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Allgemeine Fragen zu Wohnwagen/mobil/Anhänger

-JohnDoe-
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2011
88 Beiträge
Geschrieben am: 21.04.2014 um 18:28 Uhr

Hallo

Ich möchte mit meiner Familie in den Urlaub unzwar per Wohnwagen.
(Also Anhänger)
1. Welche laufende kosten hat so n Teil ? (TÜV, Versicherung usw)
2. welchen Führerschein brauche ich (hab n normalen autoführerschein 2007)
3. wo in nersinger Umgebung kann man sowas mieten (30 km)
4. hat jemand Erfahrung mit mieten

MfG pestilenz
mbDino - 52
Profi (offline)

Dabei seit 11.2007
887 Beiträge

Geschrieben am: 21.04.2014 um 18:51 Uhr

Zitat von -JohnDoe-:

Hallo

Ich möchte mit meiner Familie in den Urlaub unzwar per Wohnwagen.
(Also Anhänger)
1. Welche laufende kosten hat so n Teil ? (TÜV, Versicherung usw)
2. welchen Führerschein brauche ich (hab n normalen autoführerschein 2007)
3. wo in nersinger Umgebung kann man sowas mieten (30 km)
4. hat jemand Erfahrung mit mieten

MfG pestilenz
bis 750 kg reicht der b.....ab 750 kg bis 3,5 t hänger brauchst nen be
eventual kommt noch ne gasprüfung bei den kosten dazu
mieten?als ich weis wenn du in ulm die heidenheimerstr rauf fährst richtung albeck kommt auf der rechten seite ein platz mit mehreren wohnwägen.......ob da vermietet oder verkauft oder sonst was gemacht wird weis ich auch nicht
erfahrungen?mit was?

es gibt ne menge Leute die kennen mich und es gibt jede menge Leute die können mich

-JohnDoe-
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2011
88 Beiträge
Geschrieben am: 21.04.2014 um 18:54 Uhr

Wohnanhänger Mieten ob's da ärger gibt wie so die Händler sind usw
mbDino - 52
Profi (offline)

Dabei seit 11.2007
887 Beiträge

Geschrieben am: 21.04.2014 um 18:56 Uhr

Zitat von -JohnDoe-:

Wohnanhänger Mieten ob's da ärger gibt wie so die Händler sind usw
aja.....ok....da muß ich passen......hab noch nie einen gemietet

es gibt ne menge Leute die kennen mich und es gibt jede menge Leute die können mich

AFRO95 - 29
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
492 Beiträge
Geschrieben am: 21.04.2014 um 20:08 Uhr

http://www.hehn-langenau.de/
das is der in albeck
is vor kurzem umgezogen

www.gidf.de

seb-89 - 36
Experte (offline)

Dabei seit 02.2006
1396 Beiträge
Geschrieben am: 21.04.2014 um 21:43 Uhr

Zum Thema Führerschein: du darfst mit dem B-Führerschein immer einen 750 kg-Anhänger ziehen.
Zusätzlich gilt das du auch einen Anhänger über 750 kg ziehen darfst, wenn das Leergewicht des Zugfahrzeuges höher ist als das zulässige Gesamtgewicht des Anhänger's.
Wieviel an das vorhande Zugfahrzeug angehängt werden darf, sollte natürlich auch beachtet werden.
SU-V460
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2006
329 Beiträge
Geschrieben am: 21.04.2014 um 23:56 Uhr

Zitat von seb-89:

Zum Thema Führerschein: du darfst mit dem B-Führerschein immer einen 750 kg-Anhänger ziehen.
Zusätzlich gilt das du auch einen Anhänger über 750 kg ziehen darfst, wenn das Leergewicht des Zugfahrzeuges höher ist als das zulässige Gesamtgewicht des Anhänger's.
Wieviel an das vorhande Zugfahrzeug angehängt werden darf, sollte natürlich auch beachtet werden.

das ist so nicht ganz korrekt: wenn der hänger mehr als 750kg gesammtgewicht hat, darf das komplette gespann nicht mehr als 3,5t wiegen. dass das auto schwerer sein muss als der hänger, ist die vorraussetzung

Wahre Freiheit fängt dort an, wo Verbote enden!

ProLingua - 61
Anfänger (offline)

Dabei seit 04.2013
13 Beiträge
Geschrieben am: 22.04.2014 um 10:07 Uhr

Kannst Du überhaupt Anhänger fahren, hast Du Erfahrung damit? Hast Du jemanden, der Dich einweist? Stell Dir das bitte nicht so einfach vor!

Was Du rechtlich darfst und dann tatsächlich auf der Autobahn anstellst, geht sehr weit auseinander; leider stellen viele Wohnwagen-Romantiker zur Ferienzeit eine große Gefahr dar.

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seb-89 - 36
Experte (offline)

Dabei seit 02.2006
1396 Beiträge
Geschrieben am: 22.04.2014 um 13:14 Uhr

Zitat von SU-V460:

Zitat von seb-89:

Zum Thema Führerschein: du darfst mit dem B-Führerschein immer einen 750 kg-Anhänger ziehen.
Zusätzlich gilt das du auch einen Anhänger über 750 kg ziehen darfst, wenn das Leergewicht des Zugfahrzeuges höher ist als das zulässige Gesamtgewicht des Anhänger's.
Wieviel an das vorhande Zugfahrzeug angehängt werden darf, sollte natürlich auch beachtet werden.

das ist so nicht ganz korrekt: wenn der hänger mehr als 750kg gesammtgewicht hat, darf das komplette gespann nicht mehr als 3,5t wiegen. dass das auto schwerer sein muss als der hänger, ist die vorraussetzung


stimmt, hatte ich vergessen dazu zu schreiben !
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