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Unterbodenbeläuchtung bei Leichtraft im Stand Legal?

Curvegrinder - 27
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2010
122 Beiträge

Geschrieben am: 12.01.2013 um 09:37 Uhr

Hallo,
Wollte mal fragen ob es legal ist wenn ich an meine 125er (zugelassen) eine Unterbodenbeläuchtung bzw. eine Motorraumbeläuchtung anbringe, diese sich NUR im stand anschalten kann (kein Leerlauf sondern bei Stillstand des Motorrades.

Wie ich das genau machen kann weis ich noch nicht genau, aber würde ich hinbekommen.

Ist dies legal?


THX. schon mal.
---Joerg---
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2012
26 Beiträge
Geschrieben am: 12.01.2013 um 09:52 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.01.2013 um 09:53 Uhr

Eine Kolbenbeläuchtung wäre doch auch mal was...oder ,
Du Läuchte !?

haaaaaaaaaaaaaaa ??!??

hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 12.01.2013 um 10:05 Uhr

Wenn die KAbel so verlegt sind, dass davon keine Gefahr ausgeht, sollte das durchaus in Ordnung gehen. Aber wenn ich mich recht erriner muss bei sowas die Zündung sogar aus sein, nihct nur der Motor....da kann ich mihc aber auhc täuschen.

FÜR eine Ban Funktion im TU-Forum!

schranzinger
Profi (offline)

Dabei seit 05.2004
451 Beiträge

Geschrieben am: 12.01.2013 um 11:04 Uhr

geh zum tüv und frag nach und frag wie mann es umsetzen kann das es legal ist

Basskicker

Schdohni - 49
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2005
253 Beiträge

Geschrieben am: 12.01.2013 um 12:17 Uhr

Die Zündung darf an sein, aber sobald der Motor gestartet wird muss die Beleuchtung ausgehen

Don't eat yellow snow

stbe - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2013
192 Beiträge

Geschrieben am: 12.01.2013 um 13:42 Uhr

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs

die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren

bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können

das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Ich habe das aus einem anderen Forum kopiert. Ich vermute du wirst sicher irgendjemand finden, der das Abnimmt aber letzen Endes kannst du IMMER mit dem Gesetz damit in Konflikt kommen, es hängt dann wieder davon ab an welchen Ordnungshüter du kommst. Ich würde es nicht tun,

no windows, no gates and an apache inside.

xtrame97
Profi (offline)

Dabei seit 08.2011
507 Beiträge
Geschrieben am: 12.01.2013 um 15:31 Uhr

Zitat von stbe:

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs

die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren

bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können

das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Ich habe das aus einem anderen Forum kopiert. Ich vermute du wirst sicher irgendjemand finden, der das Abnimmt aber letzen Endes kannst du IMMER mit dem Gesetz damit in Konflikt kommen, es hängt dann wieder davon ab an welchen Ordnungshüter du kommst. Ich würde es nicht tun,


Hallo, er sagte im stillstand. Und ja du kannst es machen. Ein Kumpel hatte auch eine unterbodenbeleuchtung als einstigshilfe
Sumihein
Anfänger (offline)

Dabei seit 12.2009
25 Beiträge
Geschrieben am: 12.01.2013 um 15:31 Uhr

Du bist 14 und fährst Motorad ????????
stbe - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2013
192 Beiträge

Geschrieben am: 12.01.2013 um 16:45 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.01.2013 um 16:46 Uhr

"Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu."

Zwischen ausgeschalteter Zündung und Stillstsand liegt kein Unterschied. Aber bevor jemand fragt was passiert wenn er sein Auto schiebt: Auch dann nicht.

Du kannst dir auch n Sofa aufs Autodach schrauben und sagen, ich habs aber es muss technisch abgenommen werden und solange das nicht passiert ist es mit StVZO nicht konform.

no windows, no gates and an apache inside.

Curvegrinder - 27
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2010
122 Beiträge

Geschrieben am: 14.01.2013 um 00:21 Uhr

danke schon mal, ich werde mal zum Tüv gehen und genau nachfragen, wird sicher irgend eine Möglichkeit geben.

ja momentan bin ich 14 (bald 15) und mache den a1 Lappen.

Und baue eine 125er für meine Abschlussarbeit neu auf, und dachte mir halt so eine Motorraumbeläuchtung wäre doch mal was nettes.
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