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Unterhalt trotz uneheliches Kind?

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leyla_87 - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2006
209 Beiträge
Geschrieben am: 28.06.2008 um 14:46 Uhr

Zitat von Papa-Schumpf:

Also zahlen muss er auf jeden Fall, es sei denn er macht es so wie ich und setzt sich auf kurz oder lang nach Amerika ab. In diesem Fall hast dann Pech gehabt, vom Jugendamt bekommst längstens 72 Monate Geld für das Kind.


bist auch noch stolz darauf Kinder in die Welt zu setzen und dann abzuhauen ohne die Verantwortung zu übernehmen?
sannypless - 45
Profi (offline)

Dabei seit 05.2008
878 Beiträge
Geschrieben am: 28.06.2008 um 16:26 Uhr

Zitat von Asialicious:

leute könnten wir ncith einfach bei meiner frage bleiben? X-D


vielleicht eine kleine hilfe im internet gibt es dazu spezielle foren die dir da vielleicht eher weiterhelfen können.
gleichgesinnte findest du vielleicht unter babyzimmer.de oder mamiweb.de,
oder vielleicht ( nach dem ich gelesen habe dass du keine eltern mehr hast) vielleicht eine beratungsstelle wie z.b. profamilia hinwenden, die kennen sich da auch mit aus und können dir helfen während der ganzen schwangerschaft und auch danach zu allen rechtlichen , finanziellen psychichischen und physischen fragen.



wozu braucht man eine fusszeile? treten kann ich auch selber *G*

sannypless - 45
Profi (offline)

Dabei seit 05.2008
878 Beiträge
Geschrieben am: 28.06.2008 um 16:30 Uhr

Zitat von Mockl:

Natürlich ist es sinnvoll, für die Mutter sich rechtlich beraten zu lassen.
In erster Linie aber sind alle Vorkehrungen zu treffen die das ungeborene Kind bzw. die Mutter schützen, und zwar in jederlei Hinsicht.
D.h. Schwangeren Beratung, Mutter-Kind Leistungen der Sozialämter, ärztliche Betreuung und Untersuchungen etc...

Und Nein, ich habe kein Bild von Anwälten vor mir die kleine Kinder fressen!! Ich denke nur das es auch erstmal anders funktionieren kann, ohne gleich den Anwalt einzuschalten in Bezug auf Unterhaltsforderungen gegenüber dem Vater.

Im Gegenteil, das Kind ist noch nicht mal geboren, und keiner kann wissen wie sich alles noch entwickelt.
Wichtiger als einen Anwalt jetzt schon einzuschalten wäre ersteinmal die eindeutige Vaterschaft erstmal festzustellen.
Vaterschaftstest sollte auf jeden Fall gemacht werden.
Danach ist vielleicht der Vater sogar bereit Verantwortung zu übernehmen.

MFG


Klasse stellungsnahme,
vernünftige und ehrliche antwort, und vorallem einer der sich gedanken um das wohl der beiden macht( mama und kind!!!)


wozu braucht man eine fusszeile? treten kann ich auch selber *G*

Mockl - 40
Anfänger (offline)

Dabei seit 09.2004
23 Beiträge

Geschrieben am: 28.06.2008 um 19:52 Uhr



Zitat:

Klasse stellungsnahme,
vernünftige und ehrliche antwort, und vorallem einer der sich gedanken um das wohl der beiden macht( mama und kind!!!)


Dankeschön! ;-)

Weise Lebensführung gelingt keinem Menschen durch Zufall.

300g-Paprika - 40
Experte (offline)

Dabei seit 01.2006
1636 Beiträge

Geschrieben am: 29.06.2008 um 13:23 Uhr

Ohje...ohje... was man hier alles lesen muss...

Also als erstes mal Gratulation zum Mamawerden und das Glück zu besitzen, es sein zu dürfen!!!

Zweites geht es wie folgt vor sich:

Du bist 16 und daher minderjährig, es ist also so, dass du für das Kind noch nicht vollverantwortlich sein kannst und darfst laut Gesetz. Wesgwegen du dich (am besten machst du es von dir aus) so ein Monat vor der Geburt mit dem Jugendamt in Verbindung setzen solltest, da du von dort aus einen Vormund für das Kind bekommst. Wenn du z.B. Eltern hast und die dort als Vormund für den Kind anbieten kannst geht dies auch. Wenn nicht bekommst du eine Person vom Jugendamt zugeteilt, die z.B. dann, wenn was mit deinem Kind wäre, Entscheidungen mit dir treffen (bei OP´s zum Beispiel). Das wäre das, was du vor der Geburt machen solltest. Danach geht es wie folgt weiter:

Wen dein Kind geboren wurde, musst du wieder zum Jugendamt, dort wirst du gefragt, ob du den Vater angeben willst, wenn du dies bejahst, steht dir Unterhalt zu und dem Vater das Umgangsrecht. Was so viel heißt wie, dass er zahlen muss, dass er der Vater und Erzeuger des Kindes rechtlich ist und dass ihm auch der Umgang mit dem Kind zusteht (er also das Kind sehen darf und er es gegebenenfalls auch Einklagen kann). Wenn du ihn angibst, wird er auch ins Jugendamt geladen und muss die Urkunde unterschreiben, sofern er keine Probleme macht und auch sagt, er ist der Vater. Man braucht in diesem Fall KEINEN Vaterschaftstest.

Unterhalt würde dir auch zustehen, wenn du im Moment arbeiten gehen würdest und wegen des Kindes nicht mehr Arbeiten kannst. Jedoch denk ich dass, dies bei dir nicht der Fall ist. ;) und so steht dir kein Unterhalt von ihm zu sondern nur deinem Kind. Der Unterhalt richtet sich nach seinen Einkünften und nach der Düsseldorfer Tabelle. Sofern er das Kind als seines anerkennt, steht ihm auch das hälftige Kindergeld zu, auch wenn das Kind bei dir lebt. Falls er auch nicht arbeitet, bekommst du für dein Kind UV (Unterhaltsvorschuss) dies ist nur ein geringer Teil und wird später durch das Jugendamt bei ihm zurück geholt und man bekommt es auch nur bis das Kind 12 Jahre alt ist und nur eine gewisse Zeitspanne.

Ach und was du auch wissen solltest, mit 18 bekommst du den Vormund dann weg. Was aber das Jugendamt machen kann, was ich auch besser finde, es regelt das ganze mit dem Unterhalt. Somit wirst du damit nichts zu tun haben weil es alles das Jugendamt macht und es funktioniert auch besser. Das Jugendamt überwacht sozusagen die Zahlungen und überweist den Unterhalt dann an dich weiter. Wenn er z.B. nicht mehr bezahlt bekommst du gleich einen Antrag für den UV oder es frägt dich, ob es bei ihm gleich vollstrecken bzw. pfänden soll. Weil wenn er der Vaterschaft zustimmt, ist er verpflichtet Unterhalt zu bezahlen und du hast dann auch eine vollstreckbare Urkunde (die er unterschrieben hat) sodass man gleich vollstrecken kann....

So und jetzt wollt ihr sicher wissen, woher ich das alles weiß :)

War in der selben Situation und zusätzlich arbeite ich beim Anwalt.... daher diese genaue Information.

Grüßchen vom Gemüschen

Jage nicht, was du nicht töten kannst...wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!

goldendevil - 41
Experte (offline)

Dabei seit 02.2006
1647 Beiträge
Geschrieben am: 15.07.2008 um 07:54 Uhr

Zitat von xXLuderXx:

also, erst mal, wie kannst du dir in dem alter n kind anhängen lassen???

aber egal, back to topic...

das beste wäre;
nach der geburt muss er die vaterschaft anerkennen...
dann zahlt er freiwillig

im schlimmsten fall;
musst du ihn verklagen...
dort wird wenn er abstreitet der vater zu sein einvaterschftstest gemacht und er muss zahlen...


Genau! Wenn das Baby da ist, lässt man nen Vaterschaftstest machen und wenn er der Vater ist, muss er auch für sein Kind zahlen - egal ob ihr verheiratet seid oder nicht...
Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 15.07.2008 um 08:16 Uhr

Zitat von ItWasntMe:

Zitat von Seelenficker:

Ja, die Pille hat ihre freien Tage ..
aber richtiger Einnahme ist der Schutz auch in diesen Tagen gewährleistet ^^



Mit freien Tagen meinte ich dass die Pille nicht immer zu 100% wirkt! Auch bei korrekter Einnahme! Steht übrigens auf jeder Verpackung....(zum Nachlesen!!)


jup unter wechselwirkungen, mit anderen stoffen...
aber fällt das ncht unter unsachgemäße einnahme? :gruebler:

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

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