wo jeder sexuelle Kontakt verwerflich ist. Nämlich dort, wo sich ein Partner nicht mehr wohl fühlt.
Wow, ich glaubs net. Da muss ich mir direkt eine Freudenträne wegwischen. Ein sowohl qualitativ als auch quantitativ hochwertiger Beitrag. Und das im tu-Forum. Es geschehen doch noch Zeichen und Wunder.
Ansonsten bin ich deiner Meinung. :) Sehr gelungen ausgedrückt
Grau, mein Freund, ist alle Theorie und grün des Lebens goldner Baum (Faust)
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illtis01 - 44
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Geschrieben am: 02.01.2009 um 20:54 Uhr
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Gilt auch mit der Ehefrau?
wenn ich du wäre, wäre ich lieber ich
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_MissSweety_ - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 02.01.2009 um 22:19 Uhr
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Zitat von illtis01: Gilt auch mit der Ehefrau?
mit der ehefrau von einem verwandten ?
oder deine ehefrau?
wirklich. ihr passt super zusammen: er ist hässlich und du auch.
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