setrig - 32
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 06.03.2011 um 12:16 Uhr
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Hallo zusammen,
habe da mal eine generelle Frage an euch:
Man würde in eine Disko gehen mit gefälschtem- oder Ausweis eines Freudes, dies würde auffallen und die Polizei würde die Ausweis einziehen, welche Rechtfolgen zieht dieses vergehen nach sich?
PS: Macht es einen Unterschied ob dieses Vergehen zum ersten oder des öffteren Vorgefallen wäre?
Hauptsache 2-Stellig xD
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Fritz97 - 28
Halbprofi
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Geschrieben am: 06.03.2011 um 12:19 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.03.2011 um 12:19 Uhr
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Wieso machst denn sowas
I am the one and only.
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iAnonymous
Profi
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Geschrieben am: 06.03.2011 um 12:19 Uhr
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Ich würd mal sagen owned !
Blut für den Blutgott!
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FaR_CrY
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Geschrieben am: 06.03.2011 um 12:20 Uhr
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Urkundenfälschung?!
Du musst nicht in der "würde", "hätte" und "ein Freund" - Form schreiben, jetz wissen wir eh alle was bei dir gestern abend gelaufen ist ^^
Viel spaß noch
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Marodeur - 34
Champion
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Geschrieben am: 06.03.2011 um 12:20 Uhr
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sehr einfache sache ;)
§ 267
[Urkundenfälschung]
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzen Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
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_TayFun - 29
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 06.03.2011 um 12:20 Uhr
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Zitat von setrig: Hallo zusammen,
habe da mal eine generelle Frage an euch:
Man würde in eine Disko gehen mit gefälschtem- oder Ausweis eines Freudes, dies würde auffallen und die Polizei würde die Ausweis einziehen, welche Rechtfolgen zieht dieses vergehen nach sich?
PS: Macht es einen Unterschied ob dieses Vergehen zum ersten oder des öffteren Vorgefallen wäre?
urkundenfälschung = knast^^
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tzuu - 30
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Geschrieben am: 06.03.2011 um 12:22 Uhr
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tja urkundenfälschung...auf jeden fall eintrag ins register .
du kannst aber noch strefen bekommen wie : z.B. mit einigen Stunden gemeinnütziger Arbeit. § 10, Abs. 1, Nr. 4 JGG ggf. iVm. § 45, Abs. 3 JGG
warum sind meine "w" "a" "s" und "d" tasten so abgenutzt..?.o_O
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tzuu - 30
Profi
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Geschrieben am: 06.03.2011 um 12:22 Uhr
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nix knast damn da waren welche schneller als ich
warum sind meine "w" "a" "s" und "d" tasten so abgenutzt..?.o_O
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setrig - 32
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 06.03.2011 um 12:23 Uhr
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das man hier nicht mal Qualifizierte Beiträge erwarten aknn echt der hammer!
ja der Auszug aus dem StGb hab ich bereits gelesena ader da gehts ja mehr um Urkundefälschung im Bezug auf Rechtsdeligte und Vermögenssachen...
Das ich des gestern erlebt haben soll halte ich schlicht weg für ein Gerücht!
hat mir keiner eine klare Aussage was den genau bei so einem Fall passieren könnte!
Hauptsache 2-Stellig xD
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Marodeur - 34
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Geschrieben am: 06.03.2011 um 12:27 Uhr
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Zitat von setrig: das man hier nicht mal Qualifizierte Beiträge erwarten aknn echt der hammer!
ja der Auszug aus dem StGb hab ich bereits gelesena ader da gehts ja mehr um Urkundefälschung im Bezug auf Rechtsdeligte und Vermögenssachen...
Das ich des gestern erlebt haben soll halte ich schlicht weg für ein Gerücht!
hat mir keiner eine klare Aussage was den genau bei so einem Fall passieren könnte!
Wenn man den Ausweis wie oben geschrieben "im Rechtsverkehr" benutzt, dann wird das (ausser bei entsprechendem Vorstrafenregister) wohl auf Sozialstunden rauslaufen.
Kommt eben auch noch drauf an, ob man Reue zeigt, usw
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G-60 - 35
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 06.03.2011 um 12:27 Uhr
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Da passiert nicht so viel ein Kumpel hat das auch mal gemacht und er und dem wo der Ausweis gehört hatte haben ein paar Sozialstunden bekommen.
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EroKami-sama - 18
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Geschrieben am: 06.03.2011 um 12:28 Uhr
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Zitat von setrig: das man hier nicht mal Qualifizierte Beiträge erwarten aknn echt der hammer!
ja der Auszug aus dem StGb hab ich bereits gelesena ader da gehts ja mehr um Urkundefälschung im Bezug auf Rechtsdeligte und Vermögenssachen...
Das ich des gestern erlebt haben soll halte ich schlicht weg für ein Gerücht!
hat mir keiner eine klare Aussage was den genau bei so einem Fall passieren könnte!
Erstmal müssten wir genau wissen um was es sich hier handelt. Im Fachjargon auch "the fuck happened?" genannt.
REMOVE LUNARIANS.
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Thomas1106
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Geschrieben am: 06.03.2011 um 12:28 Uhr
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Nein, es geht schlicht und ergreifend um Urkundenfälschung, welche Urkunde du wozu fälscht ist unerheblich, der Tatbestand ist damit erfüllt.
Wichtig, wenn du deinen Ausweis gegen eine kleine Gegenleistung verliehen hast ist das bereits gewerblich! Wenn der dir sagt, ich zahl deine Getränke oder so dann reicht das.
www.schwabenhypnose.de
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Genki81 - 43
Experte
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Geschrieben am: 06.03.2011 um 12:29 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.03.2011 um 12:29 Uhr
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mit pech gibts sozialstunden
mit glück wirds eingestellt
kenn ein der hat das erst hinter sich
~̧̢̧͕̪̦́̿̏̊ͯ̑̍̌ͤ̏͆͜͞ ̝͙̪̻̬͎̝̘̻͍ͅ~͂͂ͪͦ̂̀ ̻̗́͠~̸̾͒ͪ̆͌̐̊͒̓̕͘͝ ͉̩̠͎̱̹̘̞~̸͊ͫͥͫ͑̚҉̀ ͙͙̰̠̯̩̲̼̪̮̮͉ͅ~̃͆ͬ͌̎
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Marodeur - 34
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Geschrieben am: 06.03.2011 um 12:30 Uhr
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Zitat von Thomas1106: Nein, es geht schlicht und ergreifend um Urkundenfälschung, welche Urkunde du wozu fälscht ist unerheblich, der Tatbestand ist damit erfüllt.
Wichtig, wenn du deinen Ausweis gegen eine kleine Gegenleistung verliehen hast ist das bereits gewerblich! Wenn der dir sagt, ich zahl deine Getränke oder so dann reicht das.
1. Jop
2. Gibts schon unterschiede, ob man nen Perso, nen Reisepass oder n Schüler-/ Studentenausweis fälscht.
Immerhin sind die ersten beiden eigentlich Eigentum der BRD und sowas zu fälschen wird, wenns dumm läuft mit 2 Jahren geahndet.
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setrig - 32
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Geschrieben am: 06.03.2011 um 12:31 Uhr
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erstmal danke für die rege Anteilnahme.
des Problem ist das jeder 2 te was anderes sagt wie sieht es denn ungefähr aus kann mir jemand aus eigenen Erfahrungen berichten usw.
Hauptsache 2-Stellig xD
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