Milchi47 - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 09.08.2009 um 20:26 Uhr
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Zitat von TheBooster: ....
Das er nicht hin muss weil er ein kind hat ist aaabsoluter Schwachsinn! hatte 3 kameraden die trotz kind eingezogen wurden...
naja, ich kann halt nur sagen was auf dem Fetzen von dennen drauf steht ...
Das Höchste, was ein Mensch werden kann, ist ein Schalker...
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Kaefer1302 - 40
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Geschrieben am: 09.08.2009 um 20:26 Uhr
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also ich habs so gemacht obs bei allen funkioniert weiss ich nicht
1. zum ersten musterungstermin nicht erscheinen (man bekommt dann paar monate später den nächsten termin)
2. beim 2. termin auf keinen fall verweigern und einfach beim sehtest so tun als würde man nichts sehen die ersten 1-2 zeilen vorlesen und fertig
3. wird mann dann einen termin bei einem augenartzt bekommen und zur nachmusterung geladen. (zu dem augenartzt brauchst du nicht zu gehen einfach abwarten bis die erneute aufforderung zur musterung kommt. kann paar monate dauern)
4. bei der nachmusterung einfach wieder das selbe... sie werden dir das zwar nicht mehr glauben das du nicht so gut siehst aber egal wir spielen auf zeit ^^ einfach die musterung durchziehen und dumm anstellen. (ich bekamm trozdem T2 )
5. dann abwarten bis mann zur eignungsfeststellung geladen wird kann 1-2 jahre dauern oder auch nicht ist verschieden. da beim ersten termin auch nicht erscheinen.
6. die eignungsuntersuchung beim 2. termin einfach durchziehen.
7. abwarten bis der einberufungsbescheid kommt. dann verweigern und sagen du willst zivi machen.
8. einfach abwarten... nichts machen bis sich jemand von der zivistelle meldet.
9. einfach keine zivi stelle suchen das machen die in köln viel langsamer für dich 
10. abwarten bis die einberufung zum zivildinst kommt da dürften inzwischen 2 jahre vergangen sein wenn nicht mehr bei mir warens 4.
11. widerspruch einlegen und eine nachuntersuchung beantragen (geht wenn die musterung 2 jahre her ist)
12. abwarten bis die dich zu nem doc schicken. dem dann was vorjammern was du nicht alles hast. er wird dich dann zu sämmtlichen ärtzen überweissen. bei mir warens 5 
13. geh einfach alle paar monate zu einem und lass dich untersuchen egal was rauskommt. und ehe du dich versiehst bist du 23 und sie können dich nicht mehr holen.
Viele Menschen versäumen das kleine Glück, während sie auf das große vergebens warten.
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facepalm_ - 38
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Geschrieben am: 09.08.2009 um 20:26 Uhr
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Zitat von --ReMiX--: Zitat von facepalm_: Zitat von TheBooster: also da kann ich nur dazu sagen: hey das sind 9 monaten zieht sie durch und glaubt mir das wird ne hammer zeit!
klar verdient man wenig aber es trotzdem ne gute sache... ich war selber ein jahr bei den Fallschirmjägern und was ich da für eine kameradschaft und eine Zeit erlebt hab, das ist einmalig im Leben.
Das ausmustern is auch für die leute gedacht die wirklich nicht die körperlichen vorraussetzungen haben.
Es is halt Pflicht (wehrpflicht) genauso wie es Pflicht is an ner roten Ampel anzuhalten.
Kleiner tipp für Drückeberger: Kann gut sein das Ihr nach dem Vorschwindeln von Krankheiten irgendwann Probleme mit diversen Versicherungen oder Krankenkassen bekommt. also lieber 2 mal überlegen!
gruß andy
Kann ich bestätigen. Nur das ich Zivildienst gemacht habe. War die bisher beste Zeit meines Lebens. Um 8 anfangen, um 4 Feierabend. Keine Zuzahlungen für Medikamente, keine Praxisgebühr. Davon 3 Wochen "Schulungen" (sagen wir eher Dauer-Party), fast 4 Wochen Urlaub.
Bin im sozialen Bereich geblieben.
hmm da wird man ja auch nicht sonderlich bezahlt oder?Wie ist das wenn man eine eigene Wohnung zu bezahlen hat usw.?
Was ist der Unterschied wenn man ausgemustert wird und wenn man verweigert?
Das wird nach Tagen bezahlt. Hatte jeden Monat ca. 600 Euro netto. Wie das mit der Miete ist, weiß ich nicht (hab keine eigene Wohnung) Ich meine, man muss sich ans Sozialamt wenden, damit das die Höhe der Erstattung feststellt und bekommt dann die Miete ganz oder zumindest teilweise erstattet. Man darf auf jedenfall nicht schlechter gestellt werden wie vorher.
Und Fahrgeld gibts auch noch obendrauf.
Verweigert heißt, Du willst nicht zum Bund und stattdessen Zivildienst oder Ersatzdienst (z. B. Rotes Kreuz) machen. Du musst aber rechtzeitig in einem Schreiben aufführlich erklären, warum Du keinen Wehrdienst leisten willst.
Ausgemustert heißt, Du bist nicht tauglich und musst WEDER Zivildienst noch Wehrdienst machen.
When words fail to describe the dismay, there is always -> facepalm
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lagoonblau - 40
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Geschrieben am: 09.08.2009 um 20:27 Uhr
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nein, ausser du hast bleibende Beeinträchtigungen oder es besthet die Gefahr, dass es wieder "leichter" bricht
ja lange laufen kann ich net und schmerzen sind halt au bissle vorhanden
--> Dann ein vernünftiges Attest und einen Krankenbericht vom Doc mit zu Musterung nehmen
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Kaefer1302 - 40
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Geschrieben am: 09.08.2009 um 20:28 Uhr
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Zitat von Milchi47: Zitat von TheBooster: ....
Das er nicht hin muss weil er ein kind hat ist aaabsoluter Schwachsinn! hatte 3 kameraden die trotz kind eingezogen wurden...
naja, ich kann halt nur sagen was auf dem Fetzen von dennen drauf steht ...
ich würd mal sagen dann waren die kammerraden zu doof sich zu wehren. den sobalt man unterhaltspflichtig ist oder ein sorgerecht hat muss man nicht mehr hin.
Viele Menschen versäumen das kleine Glück, während sie auf das große vergebens warten.
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facepalm_ - 38
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Geschrieben am: 09.08.2009 um 20:31 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.08.2009 um 20:32 Uhr
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Zitat von Kaefer1302:
9. einfach keine zivi stelle suchen das machen die in köln viel langsamer für dich
10. abwarten bis die einberufung zum zivildinst kommt da dürften inzwischen 2 jahre vergangen sein wenn nicht mehr bei mir warens 4.
Ich würde mal sagen, das war ein Einzelfall. Bei mir waren die immer ziemlich schnell. Ich würde fast sagen, erschreckend schnell für eine Behörde
Problem ist halt, wenn Du dir nicht selbst eine Stelle suchst, wirst Du zugewiesen. Dann kanns schon mal passieren, dass Du irgendwo in Kiel oder Hamburg landest (dann muss dir aber eine Unterkunft gestellt werden). Die kennen da nix. Und wenn Du dich nicht wehrst, hast Du sowieso schon verschissen.
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TheBooster - 37
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Geschrieben am: 09.08.2009 um 20:31 Uhr
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Zitat von Kaefer1302: Zitat von Milchi47: Zitat von TheBooster: ....
Das er nicht hin muss weil er ein kind hat ist aaabsoluter Schwachsinn! hatte 3 kameraden die trotz kind eingezogen wurden...
naja, ich kann halt nur sagen was auf dem Fetzen von dennen drauf steht ...
ich würd mal sagen dann waren die kammerraden zu doof sich zu wehren. den sobalt man unterhaltspflichtig ist oder ein sorgerecht hat muss man nicht mehr hin.
Am besten nochmal den ganzen Text lesen! (-;
grüßle
Morgen ist verdammt noch mal erst, nachdem ich geschlafen habe!
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--ReMiX-- - 37
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Geschrieben am: 09.08.2009 um 20:31 Uhr
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Cool für die ganzen Antworten, das hilft echt sehr sehr weiter!!!
Be Crazy :-P
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--ReMiX-- - 37
Halbprofi
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Geschrieben am: 09.08.2009 um 20:32 Uhr
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Jetzt hab ich noch ne dooofeee frage...was gibts da für unterschiede der "T"´s ?
Was bedeutet das alles?Bzw. was ist wenn man auf T2 gestuft wird was ist wenn man auf T5 gestuft wird und weiß gott was es da noch alles gibt!?
Be Crazy :-P
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Sommer1987 - 39
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Geschrieben am: 09.08.2009 um 20:35 Uhr
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Zitat von --ReMiX--: Jetzt hab ich noch ne dooofeee frage...was gibts da für unterschiede der "T"´s ?
Was bedeutet das alles?Bzw. was ist wenn man auf T2 gestuft wird was ist wenn man auf T5 gestuft wird und weiß gott was es da noch alles gibt!?
T2 ist tauglich also kann man zum bund gehen t5 ist absolut untauglich
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facepalm_ - 38
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Geschrieben am: 09.08.2009 um 20:36 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.08.2009 um 20:36 Uhr
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Zitat von --ReMiX--: Jetzt hab ich noch ne dooofeee frage...was gibts da für unterschiede der "T"´s ?
Was bedeutet das alles?Bzw. was ist wenn man auf T2 gestuft wird was ist wenn man auf T5 gestuft wird und weiß gott was es da noch alles gibt!?
Tauglichkeitsstufe 1: uneingeschränkt tauglich
Tauglichkeitsstufe 2: tauglich, aber mit geringen Einschränkungen (z.B. Brillenträger, einschränkende Körpergröße)
Tauglichkeitsstufe 3: tauglich, aber mit größeren Einschränkungen (z.B. eingeschränkte körperliche Belastbarkeit)
Tauglichkeitsstufe 4: vorübergehend untauglich (z.B. wegen Unfallverletzung oder der Notwendigkeit einer Facharztuntersuchung)
Tauglichkeitsstufe 5: nicht tauglich (Ausmusterung, kann dann auch keinen Zivildienst leisten)
T 1 heißt, man kann für alle Dienste verwendet werden.
Bei allen anderen Tauglichkeitsgraden gibts Einschränkungen, die im ärztlichen Attest, dass man bei der Musterung bekommt, aufgeführt sind.
Bekommst Du T 3 und hast Rückenprobleme steht das im Attest und Du darfst dann keine Tätigkeiten ausführen, die den Rücken belasten. Nur ein Beispiel.
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Gattja - 35
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Geschrieben am: 09.08.2009 um 20:36 Uhr
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Zitat von --ReMiX--: Jetzt hab ich noch ne dooofeee frage...was gibts da für unterschiede der "T"´s ?
Was bedeutet das alles?Bzw. was ist wenn man auf T2 gestuft wird was ist wenn man auf T5 gestuft wird und weiß gott was es da noch alles gibt!?
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Gut Nachlesbar hier!
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Kaefer1302 - 40
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Geschrieben am: 09.08.2009 um 20:37 Uhr
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Zitat von facepalm_: Zitat von Kaefer1302:
9. einfach keine zivi stelle suchen das machen die in köln viel langsamer für dich
10. abwarten bis die einberufung zum zivildinst kommt da dürften inzwischen 2 jahre vergangen sein wenn nicht mehr bei mir warens 4.
Ich würde mal sagen, das war ein Einzelfall. Bei mir waren die immer ziemlich schnell. Ich würde fast sagen, erschreckend schnell für eine Behörde
Problem ist halt, wenn Du dir nicht selbst eine Stelle suchst, wirst Du zugewiesen. Dann kanns schon mal passieren, dass Du irgendwo in Kiel oder Hamburg landest (dann muss dir aber eine Unterkunft gestellt werden). Die kennen da nix. Und wenn Du dich nicht wehrst, hast Du sowieso schon verschissen.
ja ist mir klar mich wollten die dann auch weiter weg schicken... aber ich hab einfach auf zeit gespielt... wenns so nicht bis zu meinem 23. geb. gereicht hätte... wär mir noch die möglichkeit gebliben gerichtlich zu klagen und solange das nicht abgeschlossen ist können die dich nicht holen ...
aber ich sag ja obs immer klappt weiss ich nicht
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--ReMiX-- - 37
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Geschrieben am: 09.08.2009 um 20:37 Uhr
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Zitat von Gattja: Zitat von --ReMiX--: Jetzt hab ich noch ne dooofeee frage...was gibts da für unterschiede der "T"´s ?
Was bedeutet das alles?Bzw. was ist wenn man auf T2 gestuft wird was ist wenn man auf T5 gestuft wird und weiß gott was es da noch alles gibt!?
Tauglichkeitsstufen
Gut Nachlesbar hier!
Okay dankeschön
Be Crazy :-P
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Master_Rubi - 33
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Geschrieben am: 09.08.2009 um 21:45 Uhr
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Geht doch einfach hin und drückt euch nicht vor der Sache. Der Staat hat sich das bestimmt nicht um sonst ausgedacht!
der Prototyp :D
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