Adansonia - 35
Profi
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Geschrieben am: 10.01.2013 um 14:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.01.2013 um 14:14 Uhr
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Hallo Leut',
die Überschrift lässt bereits vermuten. Meine Frage ist simpel: muss man beim Einwohnermeldeamt eine Miet- oder sonstige Bescheinigung vorlegen oder reicht das Mitbringen des Personalausweises?
Vielleicht hat sich ja jemand kürzlich auch offiziell in unserer schönen Stadt angemeldet und kann mit Erfahrung dienen. Dankeschön.
Grüße :)
Unter Blinden ist der Einäugige König
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Sadira756 - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 10.01.2013 um 14:19 Uhr
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Ich glaube die muss man mitbringen, die Mietbescheinigung.
Man braucht ja auch einen Nachweis wo man gemeldet ist.
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deathworm
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 10.01.2013 um 14:23 Uhr
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Hoi
also als ich mich umgemeldet habe, hab ich glaub nur mitm perso erscheinen muessen.
if ( $ahnung == 'keine' ) { lies ( FAQ ) && ( Suche ) } else { post->frage }
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Adansonia - 35
Profi
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Geschrieben am: 10.01.2013 um 14:25 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.01.2013 um 14:25 Uhr
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Zitat von deathworm: Hoi
also als ich mich umgemeldet habe, hab ich glaub nur mitm perso erscheinen muessen.
Eben an dem Punkt teilen sich die Informationen, die ich aus dem Internet auf die Schnelle gefunden habe. Wie hier wo beispielsweise auch eine Bescheinigung von Nöten ist.
Ich denke probieren geht über Studieren in meinem Fall.
Unter Blinden ist der Einäugige König
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Kilka - 9
Champion
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Geschrieben am: 10.01.2013 um 14:25 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.01.2013 um 14:27 Uhr
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Man braucht nur den Personalausweiß und falls man nicht in Deutschland geboren ist, einen Nachweiß, wie man an die deutsche Staatsbrügerschaft gekommen ist.
Edit: Wenn du nach Ulm gezogen bist, dann glaub mir. Ich hab mich vor ca. einer Woche angemeldet.
Ich mach Ragü aus dir!
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Danamee
Anfänger
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Geschrieben am: 10.01.2013 um 14:55 Uhr
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als ich mich hier angemeldet hab musste ich nur perso mitbringen
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_Julian_ - 37
Halbprofi
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Geschrieben am: 10.01.2013 um 18:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.01.2013 um 18:44 Uhr
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Hi,
nach aktuellem Meldegesetz ist KEINE Bestätigung des Vermieters nötig.
Genau dies soll sich durch die geplanten Änderungen im Meldegesetz (in §19) ändern (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Meldegesetz&oldid=110851845#.C2.A7_19:_Mitwirkung_des_Wohnungsgebers).
Noch jedoch ist diese Änderung nicht rechtskräftig.
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Adansonia - 35
Profi
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Geschrieben am: 10.01.2013 um 20:46 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.01.2013 um 20:47 Uhr
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Okay, danke für eure Ratschläge und die Infos ;)
hier kann geclosed werden; wenn jemand in Stimmung ist.
Unter Blinden ist der Einäugige König
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