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Verbotenes Messer in der Tasche


Weil er ein verbotenes Messer in der Tasche hatte, sieht ein Jugendlicher aus Ulm einer Strafanzeige  wegen  Vergehens gegen das Waffengesetz entgegen. Am Montag gegen Mitternacht überprüfte eine Polizeistreife den 14-Jährigen in der Zeitblomstraße. Als die Fahnder den Burschen durchsuchten, fanden sie in seiner Tasche ein größeres Messer mit  feststehender Klinge. Da man solche Einhandmesser nicht führen darf, beschlagnahmten es die Beamten.

Veröffentlicht in der Kategorie:
Tags: Polizei

7 Kommentare zu "Verbotenes Messer in der Tasche"

Ein gelöschter Benutzer
05.01.2011 um 06:48 Uhr
wie die gleich übertreiben müssen!
KJ257 - 26
05.01.2011 um 11:23 Uhr
HaaHaa .
Sollte Ers halt Woanders Verstecken :DD
Ein gelöschter Benutzer
06.01.2011 um 14:22 Uhr
wenn ich bullen seh kommt meins in die schuhe ;D
Frohike - 38
05.01.2011 um 16:18 Uhr
Vor allem interessant, wie aus einem Messer mit feststehender Klinge ein Einhandmesser werden soll :->
Der_Maggus - 47
05.01.2011 um 19:43 Uhr
Richtig so. Kinder mit Waffen, was nun mal ein Messer ist gehören nicht in die Öffentlichkeit.
Ein gelöschter Benutzer
05.01.2011 um 23:24 Uhr
/Sign richtig so. Hoffentlich gibts ne schöne fette Strafe.
mr10 - 30
05.01.2011 um 23:36 Uhr
was trägt der pisser überhaupts n messer mit sich rum, außer nem schweizer tashcenmesser braucht man sowas nicht, wir wohnen nicht im urwald. Oo dreck wangstergesindel
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