Geschrieben am: 18.11.2007 um 19:03 Uhr
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Zitat von dsquareder: In BW gilt laut §10(1) "Gesetz über die Sonntage und Feiertage" folgendes:
§ 10
(1) Öffentliche Tanzunterhaltungen sind an Allerheiligen, am Allgemeinen Buß- und Bettag,
Volkstrauertag, Totengedenktag und am 24. Dezember von 3 Uhr bis 24 Uhr, am
Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag und am Ersten Weihnachtstag während des
ganzen Tages verboten.
siehe Maakus Beitrag.. deswegen frag ich halt ob am Dienstag in Ulm was auf hat
Bis um 3 Uhr früh am Mittwoch....wie es im § steht. Außerdem hat Dienstags in Ulm eh fast alles geschlossen..
sag alles ab.
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