Geschrieben am: 08.12.2011 um 11:31 Uhr
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Zitat von weylen: Zitat von Baer34: Kommt auf die Gemeindeordnung an hier in Ulm ist es glaub ich so geregelt das du verpflichtet bist von morgens um 7:00 bis 21:00 deinen Schnee zu räumen ansonsten kann dich der der hinfliegt auf Schmerzensgeld Verklagen weil du deiner räumpflicht nicht
nachgekommen bist .
ist glaube ich auch in der ganzen umgebung so
aber das schmerzensgeld ist nicht so hoch und die polizei juckt es eh nicht
und was is wenn er blöd fällt und für immer behindert is?
deutschen gerichten trau ich mittlerweile ALLES zu... die leute mit dem hammer in der hand spielen gerne gott
90% aller Amoklaeufer spielen Egoshooter, 100% aller Amoklaeufer essen Brot! VERBIETET BROT!!!!!!!!!
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