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125 ccm Führerschein

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canabiz - 31
Profi (offline)

Dabei seit 04.2008
563 Beiträge
Geschrieben am: 24.05.2010 um 12:07 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.05.2010 um 12:09 Uhr

Zitat von odysee:

JA darfst du mein broo hat den schon mit 17 oder sogar mit 16 gemacht aber du musst sie gesrosselt fahren bis du 18 Jahre alt bist

also wenn du den mit 17 machst dann darfst nur 50ccm fahren, machst den a1, dann darfst du "leichtkrafträder" mit 125 ccm und maximal 11kW (15ps) fahren, bist du unter 18 dann musst gedrosselt auf maximal 80 km/h fahren. Und da es ja auch 125er gibt, die merh als 15 ps offen haben, darf das moped ein bestimmtes Leistungsgewicht net überschreiten. Solche Mopeds (aprillia rs etc.) werden dann mit Gewichten erschwert.
_Unbekannter
Profi (offline)

Dabei seit 04.2010
502 Beiträge
Geschrieben am: 24.05.2010 um 12:09 Uhr

Führerschein/Fahrerlaubnis
Klasse A1: Leichtkrafträder

Diesen »kleinen« Motorradführerschein machen viele mit sechzehn Jahren. Mit ihm darf man sogar schon auf die Autobahn, obwohl man sich angenehmere Fahrten vorstellen kann, denn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bleibt für die noch nicht Volljährigen auf 80 km/h beschränkt. Vorteil gegenüber der Klasse M: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an.

Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV und § 76 FeV):
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Befristung: Die Klasse A1 ist unbefristet gültig.
Einschluss: Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse M.
Sonstiges: Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Quelle Das war 5 sek Googlen ;-)



Dieser Beitrag kann Spuren von Nüssen, Milchpulver und Sarkasmus enthalten.

synchronize - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2008
396 Beiträge

Geschrieben am: 24.05.2010 um 12:15 Uhr

Zitat von hummelix:

du darfst den fürerschein mit 16 machen und dann 80 kmh fahren und des ding darf glaub 14 ps hben..dann ab 18 darfst es aufmachen un 20 fahren..darf ber maximal 34 ps haben bis du 25 bist so weit ich weiß..
aber das reicht bzw bekommst aus ner 125er eh nur schwer raus ;)



Also für alle dies es immer noch nicht wissen :

A1 mit 16 :

max 15 PS, max 125ccm , Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h beschränkt

A1 ab 18:

max PS 15, max 125 ccm , Höchstgeschwindigkeit unbeschränkt

das heißt mit 18 darfst du fahren was du eben aus einer 125 mit max 15 rausholen kannst und das sind im normalfall irgendwas zwischen 105-120 km/h je nach Maschine ^^

... -.-

paTh - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2006
185 Beiträge
Geschrieben am: 24.05.2010 um 13:03 Uhr

Zitat von odysee:

Zitat von -_S:

mit 17 auch ?


Ja erst ab 18 darfst du die offen fahren


offen darfst du auch nicht mit 18fahren. da muss wieder ein extra führerschein her und dann geht das ganze bis 21 gedrosselt weiter. also offen FRÜHESTENS mit 21!!!
_Unbekannter
Profi (offline)

Dabei seit 04.2010
502 Beiträge
Geschrieben am: 24.05.2010 um 13:05 Uhr

Zitat von paTh:

Zitat von odysee:

Zitat von -_S:

mit 17 auch ?


Ja erst ab 18 darfst du die offen fahren


offen darfst du auch nicht mit 18fahren. da muss wieder ein extra führerschein her und dann geht das ganze bis 21 gedrosselt weiter. also offen FRÜHESTENS mit 21!!!


Hier gehts um A1 nicht um A [verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]

Dieser Beitrag kann Spuren von Nüssen, Milchpulver und Sarkasmus enthalten.

paTh - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2006
185 Beiträge
Geschrieben am: 24.05.2010 um 13:09 Uhr

Zitat von paTh:

Zitat von odysee:

Zitat von -_S:

mit 17 auch ?




offen darfst du auch nicht mit 18fahren. da muss wieder ein extra führerschein her und dann geht das ganze bis 21 gedrosselt weiter. also offen FRÜHESTENS mit 21!!!


Hier gehts um A1 nicht um A [verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]


Bei A1 gibt es aber kein Gedrosselt oder offen. 125ccm sind 125ccm.

Außer jemand ist so dumm und kauft sich ne 600, 1000 etc und drosselt die. aber das moped kannst dann nach 2jahren eh in die tonne kloppen.

also wenn ich einen A1 mach und mir dann ne 125ccm kauf darf ich die auch so fahren ohne drosseln zu lassen.
_Unbekannter
Profi (offline)

Dabei seit 04.2010
502 Beiträge
Geschrieben am: 24.05.2010 um 13:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.05.2010 um 13:16 Uhr

Du darfst nur bis 15ps (11kw) fahren alles was mehr ps und trotzdem 125ccm hat ist nicht erlaubt ;-)
So einfach ist das...


Edit: Zb. den Peugeot Jetforce 125 compressor gibts mit 15ps und mit 20ps und den mit 20ps darf man nur fahren wenn man einen Motorradführerschein (Klasse A) hat. ;-)

Dieser Beitrag kann Spuren von Nüssen, Milchpulver und Sarkasmus enthalten.

Fingi - 34
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2010
31 Beiträge
Geschrieben am: 24.05.2010 um 13:14 Uhr



nein das würde ich nicht sagen!!
weil ne 125ccm mit 34 Ps darfst de net fahren!
und die 80 km/h musst auch berücksichtigen!

Energie!

-Allex - 35
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2010
14 Beiträge
Geschrieben am: 24.05.2010 um 13:19 Uhr

Zitat von Fingi:



nein das würde ich nicht sagen!!
weil ne 125ccm mit 34 Ps darfst de net fahren!
und die 80 km/h musst auch berücksichtigen!


doch darf man auch, mein kumpel fährt eine mit 34ps und wurde schon so oft angehalten und nichts ist passiert.

Mit Rechtsschreibfehlern dürft ihr alles machen was ihr wollt ;-)

paTh - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2006
185 Beiträge
Geschrieben am: 24.05.2010 um 13:39 Uhr

Zitat von -Allex:

Zitat von Fingi:



nein das würde ich nicht sagen!!
weil ne 125ccm mit 34 Ps darfst de net fahren!
und die 80 km/h musst auch berücksichtigen!


doch darf man auch, mein kumpel fährt eine mit 34ps und wurde schon so oft angehalten und nichts ist passiert.


also ich hatte damals auch eine mit 32PS. wurde auch desöfteren angehalten und nichts ist passiert. ist zwar schon ein paar jahre her aber ich glaube nicht das das gesetz geändert wurde
JackH - 37
Profi (offline)

Dabei seit 02.2005
402 Beiträge

Geschrieben am: 24.05.2010 um 13:41 Uhr

Also für alle dies es immer noch nicht wissen :

A1 mit 16 :

max 15 PS, max 125ccm , Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h beschränkt

A1 ab 18:

max PS 15, max 125 ccm , Höchstgeschwindigkeit unbeschränkt

[A][BE][C1E][CE][D1E][DE][MSLT]

bangboy93 - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2009
104 Beiträge

Geschrieben am: 24.05.2010 um 17:52 Uhr

Zitat von JackH:

Also für alle dies es immer noch nicht wissen :

A1 mit 16 :

max 15 PS, max 125ccm , Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h beschränkt

A1 ab 18:

max PS 15, max 125 ccm , Höchstgeschwindigkeit unbeschränkt


du irrst dich ... man darf nur 11kW , das entspricht 14 ps fahren ...

uh lalala ... KTM

bangboy93 - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2009
104 Beiträge

Geschrieben am: 24.05.2010 um 18:05 Uhr

Zitat von baschdiian:

wenn ich ihn mit 17 macht darf ich dann motorrad fahren ?



mach doch gleich mit 17 1/2 den richtigen motorradführerschein (A)
der unterschied beim preis zwischen A & A1 ist minnimal, teilweise kosten sie sogar das selbe ....

darfst dan halt nur bis zum 21. lebensjahr motorräder bis 25kW/ 34 ps fahren & ein maximales leistungsverhältnis von 0,16 kW/kg

uh lalala ... KTM

JackH - 37
Profi (offline)

Dabei seit 02.2005
402 Beiträge

Geschrieben am: 24.05.2010 um 21:03 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.05.2010 um 21:08 Uhr

Zitat von bangboy93:

Zitat von JackH:

Also für alle dies es immer noch nicht wissen :

A1 mit 16 :

max 15 PS, max 125ccm , Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h beschränkt

A1 ab 18:

max PS 15, max 125 ccm , Höchstgeschwindigkeit unbeschränkt


du irrst dich ... man darf nur 11kW , das entspricht 14 ps fahren ...


11*1,36=14,96

Zu klasse A:
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, können die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben.

[A][BE][C1E][CE][D1E][DE][MSLT]

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