dax_rider - 33
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Geschrieben am: 27.12.2008 um 17:07 Uhr
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Wo kann man das JugSchG online nachschlagen?
Und Welcher Paragraph beinhaltet die Regelung
unter 16 bis 22:00
ab 16 bis 0:00
ab 18 bis "egal"
Der Gipfel der Arroganz ist erreicht wenn man beim Orgasmus den eigenen Namen ruft.
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babbaarmin - 41
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 27.12.2008 um 17:09 Uhr
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google macht viel möglich
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-tollst- - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 27.12.2008 um 17:11 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.12.2008 um 17:12 Uhr
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JugSchG
Abschnitt 2 isses
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_ReNameS_
Halbprofi
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Geschrieben am: 27.12.2008 um 17:13 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.12.2008 um 17:13 Uhr
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Das Jugendschutzgesetz
Zitat: Eine Orientierung ob, wann und wie lange Teenies ausgehen dürfen, ist im Jugendschutzgesetz (JÖSchG) geregelt. Es bestimmt die Maximalgrenzen für die „Ausgangszeiten“ von Jugendlichen vom 14.-18. Lebensjahr.
Grundsätzlich haben Sie laut § 1631 BGB ein Aufenthaltsbestimmungsrecht über Ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr und tragen bis zur Volljährigkeit die Verantwortung.
So sind die gesetzlichen Vorschriften:
Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht erlaubt.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich bis 24 Uhr in einer Gaststätte aufhalten. Der Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs oder vergleichbaren Vergnügungsbetrieben ist Jugendlichen unter 18. Jahren nicht erlaubt.
Teenies unter 16 Jahren dürfen an öffentlichen Tanzveranstaltungen, also Disko oder der Faschingsball ohne erwachsene Begleitperson nicht teilnehmen. Unter dem 18. Lebensjahr ist die Anwesenheit bis 24 Uhr erlaubt.
Ausnahme: Veranstaltet z. B. das Jugendtreff, das wiederum anerkannter Träger der Jugendhilfe ist, eine Tanzveranstaltung dürfen auch Teenies unter 14 Jahren bis 22 Uhr an der Veranstaltung teilnehmen. Jugendliche bis 18 Jahren ist die Teilnahme bis 24 Uhr erlaubt.
Der Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen ohne Altersbegrenzung ist Kindern unter 14 Jahren bis 20 Uhr, Jugendlichen unter 16 Jahren bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 18 Jahren bis 24 Uhr erlaubt.
Grundsätzlich dürfen sich Jugendliche unter 16 Jahren bis ca. 22 Uhr draußen aufhalten, Jugendliche unter 18 Jahren bis ca. 24 Uhr.

Edit: verdammt, zu langsam..
ooooh schetemm..:D
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dax_rider - 33
Champion
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Geschrieben am: 27.12.2008 um 17:24 Uhr
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Danke erst mal.
gibt's auch eine Regelung, ab wann morgens, man wieder rausdarf?
Der Gipfel der Arroganz ist erreicht wenn man beim Orgasmus den eigenen Namen ruft.
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-tollst- - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 27.12.2008 um 17:32 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.12.2008 um 17:33 Uhr
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irgendwo stand glaub ab 5
Edit:// § 4 Gaststätten
(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet
werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet
oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk
einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5
Uhr morgens nicht gestattet werden.
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U_CANT_C_ME
Halbprofi
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Geschrieben am: 27.12.2008 um 18:18 Uhr
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Raus darfst du wann immer du willst, du darfst dich lediglich zwischen 24 und 5 Uhr nicht ins Gaststätten, Clubs, Bars etc. aufhalten, dazu wann du zuhause sein musst gibt es keine reglung.
thefreakzcomeoutatnight
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Riku90 - 34
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Geschrieben am: 27.12.2008 um 19:38 Uhr
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Zitat von U_CANT_C_ME: Raus darfst du wann immer du willst, du darfst dich lediglich zwischen 24 und 5 Uhr nicht ins Gaststätten, Clubs, Bars etc. aufhalten, dazu wann du zuhause sein musst gibt es keine reglung.
Natürlich gibt es ne Regelung im JugSchG, dass Jugendliche je nach Alter zu einer bestimmten Zeit zuhause sein müssen. Oder denkst du, dass die Polizei minderjährige zum Spaß nach 24 uhr nach Hause fährt?
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Exitus_Girl - 31
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Geschrieben am: 27.12.2008 um 19:46 Uhr
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Zitat von _ReNameS_: Das Jugendschutzgesetz
Eine Orientierung ob, wann und wie lange Teenies ausgehen dürfen, ist im Jugendschutzgesetz (JÖSchG) geregelt. Es bestimmt die Maximalgrenzen für die „Ausgangszeiten“ von Jugendlichen vom 14.-18. Lebensjahr.
Grundsätzlich haben Sie laut § 1631 BGB ein Aufenthaltsbestimmungsrecht über Ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr und tragen bis zur Volljährigkeit die Verantwortung.
So sind die gesetzlichen Vorschriften:
Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht erlaubt.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich bis 24 Uhr in einer Gaststätte aufhalten. Der Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs oder vergleichbaren Vergnügungsbetrieben ist Jugendlichen unter 18. Jahren nicht erlaubt.
Teenies unter 16 Jahren dürfen an öffentlichen Tanzveranstaltungen, also Disko oder der Faschingsball ohne erwachsene Begleitperson nicht teilnehmen. Unter dem 18. Lebensjahr ist die Anwesenheit bis 24 Uhr erlaubt.
Ausnahme: Veranstaltet z. B. das Jugendtreff, das wiederum anerkannter Träger der Jugendhilfe ist, eine Tanzveranstaltung dürfen auch Teenies unter 14 Jahren bis 22 Uhr an der Veranstaltung teilnehmen. Jugendliche bis 18 Jahren ist die Teilnahme bis 24 Uhr erlaubt.
Der Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen ohne Altersbegrenzung ist Kindern unter 14 Jahren bis 20 Uhr, Jugendlichen unter 16 Jahren bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 18 Jahren bis 24 Uhr erlaubt.
Grundsätzlich dürfen sich Jugendliche unter 16 Jahren bis ca. 22 Uhr draußen aufhalten, Jugendliche unter 18 Jahren bis ca. 24 Uhr.
Scheiße, ich bin kriminell^^
Epic FAIL!
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U_CANT_C_ME
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Geschrieben am: 27.12.2008 um 20:17 Uhr
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Zitat von Riku90: Zitat von U_CANT_C_ME: Raus darfst du wann immer du willst, du darfst dich lediglich zwischen 24 und 5 Uhr nicht ins Gaststätten, Clubs, Bars etc. aufhalten, dazu wann du zuhause sein musst gibt es keine reglung.
Natürlich gibt es ne Regelung im JugSchG, dass Jugendliche je nach Alter zu einer bestimmten Zeit zuhause sein müssen. Oder denkst du, dass die Polizei minderjährige zum Spaß nach 24 uhr nach Hause fährt? 
achja, dann sag mir mal bitte wo?
die polizei fährt minderjährige nach 24 uhr dann nach hause, wenn sie es für nötig hält.
thefreakzcomeoutatnight
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Riku90 - 34
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Geschrieben am: 27.12.2008 um 20:19 Uhr
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Zitat von U_CANT_C_ME: Zitat von Riku90: Zitat von U_CANT_C_ME: Raus darfst du wann immer du willst, du darfst dich lediglich zwischen 24 und 5 Uhr nicht ins Gaststätten, Clubs, Bars etc. aufhalten, dazu wann du zuhause sein musst gibt es keine reglung.
Natürlich gibt es ne Regelung im JugSchG, dass Jugendliche je nach Alter zu einer bestimmten Zeit zuhause sein müssen. Oder denkst du, dass die Polizei minderjährige zum Spaß nach 24 uhr nach Hause fährt? 
achja, dann sag mir mal bitte wo?
die polizei fährt minderjährige nach 24 uhr dann nach hause, wenn sie es für nötig hält.
Und wann empfindet sie es bitte bei Minderjährigen bitte nicht für nötig?
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U_CANT_C_ME
Halbprofi
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Geschrieben am: 27.12.2008 um 20:21 Uhr
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Zitat von Riku90: Zitat von U_CANT_C_ME: Zitat von Riku90:
Natürlich gibt es ne Regelung im JugSchG, dass Jugendliche je nach Alter zu einer bestimmten Zeit zuhause sein müssen. Oder denkst du, dass die Polizei minderjährige zum Spaß nach 24 uhr nach Hause fährt? 
achja, dann sag mir mal bitte wo?
die polizei fährt minderjährige nach 24 uhr dann nach hause, wenn sie es für nötig hält.
Und wann empfindet sie es bitte bei Minderjährigen bitte nicht für nötig?
na das weiß ich doch nich nach was die entscheiden, aber wenn man unter 18 mit einem Ziel irgendwohin unterwegs ist, sprich zu nem Freund oder was weiß ich, dann fährt die Polizei einen eben nicht nach hause, weil es eine solche Regelung nicht gibt!
thefreakzcomeoutatnight
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Alex230 - 42
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Geschrieben am: 27.12.2008 um 23:47 Uhr
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du hast ca. eine stunde zeit um von deiner Veranstalltung oder auch wenn dur nur so in der stadt warst um nach hause zukommen oder zum freund kumpel usw.
erst danach kannst du ärger mit der polizei bekommen
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U_CANT_C_ME
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Geschrieben am: 28.12.2008 um 00:13 Uhr
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Zitat von Alex230: du hast ca. eine stunde zeit um von deiner Veranstalltung oder auch wenn dur nur so in der stadt warst um nach hause zukommen oder zum freund kumpel usw.
erst danach kannst du ärger mit der polizei bekommen
und das steht wo?
thefreakzcomeoutatnight
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Evil-Shadow - 35
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Geschrieben am: 28.12.2008 um 01:10 Uhr
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also mann darf raus wie man will
hab da noch nie ein § gesehen
^^
fuck you
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Riku90 - 34
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Geschrieben am: 28.12.2008 um 03:39 Uhr
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Zitat von Evil-Shadow: also mann darf raus wie man will
hab da noch nie ein § gesehen
^^
dann hast du es wohl übersehen....Ich bin mir sicher, dass es ein Gesetz dafür gibt
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