Geschrieben am: 11.12.2008 um 03:08 Uhr Zuletzt editiert am: 11.12.2008 um 03:14 Uhr
> An den öffentlichen Naherholungsgebieten (z.B. "Baggerseen" Pfuhl und Lufeld)
sind Hunde durch die Nutzungsordnung untersagt..
> Alle anderen Gewässer
sind nicht öffentlich, Privatbesitz und somit für Mensch und Tier tabu
> Weder öffentliche, noch private Gewässer (z.B. Donau)
sind durch die Nutzungsordnung für Mensch und Tier tabu.
Rein rechtlich hat ein Hund also in keinem unserer Gewässer etwas verloren, und wenn es Streß mit einem Badegast gibt hast Du das Nachsehen. Lässt sich auch nicht drüber diskutieren..