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Forum / Nachtleben

Frage zum JugSchG

  -1- -2- vorwärts >>>  
dax_rider - 33
Champion (offline)

Dabei seit 02.2006
3799 Beiträge

Geschrieben am: 27.12.2008 um 17:07 Uhr

Wo kann man das JugSchG online nachschlagen?

Und Welcher Paragraph beinhaltet die Regelung
unter 16 bis 22:00
ab 16 bis 0:00
ab 18 bis "egal"

Der Gipfel der Arroganz ist erreicht wenn man beim Orgasmus den eigenen Namen ruft.

babbaarmin - 41
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2006
35 Beiträge

Geschrieben am: 27.12.2008 um 17:09 Uhr

google macht viel möglich
-tollst- - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2008
388 Beiträge

Geschrieben am: 27.12.2008 um 17:11 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.12.2008 um 17:12 Uhr

JugSchG

Abschnitt 2 isses
_ReNameS_
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2008
172 Beiträge
Geschrieben am: 27.12.2008 um 17:13 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.12.2008 um 17:13 Uhr

Das Jugendschutzgesetz

Zitat:

Eine Orientierung ob, wann und wie lange Teenies ausgehen dürfen, ist im Jugendschutzgesetz (JÖSchG) geregelt. Es bestimmt die Maximalgrenzen für die „Ausgangszeiten“ von Jugendlichen vom 14.-18. Lebensjahr.

Grundsätzlich haben Sie laut § 1631 BGB ein Aufenthaltsbestimmungsrecht über Ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr und tragen bis zur Volljährigkeit die Verantwortung.


So sind die gesetzlichen Vorschriften:

Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht erlaubt.


Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich bis 24 Uhr in einer Gaststätte aufhalten. Der Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs oder vergleichbaren Vergnügungsbetrieben ist Jugendlichen unter 18. Jahren nicht erlaubt.


Teenies unter 16 Jahren dürfen an öffentlichen Tanzveranstaltungen, also Disko oder der Faschingsball ohne erwachsene Begleitperson nicht teilnehmen. Unter dem 18. Lebensjahr ist die Anwesenheit bis 24 Uhr erlaubt.


Ausnahme: Veranstaltet z. B. das Jugendtreff, das wiederum anerkannter Träger der Jugendhilfe ist, eine Tanzveranstaltung dürfen auch Teenies unter 14 Jahren bis 22 Uhr an der Veranstaltung teilnehmen. Jugendliche bis 18 Jahren ist die Teilnahme bis 24 Uhr erlaubt.


Der Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen ohne Altersbegrenzung ist Kindern unter 14 Jahren bis 20 Uhr, Jugendlichen unter 16 Jahren bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 18 Jahren bis 24 Uhr erlaubt.


Grundsätzlich dürfen sich Jugendliche unter 16 Jahren bis ca. 22 Uhr draußen aufhalten, Jugendliche unter 18 Jahren bis ca. 24 Uhr.


;-)


Edit: verdammt, zu langsam..:-D

ooooh schetemm..:D

dax_rider - 33
Champion (offline)

Dabei seit 02.2006
3799 Beiträge

Geschrieben am: 27.12.2008 um 17:24 Uhr

Danke erst mal.
gibt's auch eine Regelung, ab wann morgens, man wieder rausdarf?


Der Gipfel der Arroganz ist erreicht wenn man beim Orgasmus den eigenen Namen ruft.

-tollst- - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2008
388 Beiträge

Geschrieben am: 27.12.2008 um 17:32 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.12.2008 um 17:33 Uhr

irgendwo stand glaub ab 5

Edit:// § 4 Gaststätten
(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet
werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet
oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk
einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5
Uhr morgens nicht gestattet werden.
U_CANT_C_ME
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2005
394 Beiträge
Geschrieben am: 27.12.2008 um 18:18 Uhr

Raus darfst du wann immer du willst, du darfst dich lediglich zwischen 24 und 5 Uhr nicht ins Gaststätten, Clubs, Bars etc. aufhalten, dazu wann du zuhause sein musst gibt es keine reglung.

thefreakzcomeoutatnight

Riku90 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2008
281 Beiträge

Geschrieben am: 27.12.2008 um 19:38 Uhr

Zitat von U_CANT_C_ME:

Raus darfst du wann immer du willst, du darfst dich lediglich zwischen 24 und 5 Uhr nicht ins Gaststätten, Clubs, Bars etc. aufhalten, dazu wann du zuhause sein musst gibt es keine reglung.



Natürlich gibt es ne Regelung im JugSchG, dass Jugendliche je nach Alter zu einer bestimmten Zeit zuhause sein müssen. Oder denkst du, dass die Polizei minderjährige zum Spaß nach 24 uhr nach Hause fährt? :kopfschuettel:
Exitus_Girl - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2008
149 Beiträge

Geschrieben am: 27.12.2008 um 19:46 Uhr

Zitat von _ReNameS_:

Das Jugendschutzgesetz

Eine Orientierung ob, wann und wie lange Teenies ausgehen dürfen, ist im Jugendschutzgesetz (JÖSchG) geregelt. Es bestimmt die Maximalgrenzen für die „Ausgangszeiten“ von Jugendlichen vom 14.-18. Lebensjahr.

Grundsätzlich haben Sie laut § 1631 BGB ein Aufenthaltsbestimmungsrecht über Ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr und tragen bis zur Volljährigkeit die Verantwortung.


So sind die gesetzlichen Vorschriften:

Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht erlaubt.


Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich bis 24 Uhr in einer Gaststätte aufhalten. Der Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs oder vergleichbaren Vergnügungsbetrieben ist Jugendlichen unter 18. Jahren nicht erlaubt.


Teenies unter 16 Jahren dürfen an öffentlichen Tanzveranstaltungen, also Disko oder der Faschingsball ohne erwachsene Begleitperson nicht teilnehmen. Unter dem 18. Lebensjahr ist die Anwesenheit bis 24 Uhr erlaubt.


Ausnahme: Veranstaltet z. B. das Jugendtreff, das wiederum anerkannter Träger der Jugendhilfe ist, eine Tanzveranstaltung dürfen auch Teenies unter 14 Jahren bis 22 Uhr an der Veranstaltung teilnehmen. Jugendliche bis 18 Jahren ist die Teilnahme bis 24 Uhr erlaubt.


Der Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen ohne Altersbegrenzung ist Kindern unter 14 Jahren bis 20 Uhr, Jugendlichen unter 16 Jahren bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 18 Jahren bis 24 Uhr erlaubt.


Grundsätzlich dürfen sich Jugendliche unter 16 Jahren bis ca. 22 Uhr draußen aufhalten, Jugendliche unter 18 Jahren bis ca. 24 Uhr.


Scheiße, ich bin kriminell^^

Epic FAIL!

U_CANT_C_ME
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2005
394 Beiträge
Geschrieben am: 27.12.2008 um 20:17 Uhr

Zitat von Riku90:

Zitat von U_CANT_C_ME:

Raus darfst du wann immer du willst, du darfst dich lediglich zwischen 24 und 5 Uhr nicht ins Gaststätten, Clubs, Bars etc. aufhalten, dazu wann du zuhause sein musst gibt es keine reglung.



Natürlich gibt es ne Regelung im JugSchG, dass Jugendliche je nach Alter zu einer bestimmten Zeit zuhause sein müssen. Oder denkst du, dass die Polizei minderjährige zum Spaß nach 24 uhr nach Hause fährt? :kopfschuettel:

achja, dann sag mir mal bitte wo?
die polizei fährt minderjährige nach 24 uhr dann nach hause, wenn sie es für nötig hält.

thefreakzcomeoutatnight

Riku90 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2008
281 Beiträge

Geschrieben am: 27.12.2008 um 20:19 Uhr

Zitat von U_CANT_C_ME:

Zitat von Riku90:

Zitat von U_CANT_C_ME:

Raus darfst du wann immer du willst, du darfst dich lediglich zwischen 24 und 5 Uhr nicht ins Gaststätten, Clubs, Bars etc. aufhalten, dazu wann du zuhause sein musst gibt es keine reglung.



Natürlich gibt es ne Regelung im JugSchG, dass Jugendliche je nach Alter zu einer bestimmten Zeit zuhause sein müssen. Oder denkst du, dass die Polizei minderjährige zum Spaß nach 24 uhr nach Hause fährt? :kopfschuettel:

achja, dann sag mir mal bitte wo?
die polizei fährt minderjährige nach 24 uhr dann nach hause, wenn sie es für nötig hält.


Und wann empfindet sie es bitte bei Minderjährigen bitte nicht für nötig?
U_CANT_C_ME
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2005
394 Beiträge
Geschrieben am: 27.12.2008 um 20:21 Uhr

Zitat von Riku90:

Zitat von U_CANT_C_ME:

Zitat von Riku90:


Natürlich gibt es ne Regelung im JugSchG, dass Jugendliche je nach Alter zu einer bestimmten Zeit zuhause sein müssen. Oder denkst du, dass die Polizei minderjährige zum Spaß nach 24 uhr nach Hause fährt? :kopfschuettel:

achja, dann sag mir mal bitte wo?
die polizei fährt minderjährige nach 24 uhr dann nach hause, wenn sie es für nötig hält.


Und wann empfindet sie es bitte bei Minderjährigen bitte nicht für nötig?

na das weiß ich doch nich nach was die entscheiden, aber wenn man unter 18 mit einem Ziel irgendwohin unterwegs ist, sprich zu nem Freund oder was weiß ich, dann fährt die Polizei einen eben nicht nach hause, weil es eine solche Regelung nicht gibt!

thefreakzcomeoutatnight

Alex230 - 42
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2006
26 Beiträge

Geschrieben am: 27.12.2008 um 23:47 Uhr

du hast ca. eine stunde zeit um von deiner Veranstalltung oder auch wenn dur nur so in der stadt warst um nach hause zukommen oder zum freund kumpel usw.

erst danach kannst du ärger mit der polizei bekommen
U_CANT_C_ME
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2005
394 Beiträge
Geschrieben am: 28.12.2008 um 00:13 Uhr

Zitat von Alex230:

du hast ca. eine stunde zeit um von deiner Veranstalltung oder auch wenn dur nur so in der stadt warst um nach hause zukommen oder zum freund kumpel usw.

erst danach kannst du ärger mit der polizei bekommen

und das steht wo?

thefreakzcomeoutatnight

Evil-Shadow - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2008
49 Beiträge

Geschrieben am: 28.12.2008 um 01:10 Uhr

also mann darf raus wie man will
hab da noch nie ein § gesehen

^^

fuck you

Riku90 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2008
281 Beiträge

Geschrieben am: 28.12.2008 um 03:39 Uhr

Zitat von Evil-Shadow:

also mann darf raus wie man will
hab da noch nie ein § gesehen

^^


dann hast du es wohl übersehen....Ich bin mir sicher, dass es ein Gesetz dafür gibt
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