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Teleskop-Abwehrstock

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Intrusul - 31
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2010
43 Beiträge

Geschrieben am: 18.01.2011 um 22:26 Uhr

Teleskop-Abwehrstock dar man es bei sich tragen ?????

oder was darf man bei sich tragen als verteidigung ??

das leben ist ein spiel und du bist game over!!!!!!!!!!!

Onyx_ - 33
Experte (offline)

Dabei seit 02.2009
1234 Beiträge

Geschrieben am: 18.01.2011 um 22:27 Uhr

So weit ich weiß nicht. Du darfst ein Pfefferspray dabei haben, aber viel mehr auch nicht...

Wer im Glashaus sitzt, fällt selbst hinein!

patoX
Champion (offline)

Dabei seit 11.2008
3194 Beiträge

Geschrieben am: 18.01.2011 um 22:28 Uhr

mit 15 keine softair


Es gibt Frauen die mir TAUSENDE geben dass ich ihnen an die Möpse geh! und du kriegst das umsonst :P

DocLove - 44
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
3568 Beiträge

Geschrieben am: 18.01.2011 um 22:28 Uhr
Zuletzt editiert am: 18.01.2011 um 22:29 Uhr

Zitat von Intrusul:

Teleskop-Abwehrstock dar man es bei sich tragen ?????

oder was darf man bei sich tragen als verteidigung ??

Nein! Die Polizei nimmt dir das gerne ab ;-)
Spiel lieber mit Matchboxautos oder so, ist besser für dich ^^

Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker

Verdammnis - 47
Champion (offline)

Dabei seit 06.2007
2220 Beiträge

Geschrieben am: 18.01.2011 um 22:30 Uhr

Zitat von DocLove:

Zitat von Intrusul:

Teleskop-Abwehrstock dar man es bei sich tragen ?????

oder was darf man bei sich tragen als verteidigung ??

Nein! Die Polizei nimmt dir das gerne ab ;-)
Spiel lieber mit Matchboxautos oder so, ist besser für dich ^^

He pass auf der hat Knarre.

Bitte hier Fußzeile einfügen.

Intrusul - 31
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2010
43 Beiträge

Geschrieben am: 18.01.2011 um 22:30 Uhr

ne ich fage nur so weil ich habe ein jugentlichen gesehen der hatte eine da bei offen an gürtel

das leben ist ein spiel und du bist game over!!!!!!!!!!!

_Grey-Fox_ - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2010
345 Beiträge
Geschrieben am: 18.01.2011 um 22:30 Uhr

1. Sind seh frei verkäuflich ab ab.
2. Ne Berechtigung zum Tragen hast du aber dann auch noch nicht, ergo sind sie Verboten.
1fach_netter - 34
Champion (offline)

Dabei seit 07.2008
7313 Beiträge
Geschrieben am: 18.01.2011 um 22:31 Uhr

Eine Radioantenne reicht auch.^^

Zensiert und Gekreuzigt für das Einsetzen der Menschenrechte.

patoX
Champion (offline)

Dabei seit 11.2008
3194 Beiträge

Geschrieben am: 18.01.2011 um 22:31 Uhr

Zitat von FaR_CrY:

Zitat von Intrusul:

Teleskop-Abwehrstock dar man es bei sich tragen ?????

oder was darf man bei sich tragen als verteidigung ??

du softair-gangster brauchst sowas sowieso nicht^^
ein richtiger "bushidogangster" schläft mit der faust zu

viel spaß^^

SCHLÄFT mit der faust :-D :-D :-D
ich schlaf mit der faust unterm kopfkissn^^

Es gibt Frauen die mir TAUSENDE geben dass ich ihnen an die Möpse geh! und du kriegst das umsonst :P

FaR_CrY
Champion (offline)

Dabei seit 11.2008
3898 Beiträge
Geschrieben am: 18.01.2011 um 22:32 Uhr

Zitat von patoX:

Zitat von FaR_CrY:

Zitat von Intrusul:

Teleskop-Abwehrstock dar man es bei sich tragen ?????

oder was darf man bei sich tragen als verteidigung ??

du softair-gangster brauchst sowas sowieso nicht^^
ein richtiger "bushidogangster" schläft mit der faust zu

viel spaß^^

SCHLÄFT mit der faust :-D :-D :-D
ich schlaf mit der faust unterm kopfkissn^^


:totlacher:
mist^^ :D
des is die müdigkeit :D :D :D
ChiefChiller - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2008
351 Beiträge

Geschrieben am: 18.01.2011 um 22:32 Uhr

Zitat von Intrusul:

Teleskop-Abwehrstock dar man es bei sich tragen ?????

oder was darf man bei sich tragen als verteidigung ??

ich tipp mal stark dass ein teleskopschlagstock unter "hieb- und stichwaffe" fällt und damit darfst du ihn nicht "führen". also nicht griffbereit bei dir tragen

42

_Grey-Fox_ - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2010
345 Beiträge
Geschrieben am: 18.01.2011 um 22:34 Uhr

Zitat von ChiefChiller:

Zitat von Intrusul:

Teleskop-Abwehrstock dar man es bei sich tragen ?????

oder was darf man bei sich tragen als verteidigung ??

ich tipp mal stark dass ein teleskopschlagstock unter "hieb- und stichwaffe" fällt und damit darfst du ihn nicht "führen". also nicht griffbereit bei dir tragen


Nein gilt es nicht es is noch keine Erfasste Waffe und stellt somit eine Ordnungswidrigkeit dar
Intrusul - 31
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2010
43 Beiträge

Geschrieben am: 18.01.2011 um 22:35 Uhr

Zitat von ChiefChiller:

Zitat von Intrusul:

Teleskop-Abwehrstock dar man es bei sich tragen ?????

oder was darf man bei sich tragen als verteidigung ??

ich tipp mal stark dass ein teleskopschlagstock unter "hieb- und stichwaffe" fällt und damit darfst du ihn nicht "führen". also nicht griffbereit bei dir tragen


ok lol

das leben ist ein spiel und du bist game over!!!!!!!!!!!

patoX
Champion (offline)

Dabei seit 11.2008
3194 Beiträge

Geschrieben am: 18.01.2011 um 22:36 Uhr

Zitat von FaR_CrY:



:totlacher:
mist^^ :D
des is die müdigkeit :D :D :D

dacht ich mir aber der fehler war einfach genial^^

Es gibt Frauen die mir TAUSENDE geben dass ich ihnen an die Möpse geh! und du kriegst das umsonst :P

Intrusul - 31
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2010
43 Beiträge

Geschrieben am: 18.01.2011 um 22:37 Uhr

zu mir hat man gesagt das nur freuen und mädchen Pfefferspray tragen dürfen

das leben ist ein spiel und du bist game over!!!!!!!!!!!

_Grey-Fox_ - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2010
345 Beiträge
Geschrieben am: 18.01.2011 um 22:37 Uhr

Das Führen von Teleskopschlagstöcken in der Öffentlichkeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Laut dem neuen Waffenrecht handelt es sich bei einem Teleskopschlagstock nicht um einen verbotenen Gegenstand. Er ist allerdings eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Das Führen bei Versammlungen oder auf öffentlichen Veranstaltungen ist für Privatpersonen untersagt. Besitz und Erwerb sind für Personen über 18 Jahren frei, anders als die so genannten Stahlruten oder Totschläger, die aus mehreren Federelementen mit einer am Ende befestigten Stahlkugel bestehen und auf Grund der Schlagwucht zu den verbotenen Gegenständen nach dem Waffengesetz zählen. Das Waffengesetz lässt aber eine entscheidende Ausnahme im Sinne des legalen Führens zu. Bei einem berechtigten Interesse greift das Verbot nicht. Das Waffengesetz nennt hierfür beispielhaft: Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder einen allgemein anerkannten Zweck. Die Aufzählung ist nicht abschließend, so dass jeder sozialadäquate Gebrauch von Hiebwaffen weiter möglich ist. Kein berechtigtes Interesse ist es nach der Gesetzesintention dagegen, einen Schlagstock zu Verteidigungszwecken mit sich zu führen.
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