§1
Im gesamten Stadtgebiet wird in der Zeit vom 22.02. - 24.02.2009 der 51. Carneval gefeiert.
Als Zeichen der Verbundenheit zum Neukalener Carneval,
hat sich möglichst jeder zu kostümieren.
§2
Den Weisungen des Elferrates unter Leitung des Prinzen.
ist unbedingt Folge zu leisten.
§3
Jeder Narr ist verpflichtet, durch mindestens eine närrische Tat
zum Gelingen des Carnevals beizutragen.
§4
Miesmacher erhalten bis Aschermittwoch
Hausarrest.
Meckerer kommen in den Ziegenstall.
§5
Während der Carnevalzeit besteht für alle Närrinen und Narren
Kussfreiheit.
Eheleute sind davon nicht ausgeschloßen.