Lenzaman - 32
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 10.2007
114
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 19.05.2010 um 17:36 Uhr
|
|
Ich mal ne Frage.
Man kann ja mit einem Formular die Aufsichtspflicht von nem 16-jährigen von den eltern auf jemand der 18 is übertragen.
Jetzt is meine Frage ob der 18-jährige auch für mehrere Personen die Aufsicht übernehmen kann.
Weiß da vlt. jemand was genaues?
MfG Lenzaman
|
|
nyboy1992 - 34
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 09.2006
203
Beiträge
|
Geschrieben am: 19.05.2010 um 17:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.05.2010 um 17:40 Uhr
|
|
Zitat von Lenzaman: Ich mal ne Frage.
Man kann ja mit einem Formular die Aufsichtspflicht von nem 16-jährigen von den eltern auf jemand der 18 is übertragen.
Jetzt is meine Frage ob der 18-jährige auch für mehrere Personen die Aufsicht übernehmen kann.
Weiß da vlt. jemand was genaues?
MfG Lenzaman
Darf er - JA !
P.S. eine "Personenbegrenzung" o.ä. gibt es nicht
Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, man kann sie kostenlos nutzen.
|
|
Boygaga - 29
Experte
(offline)
Dabei seit 02.2009
1046
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 19.05.2010 um 17:40 Uhr
|
|
ja,er darf das!
|
|
nele__ - 31
Anfänger
(offline)
Dabei seit 05.2010
17
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 19.05.2010 um 17:41 Uhr
|
|
was brauch ich alles um mit ner aufsichtsperson wo reinzukommen?
|
|
LAbLaCk - 36
Profi
(offline)
Dabei seit 12.2005
962
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 19.05.2010 um 17:42 Uhr
|
|
so wie ich das weis gibts sowas nicht mehr
wir haben es schon oft versucht ging nie vllt in so möchtegern disse aber richtige nicht
Diese Nachricht kann leider nicht angezeigt werden. Bitte wenden sie sich an den Admin LAbLaCk
|
|
F_Y_ - 33
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 01.2007
304
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 19.05.2010 um 17:42 Uhr
|
|
so viel ich weiß darf er...
|
|
Bleya - 29
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 06.2008
371
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 19.05.2010 um 17:43 Uhr
|
|
Zitat von nele__: was brauch ich alles um mit ner aufsichtsperson wo reinzukommen?
wenn du in ne disco o.ä. willst, brauchst du die person, deren und deinen personalausweis. Außerdemn muss die person wirklich bei dir sein.
This is my december. This is my time of the year. This is me pretending. This is also clear.
|
|
Adidas_F50 - 34
Profi
(offline)
Dabei seit 07.2005
493
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 19.05.2010 um 17:43 Uhr
|
|
Zitat von LAbLaCk: so wie ich das weis gibts sowas nicht mehr
wir haben es schon oft versucht ging nie vllt in so möchtegern disse aber richtige nicht
is von disse zu disse anders
|
|
Oli_V_Er - 33
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 07.2007
56
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 19.05.2010 um 17:45 Uhr
|
|
des mit der aufsichtübertragung wollen se eh wieder abschaffen weils scheiße isch !!
aber bis jetzt grad kommts noch auf den Veranstallter drauf an ob sies zulassen oder nicht weil das ganze mit der genehmigung zu tun hat weg´s dem guten Alkohol ^^
Fuck off - Scheiß Fusszeile
|
|
bockwurst82 - 43
Champion
(offline)
Dabei seit 08.2003
6884
Beiträge
|
Geschrieben am: 19.05.2010 um 17:46 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.05.2010 um 17:47 Uhr
|
|
soweit ich weiß braucht er so ausgefüllten vordruck von den eltern unterschrieben und ne ausweiskopie der eltern.
Aber davon mal abgesehen darf jeder Diskobesitzer (oder seine Angestellten) immernoch frei entscheiden ob er dich reinlässt. Und wenn so n futzi mit ner Horde Kids anöäuft kann ich mir gut vorstellen, dass der Türsteher die abweist.
-Vor allem unter 16 dürfen die euch ncihtmal Bier verkaufen-> kein Umsatz
-u18 bzw u16 ist ganz ganz selten die Zielgruppe einer Disko
-Sollte die Kids da drinen doch an alk kommen hat der Diskobesitzer trotzdem die Scheiße am Fuß
http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com
|
|
nele__ - 31
Anfänger
(offline)
Dabei seit 05.2010
17
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 19.05.2010 um 17:46 Uhr
|
|
Zitat von Bleya: Zitat von nele__: was brauch ich alles um mit ner aufsichtsperson wo reinzukommen?
wenn du in ne disco o.ä. willst, brauchst du die person, deren und deinen personalausweis. Außerdemn muss die person wirklich bei dir sein.
udn brauch ich perso meiner eltern?
|
|
hoomer2 - 36
Experte
(offline)
Dabei seit 12.2005
1430
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 19.05.2010 um 17:46 Uhr
|
|
Zitat von Bleya: Zitat von nele__: was brauch ich alles um mit ner aufsichtsperson wo reinzukommen?
wenn du in ne disco o.ä. willst, brauchst du die person, deren und deinen personalausweis. Außerdemn muss die person wirklich bei dir sein.
nein muss er nicht!
ein 16-jähriger hat auch teilweise eigenverantwortung.
natürlich, darf der 16-jährige KEINEN schnaps trinken, und beide müssen noch zurechnungsfähig sein, vorallem die aufsichtsperson.
=> und weil es in der disco keine kontrollen an der bar gibt (aufwand usw. ) kommste in 99% der fälle auch nicht mit begleitung rein.
außerdem sind sozusagen ''kinder'' auch oft unerwünscht.
|
|
-EatMyShorts - 31
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 08.2009
156
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 19.05.2010 um 17:52 Uhr
|
|
Ja, darf er. Beispiel: ein Lehrer geht mit seiner Klasse auf einen Ausflug. Wer hat die aufsicht für, sagen wir, 30 Schüler? Der Lehrer. 
Und in Discos ab 18 kommst du nicht mit 16 rein, zumindest in den meisten Fällen. ;)
|
|
_Unbekannter
Profi
(offline)
Dabei seit 04.2010
502
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 19.05.2010 um 17:52 Uhr
|
|
Ist es nicht so, dass der Bar-, Club- oder Discobetreiber das entscheidet?
Ich mein die Aufsichtspflicht ist nur auf öffentlichen Straßen gültig. Also dass es innerhalb von Gaststätten vom Betreiber abhängt, und wenn da die Polizei kommt und da einen minderjährigen sieht ists sowieso vorbei mit der schönen Zeit da...
Dieser Beitrag kann Spuren von Nüssen, Milchpulver und Sarkasmus enthalten.
|
|
nyboy1992 - 34
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 09.2006
203
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 19.05.2010 um 17:53 Uhr
|
|
Zitat von -EatMyShorts: Ja, darf er. Beispiel: ein Lehrer geht mit seiner Klasse auf einen Ausflug. Wer hat die aufsicht für, sagen wir, 30 Schüler? Der Lehrer. 
Und in Discos ab 18 kommst du nicht mit 16 rein, zumindest in den meisten Fällen. ;)
Also das Bsp. mit dem Lehrer ist doch ziemlich bei den Haaren herbei gezogen 
Sorry ^^
Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, man kann sie kostenlos nutzen.
|
|
mark_1992 - 33
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 11.2006
113
Beiträge
|
|
Geschrieben am: 19.05.2010 um 17:56 Uhr
|
|
ne des mit der aufsichtsübertragung gilt au für gaststätten und so weiter ... aber des funktioniert meist sowieso nur bei großen festivals (G.O.N.D.) da hat uns nicht mal jemand kontrolliert ....
wer schreibfehler findet darf sie behalten :P
|
|