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Perosnalausweisfälschung

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Anschlag
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2008
83 Beiträge
Geschrieben am: 06.03.2011 um 12:49 Uhr

Wie lang sowas dauert kann keiner sagen.
In manchen Fällen stehst du nen Monat nach der tat vorm Richter und manchmal auch erst nen Jahr später.

Wenn jetzt wieder die Spezis kommen "Da is das verjährt"
Das verjährt dann, wenns nicht aktenkundig geworden is.

Was willst du hier für Antworten erwarten Kollege? Die Hälfte der Jungs sind nur solange hier bis ihre Pornos zuendegeladen sind.

Da solltest dich in so ein Rechts-Forum einklicken.


So schwer isses nicht

Schlagfertigkeit ist das, was dir ne Stunde später einfällt

-NoRules- - 31
Experte (offline)

Dabei seit 10.2009
1177 Beiträge

Geschrieben am: 06.03.2011 um 12:50 Uhr

Zitat von coa-m:

Also in deinem Fall sieht es so aus
im normalfall bekommt der der den Ausweis versucht hat ein paar Sozialstunden (ganz sicher keine 200) dazu bekommt der der den Ausweis dem anderen ausgeliehen hat Sozialstunden (auch ganz sicher keine 200)

man muss dabei bedenken das
1. bei dem ersten das Jugendstrafrecht angewand wird
2. man mit der Polizei arbeiten solte kommt gut beim richter :)

und dann sind das so ca. 20 - 40 Sozialstunden




und um noch zu diesem gerücht mit 5 Jahren knast zu kommen
dies trifft nur zu wenn man Persos im großen Still fälscht dann für geld vertickt und nebenbei müssen die wirklich gut sein und du musst VOLLJÄHRIG sein(was bei den m,eisten schonmal nciht zutrifft)

wenn man seinen Perso kopiert oder einen vonn nem Kumpel nimmt bekommt man nur ein paar sozialstunden da dor die lage so aussieht
der "fälscher" ist minderjährig, die kopie verdammt schlecht, er zeigt reue, hat den Perso nur für sich gefälscht, und hat ihn nur einmalig gebraucht(zumindestens wird das so vor gericht behandelt).


edit:
Es gibt im normalfall kein eintrag ins strafregister (heist man kann immer noch zur polizei/bundeswehr)

und noch nen typ mit den türstehern anlegen ist manchmal sogar gut da man sich dann mit seinem perso verpissen kann und die damit keine beweise haben(aber unbedingt perso mitnehmen)


Sehr richtig ;-)

» Ich bin dankbar, deshalb glaubt dieser Mann an Gott

-NoRules- - 31
Experte (offline)

Dabei seit 10.2009
1177 Beiträge

Geschrieben am: 06.03.2011 um 12:51 Uhr

Die Urkundenfälschung wird bei Erstvergehen nicht eingetragen, jedoch bei wiederholtem Auftreten der Straftat deiner Person strafrechtlich festgehalten.


» Ich bin dankbar, deshalb glaubt dieser Mann an Gott

Badi1408 - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2005
255 Beiträge
Geschrieben am: 06.03.2011 um 12:52 Uhr

da der deutsche rechtsstaat nur auf abschreckung basiert,
passiert beim ersten mal nix :-D

>Hier könnte ihre Werbung stehen

coa-m - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2010
120 Beiträge
Geschrieben am: 06.03.2011 um 12:54 Uhr

Zitat von Badi1408:

da der deutsche rechtsstaat nur auf abschreckung basiert,
passiert beim ersten mal nix :-D


im normalfall passiert schon was

Das Erkennen von Ironie ist ein Zeichen von Intelligenz.

FaR_CrY
Champion (offline)

Dabei seit 11.2008
3898 Beiträge
Geschrieben am: 06.03.2011 um 12:56 Uhr

Zitat von coa-m:

Zitat von Badi1408:

da der deutsche rechtsstaat nur auf abschreckung basiert,
passiert beim ersten mal nix :-D


im normalfall passiert schon was


paar sozialstunden halt ... aber in knast kommt man für einen ausweis nich .. wie oben schon geschrieben, nur wenn du die dinger professionell fälschst und verkaufst .. als bsp ..
bastl216 - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2004
104 Beiträge

Geschrieben am: 06.03.2011 um 12:58 Uhr

Zitat von setrig:

Hallo zusammen,

habe da mal eine generelle Frage an euch:

Man würde in eine Disko gehen mit gefälschtem- oder Ausweis eines Freudes, dies würde auffallen und die Polizei würde die Ausweis einziehen, welche Rechtfolgen zieht dieses vergehen nach sich?

PS: Macht es einen Unterschied ob dieses Vergehen zum ersten oder des öffteren Vorgefallen wäre?



Man macht sich Strafbar nach §267 Stgb....die Folge kommt immer auf die Umstände drauf an, ich geh mal davon aus das es ein Jugendlicher unter 18 macht um in die Disco zu kommen..... wenn sonst nix war könnt es bei nem Klapps auf die Finger bleiben, kommt aber auch immer auf den Staatsanwalt und gegenebenfalls auf den Richter an ;-)

Thema Intelligenz - Wie denken Sie als Aussenstehender darüber?

-_manu93_- - 32
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2009
90 Beiträge
Geschrieben am: 06.03.2011 um 13:04 Uhr

Zitat von coa-m:

Zitat von Badi1408:

da der deutsche rechtsstaat nur auf abschreckung basiert,
passiert beim ersten mal nix :-D


im normalfall passiert schon was


Weil du das mit 16 weißt? :-D
Erwischt worden? :-D
DonEscobar
Champion (offline)

Dabei seit 08.2006
3533 Beiträge

Geschrieben am: 06.03.2011 um 14:02 Uhr

wie gut dann kann ich ja jemand ins krankenhaus schlagen, es passiert ja bei ersten mal nichts ?! :)

Die guten Dinge kommen zu denen, die warten können.

mjb
Profi (offline)

Dabei seit 11.2003
412 Beiträge

Geschrieben am: 06.03.2011 um 14:11 Uhr

Zitat von setrig:

Hallo zusammen,

habe da mal eine generelle Frage an euch:

Man würde in eine Disko gehen mit gefälschtem- oder Ausweis eines Freudes, dies würde auffallen und die Polizei würde die Ausweis einziehen, welche Rechtfolgen zieht dieses vergehen nach sich?

PS: Macht es einen Unterschied ob dieses Vergehen zum ersten oder des öffteren Vorgefallen wäre?



Ist Urkundenfäschung und kann soweit ich informiert bin selbst beim ersten mal schon mit Knast geandet werden, auf jedenfall wird es zu einem Verfahren kommen und eine Vorstrafe ist dir sicher.

www.markus-braig.de **** www.seelenfänger.net **** www.maushausen.net

GrEeeN - 31
Profi (offline)

Dabei seit 09.2009
585 Beiträge

Geschrieben am: 06.03.2011 um 14:42 Uhr

Zitat von mjb:

Zitat von setrig:

Hallo zusammen,

habe da mal eine generelle Frage an euch:

Man würde in eine Disko gehen mit gefälschtem- oder Ausweis eines Freudes, dies würde auffallen und die Polizei würde die Ausweis einziehen, welche Rechtfolgen zieht dieses vergehen nach sich?

PS: Macht es einen Unterschied ob dieses Vergehen zum ersten oder des öffteren Vorgefallen wäre?



Ist Urkundenfäschung und kann soweit ich informiert bin selbst beim ersten mal schon mit Knast geandet werden, auf jedenfall wird es zu einem Verfahren kommen und eine Vorstrafe ist dir sicher.

BeeeElasten

http://shortygreeen.meinbrutalo.de

-Jooni - 30
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2008
217 Beiträge
Geschrieben am: 10.03.2011 um 12:33 Uhr

Zitat von setrig:

das man hier nicht mal Qualifizierte Beiträge erwarten aknn echt der hammer!

ja der Auszug aus dem StGb hab ich bereits gelesena ader da gehts ja mehr um Urkundefälschung im Bezug auf Rechtsdeligte und Vermögenssachen...

Das ich des gestern erlebt haben soll halte ich schlicht weg für ein Gerücht!

hat mir keiner eine klare Aussage was den genau bei so einem Fall passieren könnte!


normalerweise wird bei so ner sache niht die polizei benachrichtigt, weil kein club der welt gerne bullen darumstehen hat
normalerweise schicken die einen nur nach hause und sagen vllt dich lassen wir nie mehr rein oder so ;9
-NoRules- - 31
Experte (offline)

Dabei seit 10.2009
1177 Beiträge

Geschrieben am: 10.03.2011 um 12:37 Uhr

labert doch nicht so eine scheiße .. natürlich passiert beim ersten mal was - man bekommt sozialstunden .. und wenn die rauskriegen dass du ne ganze fälscherwerkstatt daheim hast und die in großem stil verkaufst gehst auch in knast

aber wenn du mal mit 16 oder so nen ausweis fälschst dann bekommst höchstens sozialstunden .. außerdem müssen die dich erstmal damit erwischen ;-)

» Ich bin dankbar, deshalb glaubt dieser Mann an Gott

-Jooni - 30
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2008
217 Beiträge
Geschrieben am: 10.03.2011 um 12:40 Uhr

Zitat von -NoRules-:

Zitat von -Jooni:

Zitat von setrig:

das man hier nicht mal Qualifizierte Beiträge erwarten aknn echt der hammer!

ja der Auszug aus dem StGb hab ich bereits gelesena ader da gehts ja mehr um Urkundefälschung im Bezug auf Rechtsdeligte und Vermögenssachen...

Das ich des gestern erlebt haben soll halte ich schlicht weg für ein Gerücht!

hat mir keiner eine klare Aussage was den genau bei so einem Fall passieren könnte!


normalerweise wird bei so ner sache niht die polizei benachrichtigt, weil kein club der welt gerne bullen darumstehen hat
normalerweise schicken die einen nur nach hause und sagen vllt dich lassen wir nie mehr rein oder so ;9


Jaa wenn die dich in der Disko ficken schon, aber wenn die Bullen den Ausweis bei dir finden bei ner Personenkontrolle bist dran


ja gut das risiko ist halt vorhanden ;)
UlmaSpatz
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2007
127 Beiträge
Geschrieben am: 10.03.2011 um 17:19 Uhr

ich glaub hier gehts eher um die frage einen Perso vom Bruder/Schwester zu nehmen... ihr könnt mir doch nicht erzählen das ein 16-17 jähriger einen Perso fälschen kann, hahaha... für sowas braucht man Drucker die mal paar hunderttausend kosten ^^

vielleicht meint ihr einen Perso abmalen ;-)
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