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jugenschutz !

  -1- -2- vorwärts >>>  
SiXeRt
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
2834 Beiträge

Geschrieben am: 12.12.2008 um 17:46 Uhr

Guten tag ich muss hier mal kurtz eine muter überzeugen das ihre Tockter an Silvester party machen darf

und zwar es gibt ein gesetz unter 16 jahren muss man um 22: uhr zuhause sein..

das denken die meiseten

aber es sit nicht so das gilt für öffentliches gelände also sozusagen partys diskos....

soweit ich aber weiß gibt es keine regelung für ´´drausen´´ man darf auf einer parkbank
oder im eigenen garten solange bleiben wie man will auch ein spaziergang um 2 uhr morgens ist nicht verboten

liege ich da richtig ?

ҳҳ TU STAR ҳҳ |

smartdennis - 31
Experte (offline)

Dabei seit 12.2005
1308 Beiträge
Geschrieben am: 12.12.2008 um 17:48 Uhr

in einem eigenem garten geht das schon klar mit volljährigen die die aufsicht haben..

aber auf einer parkbank?!

. . . .

FaR_CrY
Champion (offline)

Dabei seit 11.2008
3898 Beiträge
Geschrieben am: 12.12.2008 um 17:49 Uhr

Zitat von SiXeRt:

Guten tag ich muss hier mal kurtz eine muter überzeugen das ihre Tockter an Silvester party machen darf

und zwar es gibt ein gesetz unter 16 jahren muss man um 22: uhr zuhause sein..

das denken die meiseten

aber es sit nicht so das gilt für öffentliches gelände also sozusagen partys diskos....

soweit ich aber weiß gibt es keine regelung für ´´drausen´´ man darf auf einer parkbank
oder im eigenen garten solange bleiben wie man will auch ein spaziergang um 2 uhr morgens ist nicht verboten

liege ich da richtig ?


Was hast du denn mit ihrer Tochter vor? ;-)
Airsoft4ever - 33
Profi (offline)

Dabei seit 06.2007
888 Beiträge

Geschrieben am: 12.12.2008 um 17:49 Uhr

Zitat von smartdennis:

in einem eigenem garten geht das schon klar mit volljährigen die die aufsicht haben..

aber auf einer parkbank?!


also im Park glaub ich jetzt eher nicht...


Helden leben lange, Legenden sterben nie!!

SiXeRt
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
2834 Beiträge

Geschrieben am: 12.12.2008 um 17:49 Uhr

Zitat von smartdennis:

in einem eigenem garten geht das schon klar mit volljährigen die die aufsicht haben..

aber auf einer parkbank?!



nein also soweit ich nun schauen konnte
gibt es kein gesetzt für ´´drausen´´
sondern nur für kneipen diskos usw-

ҳҳ TU STAR ҳҳ |

Alucard91
Champion (offline)

Dabei seit 06.2006
2563 Beiträge

Geschrieben am: 12.12.2008 um 17:49 Uhr

Auf deinem Privatgrundstück darfst solange Party machen wie du willst^^
Nur darf es keine Lärmbelästigung geben ;-)

Und versuch einigermassen fehlerlos zu schreiben das nächste mal ;-)

Glück kannst du dir nicht kaufen, das wäre Selbstbetrug

-J_Styler- - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2006
375 Beiträge
Geschrieben am: 12.12.2008 um 17:52 Uhr

geh doch bei der polizei vorbei und frag nach
Sagas - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2007
159 Beiträge

Geschrieben am: 12.12.2008 um 17:52 Uhr

Du liegst völlig im Recht.
Nach 22 Uhr ist öffentliche Party erstmal auf Sendepause, es sei denn es gibt einen Volljährigen der eine Personenfürsorgeübertragung der Eltern hat. Und die muss auch in irgendeinerWEise bewiesen werden.

Auf der Straße darf man sich aber quasi so lange aufhalten wie man will. Niemand kann dir verbieten auf dem Bürgersteig zu stehen so lange du willst.

'ne Polizistin die mal an unserer Schule war meinte "Es kann dir ja keiner beweisen dass du etwas anderes machst als gerade nach Hause laufen"

Das mit Alkohol und so ist ja klar, das is schon n andres Delikt & war ja auch gar nciht deine Frage ^^

Maybe you are a faggot & you don't even know it.

SiXeRt
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
2834 Beiträge

Geschrieben am: 12.12.2008 um 17:53 Uhr

Zitat von Sagas:

Du liegst völlig im Recht.
Nach 22 Uhr ist öffentliche Party erstmal auf Sendepause, es sei denn es gibt einen Volljährigen der eine Personenfürsorgeübertragung der Eltern hat. Und die muss auch in irgendeinerWEise bewiesen werden.

Auf der Straße darf man sich aber quasi so lange aufhalten wie man will. Niemand kann dir verbieten auf dem Bürgersteig zu stehen so lange du willst.

'ne Polizistin die mal an unserer Schule war meinte "Es kann dir ja keiner beweisen dass du etwas anderes machst als gerade nach Hause laufen"

Das mit Alkohol und so ist ja klar, das is schon n andres Delikt & war ja auch gar nciht deine Frage ^^

^^

ҳҳ TU STAR ҳҳ |

LordSnow - 42
Champion (offline)

Dabei seit 10.2008
4043 Beiträge

Geschrieben am: 12.12.2008 um 18:02 Uhr

Zitat von SiXeRt:

Guten tag ich muss hier mal kurtz eine muter überzeugen das ihre Tockter an Silvester party machen darf

und zwar es gibt ein gesetz unter 16 jahren muss man um 22: uhr zuhause sein..

das denken die meiseten

aber es sit nicht so das gilt für öffentliches gelände also sozusagen partys diskos....

soweit ich aber weiß gibt es keine regelung für ´´drausen´´ man darf auf einer parkbank
oder im eigenen garten solange bleiben wie man will auch ein spaziergang um 2 uhr morgens ist nicht verboten

liege ich da richtig ?


Kauf dir erst mal einen Duden, dann versuch die Mutter davon zu überzeugen, dass ihre Tochter länger als bis 22 Uhr raus darf.
Aber da gibt es rechtlich gesehen Probleme. Denn der Jugendschutz sagt, dass Jugendliche unter 18 Jahren spätestens um Mitternacht zu Hause sein müssen. Da ist es egal, wo sie sich aufhalten.

Winter is coming

Darkr1d3r - 34
Profi (offline)

Dabei seit 05.2005
453 Beiträge

Geschrieben am: 12.12.2008 um 18:06 Uhr

Zitat von Sagas:

Du liegst völlig im Recht.
Nach 22 Uhr ist öffentliche Party erstmal auf Sendepause, es sei denn es gibt einen Volljährigen der eine Personenfürsorgeübertragung der Eltern hat. Und die muss auch in irgendeinerWEise bewiesen werden.
...


soweit ich erfahren hab gilt das mitm Übertagen des Erziehungsauftrag gar nicht mehr. bin mir aber nich sicher obs auch stimmt...
polansky - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2006
255 Beiträge
Geschrieben am: 12.12.2008 um 18:17 Uhr

Ich mag diese wagen antworten von selbsternannten juristen nicht...
les es dir einfach genauer durch:
http://www.deine-rechte.de/html/das-jugendschutz-gesetz-deine-rechte.html

bei fragen, meldest dich beim polizeiamt deines vertrauens^^
-Athlon64- - 33
Experte (offline)

Dabei seit 07.2007
1780 Beiträge

Geschrieben am: 12.12.2008 um 18:23 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.12.2008 um 18:26 Uhr

Zitat von SiXeRt:

Guten tag ich muss hier mal kurtz eine muter überzeugen das ihre Tockter an Silvester party machen darf

und zwar es gibt ein gesetz unter 16 jahren muss man um 22: uhr zuhause sein..

das denken die meiseten

aber es sit nicht so das gilt für öffentliches gelände also sozusagen partys diskos....

soweit ich aber weiß gibt es keine regelung für ´´drausen´´ man darf auf einer parkbank
oder im eigenen garten solange bleiben wie man will auch ein spaziergang um 2 uhr morgens ist nicht verboten

liege ich da richtig ?


Du hast recht in der hinsicht was öffentliches gelände betrift nur leider ist alles und ich meine alles was nicht dein gelände ist ein fremdgelände und somit fürs gesätz öffentlich.

Heißt egal wo ihr seit wenn sie nicht zuhause ist ober bei erziehungsberechtigten muss sie um 22Uhr zuhause sein.

Edit:

Auserdem ist jede art von Party wo keine Einladungen verlangt werden eine öffentliche Party ;-)

Post's können spuren von Ironie enthalten.

zappo - 33
Experte (offline)

Dabei seit 02.2005
1672 Beiträge

Geschrieben am: 12.12.2008 um 18:33 Uhr

Zitat von -Athlon64-:


Auserdem ist jede art von Party wo keine Einladungen verlangt werden eine öffentliche Party ;-)

nö, eine geschlossene gesellschaft ist es auch, wenn sonst niemand rein kommt. wer also auf eine private silvesterparty bei freunden geht (im garten oder sonst wo) macht erst eine öffentliche veranstaltung daraus, wenn er einladungen verteilt, werbung macht und somit auch fremde reinlässt.

abra kadabra.... *$\%§/!"@~#=%&%§* 9;

facepalm_ - 37
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
7191 Beiträge

Geschrieben am: 12.12.2008 um 18:45 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.12.2008 um 18:45 Uhr

Das geht mit schriftlichem Einverständnis eines Volljährigen. Der hat dann allerdings die Aufsichtsplficht. Die Frage ist halt wer so blöd ist und da mitmacht. Wenn was passiert ist derjenige der Depp...

When words fail to describe the dismay, there is always -> facepalm

chicolo - 36
Experte (offline)

Dabei seit 03.2005
1196 Beiträge

Geschrieben am: 12.12.2008 um 18:54 Uhr

eine Party im Freundeskreis wird so nicht im Gesetz geregelt man darf nur nich in Gastätten oder der artiges nach 22:00 rein

wenn ihr bei dir z8u hause seit ist alles ok
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