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Sommerreifen im Winter mit Probezeit?

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gmt-master
Anfänger (offline)

Dabei seit 06.2009
7 Beiträge
Geschrieben am: 28.01.2010 um 21:03 Uhr

Allein deine Frage bestätigt dass du nicht reif genug bist um verantwortungsvoll mit einem Fahrzeug umzugehen.

Dein Fahrlehrer sollte seinen Job aufgeben, er hat es nicht verstanden dir das notwendige Wissen zu vermitteln.

Was genau bewegt dich dazu, egal wo du in Deutschland wohnst, auf Winterreifen zu verzichten?
Wenn es am Geld liegt, und wir reden hier um ca 200€, dann solltest du dir das Fahren generell nochmal überlegen.

Klar für 200€ gibt es ein paar schicke Klamotten oder Spiele für die PSP.
Würdest du 200€ investieren um ein Kind, dass du wegen dem zu langen Bremsweg deiner Sommerreifen, tötlich verletzt hast wieder ins Leben zu holen?
Denk an deinen Freundin die jetzt wegen dir querschnittsgelähmt ist, der Baum in der Kurve kann nichts dafür, er war vor dir schon da.

In deinen Händen wird ein Auto zur Waffe.
Eins noch:
Eine coole Sau mit nem Auto bleibt eine coole Sau.
Ein Arschloch mit einem Auto bleibt ein Arschloch.

Denk nochmal drüber nach.

SecondOne - 34
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 02.2009
78 Beiträge
Geschrieben am: 28.01.2010 um 21:06 Uhr

omg wie beschränkt seid ihr...
also nochmal es geht darum bei einem plötzlichem schneeeinbruch erwischt zu werden natürlich davon ausgehen das noch kein schnee vorhanden ist, es kann von mir aus oktober oder märz sein wo man evtl noch keine drauf hat...
FlodieWurst - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2006
204 Beiträge

Geschrieben am: 28.01.2010 um 21:12 Uhr

Was ist das denn für ein umgangston?

Winterreifen sind ein muss. Und du hast auch ohne Schnee ab 7°C einen längeren Bremsweg.

Ob du nun deine Sommerreifen im Winter runterhobelst oder wechselst, kommt es doch aufs gleiche raus.
Nur wechseln ist hald deutlich vernünftiger.

Und noch ein tipp, für vernünftige rechtsauskünfte ist Team Ulm einfach die falsche Plattform. Da gibt es besser (fachbezogenere).

Echte Unipartys sind in keiner Disco :)

Silent-Angel - 42
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2010
46 Beiträge

Geschrieben am: 28.01.2010 um 21:25 Uhr

Ich würde sagen warte bis ein Brief kommt, ließ ihn dann weißt es!


Aber ich denke das du da den Führerschein wieder weg hast!
Darfst dir ja in der Probezeit nichts erlauben!



gmt-master
Anfänger (offline)

Dabei seit 06.2009
7 Beiträge
Geschrieben am: 28.01.2010 um 21:33 Uhr

Zitat von SecondOne:

omg wie beschränkt seid ihr...
also nochmal es geht darum bei einem plötzlichem schneeeinbruch erwischt zu werden natürlich davon ausgehen das noch kein schnee vorhanden ist, es kann von mir aus oktober oder märz sein wo man evtl noch keine drauf hat...


Plötzlichen Wintereinbruch gibt es in Mexico oder Florida aber nicht in Deutschland.
Du hast zwischen Oktober und April mit Schee zu rechnen, damit ist das "plötzlich" ausgeschlossen.
Die StVO regelt klar wann du dein Fahrzeug bei winterlichen Verhältnissen zu bewegen hast und wann nicht.

" * Bei Schnee- und Eisglätte nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug unter Kontrolle ist und rechtzeitig zum Halten gebracht werden kann (§ 3 Abs. 1 S. 1 und 2 StVO).
* Der Fahrer darf nicht so fahren, dass sich der nachfolgende Verkehr zu einer bei Schneeglätte gefährlichen Bremsung veranlasst sehen kann.
* Bei Schneeglätte immer mit verunfallten Fahrzeugen und Fahrfehlern anderer rechnen und die Geschwindigkeit darauf einstellen (insbesondere bei Gefälle). (§ 7 Abs. 2 StVO)"

Somit kann dir nichts passieren weil du bei Schnee mit Sommerreifen nicht fahren darfst. Deshalb kann dich auch niemand erwischen.
Fährst du trotzdem sind wir wieder bei meinem ersten Posting.


gmt-master
Anfänger (offline)

Dabei seit 06.2009
7 Beiträge
Geschrieben am: 28.01.2010 um 21:38 Uhr

Und für die "Beschränkten":
[link=http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/probezeitgrafik.php]" target="_blank">Das ist ein Link
FlodieWurst - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2006
204 Beiträge

Geschrieben am: 28.01.2010 um 22:45 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.01.2010 um 22:46 Uhr

Wikipedia ist dein freund:
B-Verstoß:
Alle Ordnungswidrigkeiten, die mit mindestens € 40,- Geldbuße oder einem Fahrverbot belegt sind und die nicht in Abschnitt A aufgeführt sind.

Wenn du den Verkehr wegen fehlenden Winterreifen behinderst sind 40€ und ein Punkt fällig.

Also gibt es wohl keine Fragen.
Das ganze hab ich innerhalb von nicht mal 20 sekunden bei wikipedia gefunden.
Soviel zum thema, dass wir beschränkt sind.

Gruß die Wurst

Echte Unipartys sind in keiner Disco :)

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