Genki81 - 44
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Geschrieben am: 08.12.2009 um 16:52 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.12.2009 um 16:52 Uhr
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lol was hier wieder gelabert wird^^
wenn du dir sicher bist das nix gemacht hast dann wiedersprech der anschuldigung !
dann sind die in beweistlast und müssen dir 100%ig nachweissen das du das geladen hast, vorher wird nixmehr kommen.
die haben ja deine ip adresse usw und anhand dem können die dir nachweissen das du mit deinem anschluss online warst und das da geladen hast.
dabei ist es egal ob du am pc warst oder jemand anders !
~̧̢̧͕̪̦́̿̏̊ͯ̑̍̌ͤ̏͆͜͞ ̝͙̪̻̬͎̝̘̻͍ͅ~͂͂ͪͦ̂̀ ̻̗́͠~̸̾͒ͪ̆͌̐̊͒̓̕͘͝ ͉̩̠͎̱̹̘̞~̸͊ͫͥͫ͑̚҉̀ ͙͙̰̠̯̩̲̼̪̮̮͉ͅ~̃͆ͬ͌̎
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septicus
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 08.12.2009 um 16:57 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.12.2009 um 16:59 Uhr
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Den Nachweis haben sie ja allein schon dadurch, dass sie ihn angeschrieben haben. Das wird nämlich mit großer Wahrscheinlichkeit so abgelaufen sein:
- Urheber hat festgestellt oder über Dienstleister feststellen lassen, wer Lieder über Filesharing anbietet.
- Dabei geloggte IP Adresse wird angezeigt
- Staatsanwaltschaft besorgt sich von Provider die Adresse
- Urheberrechtsinhaber beauftragt Anwaltskanzlei mit Akteneinsicht
- Anwaltskanzlei erhält über Akteneinsicht die Adresse
- Anwaltskanzlei versendet Brief.
Somit dürfte der Beweis schon ziemlich gut gegeben sein.
@Threadersteller: es wäre gut, wenn du einen Anwalt konsultierst oder bezahlst. Anwalt kostet zusätzlich Geld. Das lohnt sich also nur, wenn du wirklich Erfolg auf Kostensenkung hast oder auf Einstellung des Verfahrens.
Nichts zu tun ist die schlechteste Lösung.
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tschino - 37
Profi
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Geschrieben am: 08.12.2009 um 16:59 Uhr
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... geht ja primär ums uploaden der files nicht ums runterladen.
und da müssen die erst mal beweisen ob des überhaupt musikfiles waren oder nicht.
die sehen ja meistens nur die dateinamen..
make.believe
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PoohBear - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 08.12.2009 um 17:00 Uhr
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die können mir ja net genau nachweisen
..Komm auf die dunkle Seite...wir haben Kekse....und ja auch frischen Schinken.. xD
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septicus
Team-Ulmler
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Dabei seit 08.2002
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Geschrieben am: 08.12.2009 um 17:00 Uhr
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Zitat von tschino: ... geht ja primär ums uploaden der files nicht ums runterladen.
und da müssen die erst mal beweisen ob des überhaupt musikfiles waren oder nicht.
die sehen ja meistens nur die dateinamen..
Und wenn sie die Datei runtergeladen haben, haben sie die Musik.
Es gibt Unternehmen, die nichts anderes machen, als Uploader auszumachen und gerichtsfeste Beweise zu sammeln. Die verdienen damit ihr Geld und werden das daher auch entsprechend professionell anzugehen wissen.
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PoohBear - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 08.12.2009 um 17:03 Uhr
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Zitat von septicus: Zitat von tschino: ... geht ja primär ums uploaden der files nicht ums runterladen.
und da müssen die erst mal beweisen ob des überhaupt musikfiles waren oder nicht.
die sehen ja meistens nur die dateinamen..
Und wenn sie die Datei runtergeladen haben, haben sie die Musik.
Es gibt Unternehmen, die nichts anderes machen, als Uploader auszumachen und gerichtsfeste Beweise zu sammeln. Die verdienen damit ihr Geld und werden das daher auch entsprechend professionell anzugehen wissen.
also denkst du es is ne fake firma?
..Komm auf die dunkle Seite...wir haben Kekse....und ja auch frischen Schinken.. xD
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Wingthor84 - 41
Anfänger
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Geschrieben am: 08.12.2009 um 17:04 Uhr
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warum sollte das ne fakefirma sein? es gibt wie oben schon beschrieben extra antipiracy unternehmen die im auftrag die anbieter von illegalen sachen aufspüren
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Outlaw - 44
Halbprofi
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Geschrieben am: 08.12.2009 um 17:04 Uhr
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Auch wenn es viele nicht wissen (oder nicht wahrhaben wollen): Seit Januar 2008 ist auch der Download von urheberrechtlich geschütztem Material strafbar.
Es gibt 2 Möglichkeiten: Ignorieren und hoffen, dass nichts mehr kommt. Kann gut gehen (eher wahrscheinlich) oder auch nicht. Wenn das das erste Schreiben ist, kannst du es noch ignorieren. Ein 2. Schreiben kann da schon deutlich problematischer werden. Wenn du selbst schon zugibst, diese Musikstücke heruntergeladen zu haben, dann werden die es schon "schwarz auf weiß" haben. Von daher sollte dann der 2. Schritt gut überlegt sein. Es trifft zwar bei solchen Sachen immer nur sehr wenige, aber diejenigen, die erwischt wurden, sind dann kuriert.
Gruß
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Genki81 - 44
Experte
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Geschrieben am: 08.12.2009 um 17:06 Uhr
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Zitat von septicus: Den Nachweis haben sie ja allein schon dadurch, dass sie ihn angeschrieben haben. Das wird nämlich mit großer Wahrscheinlichkeit so abgelaufen sein:
- Urheber hat festgestellt oder über Dienstleister feststellen lassen, wer Lieder über Filesharing anbietet.
- Dabei geloggte IP Adresse wird angezeigt
- Staatsanwaltschaft besorgt sich von Provider die Adresse
- Urheberrechtsinhaber beauftragt Anwaltskanzlei mit Akteneinsicht
- Anwaltskanzlei erhält über Akteneinsicht die Adresse
- Anwaltskanzlei versendet Brief.
Somit dürfte der Beweis schon ziemlich gut gegeben sein.
@Threadersteller: es wäre gut, wenn du einen Anwalt konsultierst oder bezahlst. Anwalt kostet zusätzlich Geld. Das lohnt sich also nur, wenn du wirklich Erfolg auf Kostensenkung hast oder auf Einstellung des Verfahrens.
Nichts zu tun ist die schlechteste Lösung.
ja aber normal bekommt man ein bescheid vom gericht das man straffe zahlen muss und nicht von irgend nem anwalt^^
kumpel hat nur das urteil mit der post bekommen das er 400€ wegen irgend nem film zahlen soll.
der brief kam da auch vom amtsgericht
~̧̢̧͕̪̦́̿̏̊ͯ̑̍̌ͤ̏͆͜͞ ̝͙̪̻̬͎̝̘̻͍ͅ~͂͂ͪͦ̂̀ ̻̗́͠~̸̾͒ͪ̆͌̐̊͒̓̕͘͝ ͉̩̠͎̱̹̘̞~̸͊ͫͥͫ͑̚҉̀ ͙͙̰̠̯̩̲̼̪̮̮͉ͅ~̃͆ͬ͌̎
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Genki81 - 44
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Geschrieben am: 08.12.2009 um 17:10 Uhr
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is halt immernoch wie bei den ganzen inet fallen
mahnung schreiben kann jeder bzw geld einfordern 
~̧̢̧͕̪̦́̿̏̊ͯ̑̍̌ͤ̏͆͜͞ ̝͙̪̻̬͎̝̘̻͍ͅ~͂͂ͪͦ̂̀ ̻̗́͠~̸̾͒ͪ̆͌̐̊͒̓̕͘͝ ͉̩̠͎̱̹̘̞~̸͊ͫͥͫ͑̚҉̀ ͙͙̰̠̯̩̲̼̪̮̮͉ͅ~̃͆ͬ͌̎
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Wingthor84 - 41
Anfänger
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Geschrieben am: 08.12.2009 um 17:10 Uhr
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Zitat von Genki81: is halt immernoch wie bei den ganzen inet fallen
mahnung schreiben kann jeder bzw geld einfordern
Richtig so sieht es aus. Was auch noch bei den Schreiben der Fall ist, dass diese angeblichen Vollmachten nur Kopien sind, können also auch nur gefaket sein..
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Outlaw - 44
Halbprofi
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Geschrieben am: 08.12.2009 um 17:13 Uhr
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Es ist anfangs immer ein Anwalt, da diese Mahnung praktisch die Aufforderung einer außergerichtlichen Einigung ist. Wenn das "Angebot" ausgeschlagen wird UND die Sache vor Gericht geht, bekommt man danach sein Strafmaß, falls schuldig, von einem Gericht zugestellt.
Gruß
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tschino - 37
Profi
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Geschrieben am: 08.12.2009 um 17:13 Uhr
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diese ganzen kanzleien gibts scho wirklich..
nur sind ihre forderungen dermaßen überzogen -.-
und wer einmal zahlt..zahlt immer 
am besten nen anwalt drauf ansetzen, pauschale ausmachen und abwarten.
make.believe
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cyRax - 37
Profi
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Geschrieben am: 08.12.2009 um 17:26 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.12.2009 um 17:29 Uhr
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STTTOOOOOOOOPPPPPPPP
Vergiss fast alles was hier geschrieben wurde oder noch wird!!!!!
Solche Sachen wie kopierte Vollmachten sind nicht gültig usw.....erst informieren....
http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/69460-nuemann-lang-karlsruhe-abmahnung-wg-vermeintlicher-urheberrechtsverletzung-teil-2-a.html
Dieses Forum beschäftigt sich seit Monaten mit diesem Thema und es wird alles haargenau erklärt.
Les dir dort alle FAQ´s und sonst was durch....dauert seine Stunden aber dann weißt du was sache ist.
Alle die dort sind haben genau das selbe Problem wie DU
Richte dich nach den Foren und vor allem nach Princess.....die hat Ahnung.
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PoohBear - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 08.12.2009 um 17:28 Uhr
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meine mutter schaltet jetzt ihren rechtsanwalt erstmal ein
..Komm auf die dunkle Seite...wir haben Kekse....und ja auch frischen Schinken.. xD
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