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Airsoft

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ChiefChiller - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2008
351 Beiträge

Geschrieben am: 02.09.2010 um 22:57 Uhr

Zitat von Killer-16:


nicht umsonst steht überall wo es um soft air geht, dass sie nicht in der öffentlichkeit gezeigt werden dürfen ;-)

sogenanntes "führungsverbot". du darfst sie nicht griffbereit haben. der witz ist: wenn du an z.b. deinen rucksack nen schloss dran baust darfst du wieder

42

Mr73730 - 36
Champion (offline)

Dabei seit 06.2010
2140 Beiträge

Geschrieben am: 02.09.2010 um 22:59 Uhr

Zitat von ChiefChiller:

Zitat von Killer-16:


nicht umsonst steht überall wo es um soft air geht, dass sie nicht in der öffentlichkeit gezeigt werden dürfen ;-)

sogenanntes "führungsverbot". du darfst sie nicht griffbereit haben. der witz ist: wenn du an z.b. deinen rucksack nen schloss dran baust darfst du wieder


das ist wieder typisch deutschland

völliger schwachsinn ....wobei die waffe könnte rausfallen

Lopesan Costa Meloneras ....Gran Canaria

Killer-16
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2007
187 Beiträge
Geschrieben am: 02.09.2010 um 22:59 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.09.2010 um 22:59 Uhr

Zitat von ChiefChiller:

Zitat von Killer-16:


nicht umsonst steht überall wo es um soft air geht, dass sie nicht in der öffentlichkeit gezeigt werden dürfen ;-)

sogenanntes "führungsverbot". du darfst sie nicht griffbereit haben. der witz ist: wenn du an z.b. deinen rucksack nen schloss dran baust darfst du wieder


ja das is die deutsche rechtsgebung ;D

edit: zu lahm :D

F_I_A_L

Mr73730 - 36
Champion (offline)

Dabei seit 06.2010
2140 Beiträge

Geschrieben am: 02.09.2010 um 23:03 Uhr

Zitat von Killer-16:

Zitat von ChiefChiller:

Zitat von Killer-16:


nicht umsonst steht überall wo es um soft air geht, dass sie nicht in der öffentlichkeit gezeigt werden dürfen ;-)

sogenanntes "führungsverbot". du darfst sie nicht griffbereit haben. der witz ist: wenn du an z.b. deinen rucksack nen schloss dran baust darfst du wieder


ja das is die deutsche rechtsgebung ;D

edit: zu lahm :D


ist zwar ein bisschen offtopic aber
wenn man ein cabrio abschliest und das verdeck offen hat ist das cabrio versichert



Lopesan Costa Meloneras ....Gran Canaria

Killer-16
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2007
187 Beiträge
Geschrieben am: 02.09.2010 um 23:05 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.09.2010 um 23:05 Uhr

wie gesagt deutsche gesetzesgebung
das ist bei fast allem so :D

F_I_A_L

Kabeldrachen
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2004
282 Beiträge

Geschrieben am: 02.09.2010 um 23:06 Uhr

Zitat von ChiefChiller:

Zitat von Killer-16:


nicht umsonst steht überall wo es um soft air geht, dass sie nicht in der öffentlichkeit gezeigt werden dürfen ;-)

sogenanntes "führungsverbot". du darfst sie nicht griffbereit haben. der witz ist: wenn du an z.b. deinen rucksack nen schloss dran baust darfst du wieder


naja ganz so einfach ist es nun auch wieder nicht



One day I will find this peer guy,and then I will reset HIS connection!

Kabeldrachen
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2004
282 Beiträge

Geschrieben am: 02.09.2010 um 23:10 Uhr

insbesondere ist auch der transport wenn nicht ordnungsgemäs strafbar


zumindest bei scharfen waffen
bei spielzeug hab ich keine ahnung


meiner meinung nach sollten die das zeug eh verbieten

bzw stark konrollieren

mal ganz erhlich welchen 14 jährigen interessiert wie original das teil aussieht oder die technik hmm

naja das schlimme daran ist ja es stellt für niemanden ein problem an so ein ding herran zu kommen
naja ist aber bei scharfen waffen nichts anderes



One day I will find this peer guy,and then I will reset HIS connection!

ChiefChiller - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2008
351 Beiträge

Geschrieben am: 02.09.2010 um 23:29 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.09.2010 um 23:29 Uhr

Zitat von Kabeldrachen:



naja ganz so einfach ist es nun auch wieder nicht



ich hab noch mal nachgeschaut: es reicht verschlossen. muss nicht mal abgeschlossen sein. du darfst sie halt nicht zugriffsbereit und/oder am körper tragen. wenn ich mich richtig erinner gilt das für
-anscheinswaffen (praktisch alle softairs)
-hieb und stichwaffen (besonder sinnvoll....ich hab so ne schöne lange tasche...ist fast so gut wie unverpackt...aber erlaubt)

42

Mr73730 - 36
Champion (offline)

Dabei seit 06.2010
2140 Beiträge

Geschrieben am: 02.09.2010 um 23:34 Uhr

Zitat von ChiefChiller:

Zitat von Kabeldrachen:



naja ganz so einfach ist es nun auch wieder nicht



ich hab noch mal nachgeschaut: es reicht verschlossen. muss nicht mal abgeschlossen sein. du darfst sie halt nicht zugriffsbereit und/oder am körper tragen. wenn ich mich richtig erinner gilt das für
-anscheinswaffen (praktisch alle softairs)
-hieb und stichwaffen (besonder sinnvoll....ich hab so ne schöne lange tasche...ist fast so gut wie unverpackt...aber erlaubt)


nicht das du dann aber "schwer bewaffnet" in der gegend rumläuft :totlacher:

Lopesan Costa Meloneras ....Gran Canaria

Padi89 - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 02.2007
51 Beiträge
Geschrieben am: 02.09.2010 um 23:37 Uhr

Zitat von Killer-16:

Zitat von BenjaminT:

Closed mal lieber den Thread.

1. Die AEG ist ab 18.
2. Vollautomatischer Modus ist in Deutschland nicht erlaubt.. wenn du damit erwischt wirst fällt diese Waffe obwohl es nur ein "Spielzeug" ist unter das Waffenrecht und kann zu Gefängnisstrafen führen.
3. Airsoft Softair .. da die Waffe Vollautmatisch schießt ist es eine AEG bzw S/AEG. Der Begriff Softair oder Airsoft spielen beschreibt nur das große ganze.

Danke


1. kommt darauf an was für eine stärke
2. das gilt nur für scharfe waffen
3. wtf? edit:
ja na und? das kann dir doch egal sein ob sich jemand mit solchen jämmerlichen waffen abschießen oder nicht! (Ein echtes gewehr hat bis zu 14.000 Joule. Eine Softair bis zu 7)



Quatsch 14.000 Joule... da gibts stärkere ;-)

No risk, no fun...........more risk, more fun

Billy_Hoyle - 32
Profi (offline)

Dabei seit 01.2007
490 Beiträge

Geschrieben am: 02.09.2010 um 23:37 Uhr

Zitat von BenjaminT:

Closed mal lieber den Thread.

1. Die AEG ist ab 18.
2. Vollautomatischer Modus ist in Deutschland nicht erlaubt.. wenn du damit erwischt wirst fällt diese Waffe obwohl es nur ein "Spielzeug" ist unter das Waffenrecht und kann zu Gefängnisstrafen führen.
3. Airsoft Softair .. da die Waffe Vollautmatisch schießt ist es eine AEG bzw S/AEG. Der Begriff Softair oder Airsoft spielen beschreibt nur das große ganze.

Danke

ehm da hat mal eienr 0 plan vollautomatsiche sind erlaubt schau doch beim waffenruf in ulm da ist garde ne volautomatsuche seg G36 im angbot also dann wäre das deienr meinung nach schwarzmarkt oO :-D

lol

ChiefChiller - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2008
351 Beiträge

Geschrieben am: 02.09.2010 um 23:39 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.09.2010 um 23:40 Uhr

Zitat von Mr73730:


nicht das du dann aber "schwer bewaffnet" in der gegend rumläuft :totlacher:

klar....ich renn immer mit ner reisenaxt durch die gegend :-D
....zumindest wenn ich grad meine pazifistische phase hab

ne die tasche ist für tainingswaffen......

42

Padi89 - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 02.2007
51 Beiträge
Geschrieben am: 02.09.2010 um 23:40 Uhr

Zitat von Billy_Hoyle:

Zitat von BenjaminT:

Closed mal lieber den Thread.

1. Die AEG ist ab 18.
2. Vollautomatischer Modus ist in Deutschland nicht erlaubt.. wenn du damit erwischt wirst fällt diese Waffe obwohl es nur ein "Spielzeug" ist unter das Waffenrecht und kann zu Gefängnisstrafen führen.
3. Airsoft Softair .. da die Waffe Vollautmatisch schießt ist es eine AEG bzw S/AEG. Der Begriff Softair oder Airsoft spielen beschreibt nur das große ganze.

Danke

ehm da hat mal eienr 0 plan vollautomatsiche sind erlaubt schau doch beim waffenruf in ulm da ist garde ne volautomatsuche seg G36 im angbot also dann wäre das deienr meinung nach schwarzmarkt oO :-D


Gilt nur für scharfe Waffen ^^ die dürfen in Deutschland nicht vollautomatisch sein...
Bei ner Airsoft, ist das allerdings quatsch... ist erlaubt...

No risk, no fun...........more risk, more fun

halbabruder - 33
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 08.2007
73 Beiträge
Geschrieben am: 03.09.2010 um 00:21 Uhr

Ne Airsoftwaffe die unter 0,5J ist darf AEG aber auch als S-AEG betrieben werden und benötigt kein F im Fünfeck und auch keine Importeurmarkings. Eine Airsoftwaffe die über 0,5J liegt darf nur als S-AEG betrieben werden und muss ein F im Fünfeck+Importeurmarkings auf dem Body haben. Also darf der Junge seine Airsoftwaffe die unter 0,5J ist als über 14 Jähriger gerne verkaufen. Es darf selbstverständlich auch eine AEG sein.

Gruß halbabruder
Ganster00 - 111
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2005
59 Beiträge

Geschrieben am: 06.09.2010 um 19:52 Uhr

ich hab gedacht das is so ab 0,5 darf se nich mehr vollautomatisch sein....
und mit dem transport muss halt ihn ner tasche von akku bzw gas und munition getrent sein...

}__---}{†}Si vis pacem, para bellum {†}{---__{

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