ChiefChiller - 32
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Geschrieben am: 02.09.2010 um 22:57 Uhr
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Zitat von Killer-16:
nicht umsonst steht überall wo es um soft air geht, dass sie nicht in der öffentlichkeit gezeigt werden dürfen 
sogenanntes "führungsverbot". du darfst sie nicht griffbereit haben. der witz ist: wenn du an z.b. deinen rucksack nen schloss dran baust darfst du wieder
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Mr73730 - 36
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Geschrieben am: 02.09.2010 um 22:59 Uhr
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Zitat von ChiefChiller: Zitat von Killer-16:
nicht umsonst steht überall wo es um soft air geht, dass sie nicht in der öffentlichkeit gezeigt werden dürfen 
sogenanntes "führungsverbot". du darfst sie nicht griffbereit haben. der witz ist: wenn du an z.b. deinen rucksack nen schloss dran baust darfst du wieder
das ist wieder typisch deutschland
völliger schwachsinn ....wobei die waffe könnte rausfallen
Lopesan Costa Meloneras ....Gran Canaria
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Killer-16
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Geschrieben am: 02.09.2010 um 22:59 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.09.2010 um 22:59 Uhr
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Zitat von ChiefChiller: Zitat von Killer-16:
nicht umsonst steht überall wo es um soft air geht, dass sie nicht in der öffentlichkeit gezeigt werden dürfen 
sogenanntes "führungsverbot". du darfst sie nicht griffbereit haben. der witz ist: wenn du an z.b. deinen rucksack nen schloss dran baust darfst du wieder
ja das is die deutsche rechtsgebung ;D
edit: zu lahm :D
F_I_A_L
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Mr73730 - 36
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Geschrieben am: 02.09.2010 um 23:03 Uhr
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Zitat von Killer-16: Zitat von ChiefChiller: Zitat von Killer-16:
nicht umsonst steht überall wo es um soft air geht, dass sie nicht in der öffentlichkeit gezeigt werden dürfen 
sogenanntes "führungsverbot". du darfst sie nicht griffbereit haben. der witz ist: wenn du an z.b. deinen rucksack nen schloss dran baust darfst du wieder
ja das is die deutsche rechtsgebung ;D
edit: zu lahm :D
ist zwar ein bisschen offtopic aber
wenn man ein cabrio abschliest und das verdeck offen hat ist das cabrio versichert
Lopesan Costa Meloneras ....Gran Canaria
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Killer-16
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Geschrieben am: 02.09.2010 um 23:05 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.09.2010 um 23:05 Uhr
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wie gesagt deutsche gesetzesgebung
das ist bei fast allem so :D
F_I_A_L
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Kabeldrachen
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Geschrieben am: 02.09.2010 um 23:06 Uhr
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Zitat von ChiefChiller: Zitat von Killer-16:
nicht umsonst steht überall wo es um soft air geht, dass sie nicht in der öffentlichkeit gezeigt werden dürfen 
sogenanntes "führungsverbot". du darfst sie nicht griffbereit haben. der witz ist: wenn du an z.b. deinen rucksack nen schloss dran baust darfst du wieder
naja ganz so einfach ist es nun auch wieder nicht
One day I will find this peer guy,and then I will reset HIS connection!
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Kabeldrachen
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Geschrieben am: 02.09.2010 um 23:10 Uhr
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insbesondere ist auch der transport wenn nicht ordnungsgemäs strafbar
zumindest bei scharfen waffen
bei spielzeug hab ich keine ahnung
meiner meinung nach sollten die das zeug eh verbieten
bzw stark konrollieren
mal ganz erhlich welchen 14 jährigen interessiert wie original das teil aussieht oder die technik hmm
naja das schlimme daran ist ja es stellt für niemanden ein problem an so ein ding herran zu kommen
naja ist aber bei scharfen waffen nichts anderes
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ChiefChiller - 32
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Geschrieben am: 02.09.2010 um 23:29 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.09.2010 um 23:29 Uhr
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Zitat von Kabeldrachen:
naja ganz so einfach ist es nun auch wieder nicht
ich hab noch mal nachgeschaut: es reicht verschlossen. muss nicht mal abgeschlossen sein. du darfst sie halt nicht zugriffsbereit und/oder am körper tragen. wenn ich mich richtig erinner gilt das für
-anscheinswaffen (praktisch alle softairs)
-hieb und stichwaffen (besonder sinnvoll....ich hab so ne schöne lange tasche...ist fast so gut wie unverpackt...aber erlaubt)
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Mr73730 - 36
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Geschrieben am: 02.09.2010 um 23:34 Uhr
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Zitat von ChiefChiller: Zitat von Kabeldrachen:
naja ganz so einfach ist es nun auch wieder nicht
ich hab noch mal nachgeschaut: es reicht verschlossen. muss nicht mal abgeschlossen sein. du darfst sie halt nicht zugriffsbereit und/oder am körper tragen. wenn ich mich richtig erinner gilt das für
-anscheinswaffen (praktisch alle softairs)
-hieb und stichwaffen (besonder sinnvoll....ich hab so ne schöne lange tasche...ist fast so gut wie unverpackt...aber erlaubt)
nicht das du dann aber "schwer bewaffnet" in der gegend rumläuft
Lopesan Costa Meloneras ....Gran Canaria
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Padi89 - 35
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Geschrieben am: 02.09.2010 um 23:37 Uhr
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Zitat von Killer-16: Zitat von BenjaminT: Closed mal lieber den Thread.
1. Die AEG ist ab 18.
2. Vollautomatischer Modus ist in Deutschland nicht erlaubt.. wenn du damit erwischt wirst fällt diese Waffe obwohl es nur ein "Spielzeug" ist unter das Waffenrecht und kann zu Gefängnisstrafen führen.
3. Airsoft Softair .. da die Waffe Vollautmatisch schießt ist es eine AEG bzw S/AEG. Der Begriff Softair oder Airsoft spielen beschreibt nur das große ganze.
Danke
1. kommt darauf an was für eine stärke
2. das gilt nur für scharfe waffen
3. wtf? edit:
ja na und? das kann dir doch egal sein ob sich jemand mit solchen jämmerlichen waffen abschießen oder nicht! (Ein echtes gewehr hat bis zu 14.000 Joule. Eine Softair bis zu 7)
Quatsch 14.000 Joule... da gibts stärkere
No risk, no fun...........more risk, more fun
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Billy_Hoyle - 32
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Geschrieben am: 02.09.2010 um 23:37 Uhr
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Zitat von BenjaminT: Closed mal lieber den Thread.
1. Die AEG ist ab 18.
2. Vollautomatischer Modus ist in Deutschland nicht erlaubt.. wenn du damit erwischt wirst fällt diese Waffe obwohl es nur ein "Spielzeug" ist unter das Waffenrecht und kann zu Gefängnisstrafen führen.
3. Airsoft Softair .. da die Waffe Vollautmatisch schießt ist es eine AEG bzw S/AEG. Der Begriff Softair oder Airsoft spielen beschreibt nur das große ganze.
Danke
ehm da hat mal eienr 0 plan vollautomatsiche sind erlaubt schau doch beim waffenruf in ulm da ist garde ne volautomatsuche seg G36 im angbot also dann wäre das deienr meinung nach schwarzmarkt oO
lol
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ChiefChiller - 32
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Geschrieben am: 02.09.2010 um 23:39 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.09.2010 um 23:40 Uhr
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Zitat von Mr73730:
nicht das du dann aber "schwer bewaffnet" in der gegend rumläuft
klar....ich renn immer mit ner reisenaxt durch die gegend
....zumindest wenn ich grad meine pazifistische phase hab
ne die tasche ist für tainingswaffen......
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Padi89 - 35
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 02.09.2010 um 23:40 Uhr
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Zitat von Billy_Hoyle: Zitat von BenjaminT: Closed mal lieber den Thread.
1. Die AEG ist ab 18.
2. Vollautomatischer Modus ist in Deutschland nicht erlaubt.. wenn du damit erwischt wirst fällt diese Waffe obwohl es nur ein "Spielzeug" ist unter das Waffenrecht und kann zu Gefängnisstrafen führen.
3. Airsoft Softair .. da die Waffe Vollautmatisch schießt ist es eine AEG bzw S/AEG. Der Begriff Softair oder Airsoft spielen beschreibt nur das große ganze.
Danke
ehm da hat mal eienr 0 plan vollautomatsiche sind erlaubt schau doch beim waffenruf in ulm da ist garde ne volautomatsuche seg G36 im angbot also dann wäre das deienr meinung nach schwarzmarkt oO
Gilt nur für scharfe Waffen ^^ die dürfen in Deutschland nicht vollautomatisch sein...
Bei ner Airsoft, ist das allerdings quatsch... ist erlaubt...
No risk, no fun...........more risk, more fun
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halbabruder - 33
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Geschrieben am: 03.09.2010 um 00:21 Uhr
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Ne Airsoftwaffe die unter 0,5J ist darf AEG aber auch als S-AEG betrieben werden und benötigt kein F im Fünfeck und auch keine Importeurmarkings. Eine Airsoftwaffe die über 0,5J liegt darf nur als S-AEG betrieben werden und muss ein F im Fünfeck+Importeurmarkings auf dem Body haben. Also darf der Junge seine Airsoftwaffe die unter 0,5J ist als über 14 Jähriger gerne verkaufen. Es darf selbstverständlich auch eine AEG sein.
Gruß halbabruder
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Ganster00 - 111
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Geschrieben am: 06.09.2010 um 19:52 Uhr
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ich hab gedacht das is so ab 0,5 darf se nich mehr vollautomatisch sein....
und mit dem transport muss halt ihn ner tasche von akku bzw gas und munition getrent sein...
}__---}{†}Si vis pacem, para bellum {†}{---__{
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