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Forum / Liebe und Zärtlichkeit
Neues Gesetz: Bald alle Jugendliche kriminell in Sachen Sex

ChiLL4LiFe
Halbprofi
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Geschrieben am: 11.12.2007 um 19:08 Uhr
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Zitat von splayer104: hallo leute? wer über so etwas diskutiert sollte möglichst immer aktuellste informationen haben.
Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen werden nicht kriminalisiert
Berlin, 10. Dezember 2007
Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen bleiben grundsätzlich straflos - wie heute schon. Mit dieser Klarstellung hat Bundesjustizministerin Zypries auf unzutreffende Äußerungen vom Wochenende im Zusammenhang mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern reagiert, der in dieser Woche vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden soll.
„Der Gesetzentwurf stellt nicht unter Strafe, wenn zwei Jugendliche eine sexuelle Beziehung miteinander haben. Daher ist die Aussage von Herrn Abgeordneten Montag in der heutigen Ausgabe der BILD-Zeitung schlicht falsch. Kein Jugendlicher muss befürchten bestraft zu werden, wenn er einen anderen ins Kino einlädt und hofft, dass es zum Austausch von Zärtlichkeiten oder sexuellen Berührungen kommt“ erklärte Brigitte Zypries.
Mit dem Gesetzentwurf folgt die Bundesregierung ihrer europarechtlichen Pflicht, die Vorgaben eines Rahmenbeschlusses der Europäischen Union in nationales Recht umzusetzen.
Der Rahmenbeschluss hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche vor dem Abgleiten in die Prostitution zu schützen. Deshalb muss die Vornahme sexueller Handlungen mit einem Kind, also mit einer Person unter 18 Jahren, unter Strafe gestellt werden, wenn dafür Geld oder sonstige Gegenleistungen geboten werden. Bislang wurde eine Person über achtzehn bestraft, wenn sie an einer Person unter sechzehn sexuelle Handlungen vorgenommen und dafür bezahlt hat. Künftig wird – aufgrund der europarechtlichen Vorgaben - das Schutzalter für Opfer von sechzehn auf achtzehn angehoben. Gleichzeitig verlangt der Rahmenbeschluss, dass der Täterkreis auch auf Personen unter achtzehn ausgedehnt wird.
„Schutzzweck unseres Gesetzes ist es, ein Abgleiten von Kindern und Jugendlichen in die Prostitution verhindern. Es ist absurd, wenn behauptet wird, dass ein geschenktes Kaugummi oder ein Kinobesuch sexuelle Beziehungen zwischen Jugendlichen strafbar machen. Es ist verantwortungslos, unsere redlichen Bemühungen, Kinder vor Prostitution zu schützen, durch gezielte Falschinformationen zu diskreditieren“, betonte Zypries.
Mit dem Gesetz soll ein sexueller Missbrauch von Jugendlichen und die Gefahr der Prostitution von Kindern und Jugendlichen vermieden werden. Nach diesem Sinn und Zweck müssen die Strafverfolgungsbehörden die gesetzlichen Regelungen auslegen und anwenden. So versteht es sich von selbst, dass einvernehmliche sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen nach einer Kinoeinladung nicht vom Gesetz erfasst werden. Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist vielmehr, dass die sexuellen Handlungen tatsächlich als Gegenleistung für das Entgelt erfolgen. Der Eingeladene muss also die sexuellen Kontakte nur deshalb zulassen, weil er dafür Geld oder einen sonstigen Vorteil bekommt.
ja sowas würde ich schon eher glauben, !
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-rafi-
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Geschrieben am: 11.12.2007 um 19:54 Uhr
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so ich hab jetzt den SPIEGEL artikel gelesen...und versteh kaum was....
kann mir bitte jemand erklären was sich jetzt ändert und was bleibt wies war??
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Schniddsche - 38
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Geschrieben am: 11.12.2007 um 19:59 Uhr
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Zitat von TheSongbyrd: nee jetzt schlechter witz ... die regierung wird immer noch dämlicher ...
aber voll!
Chef, wenn da rauskommt, was da nei kommt, dann kommsch du da nei, wo de neme rauskommsch! :o)
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ChiLL4LiFe
Halbprofi
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Geschrieben am: 11.12.2007 um 20:03 Uhr
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Zitat von -rafi-: so ich hab jetzt den SPIEGEL artikel gelesen...und versteh kaum was....
kann mir bitte jemand erklären was sich jetzt ändert und was bleibt wies war??
also ich glaube jetzt mal das es so bleiben wir wie immer,
und wenn net das wäre ja völliger Schwachsinn !
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-rafi-
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Geschrieben am: 11.12.2007 um 20:04 Uhr
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Zitat von ChiLL4LiFe: Zitat von -rafi-: so ich hab jetzt den SPIEGEL artikel gelesen...und versteh kaum was....
kann mir bitte jemand erklären was sich jetzt ändert und was bleibt wies war??
also ich glaube jetzt mal das es so bleiben wir wie immer,
und wenn net das wäre ja völliger Schwachsinn !
puuh.....
na wenigstens eine aufheiterung =)
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Batista_92 - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 11.12.2007 um 20:08 Uhr
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Zitat von Schniddsche: Zitat von TheSongbyrd: nee jetzt schlechter witz ... die regierung wird immer noch dämlicher ...
aber voll! 
ich weis nicht was sich die regierung sich dabei gedacht hat aber das ist der größte mist den die europäische union ausgedacht hat.ihre gelder erhöhen die sich ständig und was machen die dafür für? sich irgendwelche absolut bescheuerten ideen ausdenken. mal hoffn das die bundesregierung das nich übernimmt ansonsten haben wir ein problem
What goes up must come down.Let s rock
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H3ll3n - 43
Halbprofi
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Geschrieben am: 11.12.2007 um 22:18 Uhr
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Meine Güte! Gut, ich zähle mit meinen 26 Jahre nicht mehr zu den Jugendlichen, aber das geht doch etwas zu weit! Klar finde ich es nicht prickelnd, wenn eine 15-jährige (ja, ich habe den Artikel gelesen) Nacktfotos von sich im Netz verbreitet, aber alles andere geht deutlich zu weit.
Wenn die netten Damen und Herren glauben, damit etwas zu erreichen haben sie sich geschnitten. Ist doch wie mit den Drogen, was verboten ist, ist erst recht interessant.
Ich persönlich bin immer noch der Meinung, dass man hierzulande etwas für die Aufklärung tun sollte und nicht das Gegenteil. Denn "Sex zu verbieten" (nicht ganz sinngemäß, aber kommt dem Ganzen schon recht nahe) wird genau in die gegengesetzte Richtung laufen. Total unüberlegt.
gibtsn prog um hiphop in musik umzuwandeln?
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top13 - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 12.12.2007 um 13:57 Uhr
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Zitat von splayer104: hallo leute? wer über so etwas diskutiert sollte möglichst immer aktuellste informationen haben.
Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen werden nicht kriminalisiert
Berlin, 10. Dezember 2007
Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen bleiben grundsätzlich straflos - wie heute schon. Mit dieser Klarstellung hat Bundesjustizministerin Zypries auf unzutreffende Äußerungen vom Wochenende im Zusammenhang mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern reagiert, der in dieser Woche vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden soll.
„Der Gesetzentwurf stellt nicht unter Strafe, wenn zwei Jugendliche eine sexuelle Beziehung miteinander haben. Daher ist die Aussage von Herrn Abgeordneten Montag in der heutigen Ausgabe der BILD-Zeitung schlicht falsch. Kein Jugendlicher muss befürchten bestraft zu werden, wenn er einen anderen ins Kino einlädt und hofft, dass es zum Austausch von Zärtlichkeiten oder sexuellen Berührungen kommt“ erklärte Brigitte Zypries.
Mit dem Gesetzentwurf folgt die Bundesregierung ihrer europarechtlichen Pflicht, die Vorgaben eines Rahmenbeschlusses der Europäischen Union in nationales Recht umzusetzen.
Der Rahmenbeschluss hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche vor dem Abgleiten in die Prostitution zu schützen. Deshalb muss die Vornahme sexueller Handlungen mit einem Kind, also mit einer Person unter 18 Jahren, unter Strafe gestellt werden, wenn dafür Geld oder sonstige Gegenleistungen geboten werden. Bislang wurde eine Person über achtzehn bestraft, wenn sie an einer Person unter sechzehn sexuelle Handlungen vorgenommen und dafür bezahlt hat. Künftig wird – aufgrund der europarechtlichen Vorgaben - das Schutzalter für Opfer von sechzehn auf achtzehn angehoben. Gleichzeitig verlangt der Rahmenbeschluss, dass der Täterkreis auch auf Personen unter achtzehn ausgedehnt wird.
„Schutzzweck unseres Gesetzes ist es, ein Abgleiten von Kindern und Jugendlichen in die Prostitution verhindern. Es ist absurd, wenn behauptet wird, dass ein geschenktes Kaugummi oder ein Kinobesuch sexuelle Beziehungen zwischen Jugendlichen strafbar machen. Es ist verantwortungslos, unsere redlichen Bemühungen, Kinder vor Prostitution zu schützen, durch gezielte Falschinformationen zu diskreditieren“, betonte Zypries.
Mit dem Gesetz soll ein sexueller Missbrauch von Jugendlichen und die Gefahr der Prostitution von Kindern und Jugendlichen vermieden werden. Nach diesem Sinn und Zweck müssen die Strafverfolgungsbehörden die gesetzlichen Regelungen auslegen und anwenden. So versteht es sich von selbst, dass einvernehmliche sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen nach einer Kinoeinladung nicht vom Gesetz erfasst werden. Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist vielmehr, dass die sexuellen Handlungen tatsächlich als Gegenleistung für das Entgelt erfolgen. Der Eingeladene muss also die sexuellen Kontakte nur deshalb zulassen, weil er dafür Geld oder einen sonstigen Vorteil bekommt.
Ahha ok dagegen gibts dann ja schon deutlich weniger einzuwenden!
just say woahhhhhhhh!!!
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Charming25_m - 46
Halbprofi
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Dabei seit 04.2005
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Geschrieben am: 12.12.2007 um 15:33 Uhr
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Zitat von top13: Zitat von splayer104: hallo leute? wer über so etwas diskutiert sollte möglichst immer aktuellste informationen haben.
Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen werden nicht kriminalisiert
Berlin, 10. Dezember 2007
Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen bleiben grundsätzlich straflos - wie heute schon. Mit dieser Klarstellung hat Bundesjustizministerin Zypries auf unzutreffende Äußerungen vom Wochenende im Zusammenhang mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern reagiert, der in dieser Woche vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden soll.
„Der Gesetzentwurf stellt nicht unter Strafe, wenn zwei Jugendliche eine sexuelle Beziehung miteinander haben. Daher ist die Aussage von Herrn Abgeordneten Montag in der heutigen Ausgabe der BILD-Zeitung schlicht falsch. Kein Jugendlicher muss befürchten bestraft zu werden, wenn er einen anderen ins Kino einlädt und hofft, dass es zum Austausch von Zärtlichkeiten oder sexuellen Berührungen kommt“ erklärte Brigitte Zypries.
Mit dem Gesetzentwurf folgt die Bundesregierung ihrer europarechtlichen Pflicht, die Vorgaben eines Rahmenbeschlusses der Europäischen Union in nationales Recht umzusetzen.
Der Rahmenbeschluss hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche vor dem Abgleiten in die Prostitution zu schützen. Deshalb muss die Vornahme sexueller Handlungen mit einem Kind, also mit einer Person unter 18 Jahren, unter Strafe gestellt werden, wenn dafür Geld oder sonstige Gegenleistungen geboten werden. Bislang wurde eine Person über achtzehn bestraft, wenn sie an einer Person unter sechzehn sexuelle Handlungen vorgenommen und dafür bezahlt hat. Künftig wird – aufgrund der europarechtlichen Vorgaben - das Schutzalter für Opfer von sechzehn auf achtzehn angehoben. Gleichzeitig verlangt der Rahmenbeschluss, dass der Täterkreis auch auf Personen unter achtzehn ausgedehnt wird.
„Schutzzweck unseres Gesetzes ist es, ein Abgleiten von Kindern und Jugendlichen in die Prostitution verhindern. Es ist absurd, wenn behauptet wird, dass ein geschenktes Kaugummi oder ein Kinobesuch sexuelle Beziehungen zwischen Jugendlichen strafbar machen. Es ist verantwortungslos, unsere redlichen Bemühungen, Kinder vor Prostitution zu schützen, durch gezielte Falschinformationen zu diskreditieren“, betonte Zypries.
Mit dem Gesetz soll ein sexueller Missbrauch von Jugendlichen und die Gefahr der Prostitution von Kindern und Jugendlichen vermieden werden. Nach diesem Sinn und Zweck müssen die Strafverfolgungsbehörden die gesetzlichen Regelungen auslegen und anwenden. So versteht es sich von selbst, dass einvernehmliche sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen nach einer Kinoeinladung nicht vom Gesetz erfasst werden. Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist vielmehr, dass die sexuellen Handlungen tatsächlich als Gegenleistung für das Entgelt erfolgen. Der Eingeladene muss also die sexuellen Kontakte nur deshalb zulassen, weil er dafür Geld oder einen sonstigen Vorteil bekommt.
Ahha ok dagegen gibts dann ja schon deutlich weniger einzuwenden!
Das ist ne Pressemeldung, die laut dem Spiegel keinerlei Beleg hat. Es gibt keine Hinweise im Gesetzentwurf auch in keinem Anhang dazu...bis jetzt ist das nur heisse Regierungswischiwaschi Luft
- Selbständig in Ulm - die TU Gruppe zum Netzwerken in eigener Sache für Selbständige
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DjKoma - 40
Experte
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Dabei seit 01.2006
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Geschrieben am: 12.12.2007 um 19:24 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.12.2007 um 16:18 Uhr
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Was passiert eigentlich mit den Modehäusern? Werden sie mit dem neuen Gesetz auch Probleme bekommen?
![[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]](http://image01.otto.de/pool/ov_formatg/1519069.jpg)
gefunden bei [link= http://www.otto.de]Otto" target="_blank">Das ist ein Link
Ich nehme mal an die Kleine hat für das Bild Geld bekommen...
Nachtrag:
Auch "Neckermann ... machts möglich"
![[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]](http://www.neckermann.de/bilder/g010/480/7/75/753929g.jpg)
![[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]](http://www.neckermann.de/bilder/g020/480/8/85/853042_000.jpg)
Neckermann
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![[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]](http://products.quelle.de/zc/bs/q1/images/3/6/9/3693abacd59c62e87b1f70493f807d88.tif/IzEoxrihM1stNQxUrtnqPGTEB8ptARw_)
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Why is 6 afraid of 7? Because 7 8 9!
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Charming25_m - 46
Halbprofi
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Dabei seit 04.2005
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Geschrieben am: 13.12.2007 um 02:12 Uhr
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tja das werden dann wohl die Gerichte zu klären haben *g
- Selbständig in Ulm - die TU Gruppe zum Netzwerken in eigener Sache für Selbständige
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Richy88 - 37
Halbprofi
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Dabei seit 07.2007
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Geschrieben am: 13.12.2007 um 11:34 Uhr
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das ist doch ein scheis wen ich dann am strand oder in nem bad ein foto mach un da ein kind zu sehen dann mach ich mich strafber das ist doch nur scheise
NO RISK NO FUN!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Nocterus - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 13.12.2007 um 16:07 Uhr
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Ohne Spass die ham doch mal nen schaden...
stfu?pls?
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splayer104 - 32
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Dabei seit 08.2007
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Geschrieben am: 13.12.2007 um 17:26 Uhr
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Zitat von Charming25_m: Zitat von top13: Zitat von splayer104: hallo leute? wer über so etwas diskutiert sollte möglichst immer aktuellste informationen haben.
Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen werden nicht kriminalisiert
Berlin, 10. Dezember 2007
Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen bleiben grundsätzlich straflos - wie heute schon. Mit dieser Klarstellung hat Bundesjustizministerin Zypries auf unzutreffende Äußerungen vom Wochenende im Zusammenhang mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern reagiert, der in dieser Woche vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden soll.
„Der Gesetzentwurf stellt nicht unter Strafe, wenn zwei Jugendliche eine sexuelle Beziehung miteinander haben. Daher ist die Aussage von Herrn Abgeordneten Montag in der heutigen Ausgabe der BILD-Zeitung schlicht falsch. Kein Jugendlicher muss befürchten bestraft zu werden, wenn er einen anderen ins Kino einlädt und hofft, dass es zum Austausch von Zärtlichkeiten oder sexuellen Berührungen kommt“ erklärte Brigitte Zypries.
Mit dem Gesetzentwurf folgt die Bundesregierung ihrer europarechtlichen Pflicht, die Vorgaben eines Rahmenbeschlusses der Europäischen Union in nationales Recht umzusetzen.
Der Rahmenbeschluss hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche vor dem Abgleiten in die Prostitution zu schützen. Deshalb muss die Vornahme sexueller Handlungen mit einem Kind, also mit einer Person unter 18 Jahren, unter Strafe gestellt werden, wenn dafür Geld oder sonstige Gegenleistungen geboten werden. Bislang wurde eine Person über achtzehn bestraft, wenn sie an einer Person unter sechzehn sexuelle Handlungen vorgenommen und dafür bezahlt hat. Künftig wird – aufgrund der europarechtlichen Vorgaben - das Schutzalter für Opfer von sechzehn auf achtzehn angehoben. Gleichzeitig verlangt der Rahmenbeschluss, dass der Täterkreis auch auf Personen unter achtzehn ausgedehnt wird.
„Schutzzweck unseres Gesetzes ist es, ein Abgleiten von Kindern und Jugendlichen in die Prostitution verhindern. Es ist absurd, wenn behauptet wird, dass ein geschenktes Kaugummi oder ein Kinobesuch sexuelle Beziehungen zwischen Jugendlichen strafbar machen. Es ist verantwortungslos, unsere redlichen Bemühungen, Kinder vor Prostitution zu schützen, durch gezielte Falschinformationen zu diskreditieren“, betonte Zypries.
Mit dem Gesetz soll ein sexueller Missbrauch von Jugendlichen und die Gefahr der Prostitution von Kindern und Jugendlichen vermieden werden. Nach diesem Sinn und Zweck müssen die Strafverfolgungsbehörden die gesetzlichen Regelungen auslegen und anwenden. So versteht es sich von selbst, dass einvernehmliche sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen nach einer Kinoeinladung nicht vom Gesetz erfasst werden. Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist vielmehr, dass die sexuellen Handlungen tatsächlich als Gegenleistung für das Entgelt erfolgen. Der Eingeladene muss also die sexuellen Kontakte nur deshalb zulassen, weil er dafür Geld oder einen sonstigen Vorteil bekommt.
Ahha ok dagegen gibts dann ja schon deutlich weniger einzuwenden!
Das ist ne Pressemeldung, die laut dem Spiegel keinerlei Beleg hat. Es gibt keine Hinweise im Gesetzentwurf auch in keinem Anhang dazu...bis jetzt ist das nur heisse Regierungswischiwaschi Luft
aha und die erkenntnisse des spiegels basieren auf der BILD-ZEITUNG, einer boulevard-zeitung, in der nur scheiße drin steht. also bitte da vertrau ich doch eher unseren politikern, als diesem käseblatt.
Nihil fit sine causa.
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Charming25_m - 46
Halbprofi
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Geschrieben am: 13.12.2007 um 19:30 Uhr
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Zitat von splayer104:
aha und die erkenntnisse des spiegels basieren auf der BILD-ZEITUNG, einer boulevard-zeitung, in der nur scheiße drin steht. also bitte da vertrau ich doch eher unseren politikern, als diesem käseblatt.
Das ist nicht nur die Erkentniss der BILD, das Thema schwirrt schon seit Monaten durch die einschlägigen Foren, Blogs, Medien etc.
Nur bis vor kurzem hats noch keinen interessiert, weil das nicht an die Öffentlichkeit kam. Zudem kritisiert das ja nicht die BILD alleine sondern ne breite Schicht der Gesellschaft und da sind viele Jugenschützer, Juristen etc mit dabei...
Das Thema IST wichtig. Und wenn du die ganzen Artikel im SPIEGEL mal näher liest ohne dich im Netz weiter umzuschauen kriegst du auch schon einen guten Eindruck, dass hier mächtig was schief läuft und die Presseerklärung mal wieder nur Augenwischerei ist.
- Selbständig in Ulm - die TU Gruppe zum Netzwerken in eigener Sache für Selbständige
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Forum / Liebe und Zärtlichkeit
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