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Aufsichtspflicht wie viele darf eine person beaufsichtigen?

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Lenzaman - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2007
114 Beiträge

Geschrieben am: 19.05.2010 um 17:36 Uhr

Ich mal ne Frage.

Man kann ja mit einem Formular die Aufsichtspflicht von nem 16-jährigen von den eltern auf jemand der 18 is übertragen.

Jetzt is meine Frage ob der 18-jährige auch für mehrere Personen die Aufsicht übernehmen kann.

Weiß da vlt. jemand was genaues?

MfG Lenzaman
nyboy1992 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2006
203 Beiträge
Geschrieben am: 19.05.2010 um 17:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.05.2010 um 17:40 Uhr

Zitat von Lenzaman:

Ich mal ne Frage.

Man kann ja mit einem Formular die Aufsichtspflicht von nem 16-jährigen von den eltern auf jemand der 18 is übertragen.

Jetzt is meine Frage ob der 18-jährige auch für mehrere Personen die Aufsicht übernehmen kann.

Weiß da vlt. jemand was genaues?

MfG Lenzaman


Darf er - JA !

P.S. eine "Personenbegrenzung" o.ä. gibt es nicht ;-)

Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, man kann sie kostenlos nutzen.

Boygaga - 29
Experte (offline)

Dabei seit 02.2009
1046 Beiträge
Geschrieben am: 19.05.2010 um 17:40 Uhr

ja,er darf das!
nele__ - 31
Anfänger (offline)

Dabei seit 05.2010
17 Beiträge
Geschrieben am: 19.05.2010 um 17:41 Uhr

was brauch ich alles um mit ner aufsichtsperson wo reinzukommen?
LAbLaCk - 36
Profi (offline)

Dabei seit 12.2005
962 Beiträge
Geschrieben am: 19.05.2010 um 17:42 Uhr

so wie ich das weis gibts sowas nicht mehr
wir haben es schon oft versucht ging nie vllt in so möchtegern disse aber richtige nicht

Diese Nachricht kann leider nicht angezeigt werden. Bitte wenden sie sich an den Admin LAbLaCk

F_Y_ - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2007
304 Beiträge

Geschrieben am: 19.05.2010 um 17:42 Uhr

so viel ich weiß darf er...
Bleya - 29
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2008
371 Beiträge

Geschrieben am: 19.05.2010 um 17:43 Uhr

Zitat von nele__:

was brauch ich alles um mit ner aufsichtsperson wo reinzukommen?


wenn du in ne disco o.ä. willst, brauchst du die person, deren und deinen personalausweis. Außerdemn muss die person wirklich bei dir sein.

This is my december. This is my time of the year. This is me pretending. This is also clear.

Adidas_F50 - 34
Profi (offline)

Dabei seit 07.2005
493 Beiträge

Geschrieben am: 19.05.2010 um 17:43 Uhr

Zitat von LAbLaCk:

so wie ich das weis gibts sowas nicht mehr
wir haben es schon oft versucht ging nie vllt in so möchtegern disse aber richtige nicht

is von disse zu disse anders ;-)
Oli_V_Er - 33
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2007
56 Beiträge

Geschrieben am: 19.05.2010 um 17:45 Uhr

des mit der aufsichtübertragung wollen se eh wieder abschaffen weils scheiße isch !!

aber bis jetzt grad kommts noch auf den Veranstallter drauf an ob sies zulassen oder nicht weil das ganze mit der genehmigung zu tun hat weg´s dem guten Alkohol ^^

Fuck off - Scheiß Fusszeile

bockwurst82 - 43
Champion (offline)

Dabei seit 08.2003
6884 Beiträge

Geschrieben am: 19.05.2010 um 17:46 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.05.2010 um 17:47 Uhr

soweit ich weiß braucht er so ausgefüllten vordruck von den eltern unterschrieben und ne ausweiskopie der eltern.

Aber davon mal abgesehen darf jeder Diskobesitzer (oder seine Angestellten) immernoch frei entscheiden ob er dich reinlässt. Und wenn so n futzi mit ner Horde Kids anöäuft kann ich mir gut vorstellen, dass der Türsteher die abweist.

-Vor allem unter 16 dürfen die euch ncihtmal Bier verkaufen-> kein Umsatz
-u18 bzw u16 ist ganz ganz selten die Zielgruppe einer Disko
-Sollte die Kids da drinen doch an alk kommen hat der Diskobesitzer trotzdem die Scheiße am Fuß

http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com

nele__ - 31
Anfänger (offline)

Dabei seit 05.2010
17 Beiträge
Geschrieben am: 19.05.2010 um 17:46 Uhr

Zitat von Bleya:

Zitat von nele__:

was brauch ich alles um mit ner aufsichtsperson wo reinzukommen?


wenn du in ne disco o.ä. willst, brauchst du die person, deren und deinen personalausweis. Außerdemn muss die person wirklich bei dir sein.

udn brauch ich perso meiner eltern?
hoomer2 - 36
Experte (offline)

Dabei seit 12.2005
1430 Beiträge

Geschrieben am: 19.05.2010 um 17:46 Uhr

Zitat von Bleya:

Zitat von nele__:

was brauch ich alles um mit ner aufsichtsperson wo reinzukommen?


wenn du in ne disco o.ä. willst, brauchst du die person, deren und deinen personalausweis. Außerdemn muss die person wirklich bei dir sein.

nein muss er nicht!
ein 16-jähriger hat auch teilweise eigenverantwortung.
natürlich, darf der 16-jährige KEINEN schnaps trinken, und beide müssen noch zurechnungsfähig sein, vorallem die aufsichtsperson.

=> und weil es in der disco keine kontrollen an der bar gibt (aufwand usw. ) kommste in 99% der fälle auch nicht mit begleitung rein.
außerdem sind sozusagen ''kinder'' auch oft unerwünscht.
-EatMyShorts - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2009
156 Beiträge
Geschrieben am: 19.05.2010 um 17:52 Uhr

Ja, darf er. Beispiel: ein Lehrer geht mit seiner Klasse auf einen Ausflug. Wer hat die aufsicht für, sagen wir, 30 Schüler? Der Lehrer. ;-)
Und in Discos ab 18 kommst du nicht mit 16 rein, zumindest in den meisten Fällen. ;)
_Unbekannter
Profi (offline)

Dabei seit 04.2010
502 Beiträge
Geschrieben am: 19.05.2010 um 17:52 Uhr

Ist es nicht so, dass der Bar-, Club- oder Discobetreiber das entscheidet?
Ich mein die Aufsichtspflicht ist nur auf öffentlichen Straßen gültig. Also dass es innerhalb von Gaststätten vom Betreiber abhängt, und wenn da die Polizei kommt und da einen minderjährigen sieht ists sowieso vorbei mit der schönen Zeit da...

Dieser Beitrag kann Spuren von Nüssen, Milchpulver und Sarkasmus enthalten.

nyboy1992 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2006
203 Beiträge
Geschrieben am: 19.05.2010 um 17:53 Uhr

Zitat von -EatMyShorts:

Ja, darf er. Beispiel: ein Lehrer geht mit seiner Klasse auf einen Ausflug. Wer hat die aufsicht für, sagen wir, 30 Schüler? Der Lehrer. ;-)
Und in Discos ab 18 kommst du nicht mit 16 rein, zumindest in den meisten Fällen. ;)


Also das Bsp. mit dem Lehrer ist doch ziemlich bei den Haaren herbei gezogen ;-)
Sorry ^^

Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, man kann sie kostenlos nutzen.

mark_1992 - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2006
113 Beiträge

Geschrieben am: 19.05.2010 um 17:56 Uhr

ne des mit der aufsichtsübertragung gilt au für gaststätten und so weiter ... aber des funktioniert meist sowieso nur bei großen festivals (G.O.N.D.) da hat uns nicht mal jemand kontrolliert ....

wer schreibfehler findet darf sie behalten :P

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