BlackRaf - 34
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Geschrieben am: 14.04.2006 um 23:59 Uhr
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du nicht
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white-dragon - 36
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Geschrieben am: 16.04.2006 um 02:05 Uhr
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Wer macht alles regelmäßig Softairschlachten?
Greez
white-dragon
mb
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white-dragon - 36
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Geschrieben am: 16.04.2006 um 02:05 Uhr
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Zitat von white-dragon: Wer macht alles regelmäßig Softairschlachten?
Greez
white-dragon
mb
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Poebbel - 35
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Geschrieben am: 16.04.2006 um 12:11 Uhr
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Kann mir jmd. den Sinn darin erklären einen Beitrag zu schreiben und sich innerhalb einer Minute selbst zu zitieren? o_O
Zu deiner Frage: Ich nicht da in Deutschland leider nicht zu 100% legal
Oh angry mob, is there any problem your wisdom and torches can't solve?
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tony_jaa
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Geschrieben am: 16.04.2006 um 14:10 Uhr
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Zitat von Poebbel: Kann mir jmd. den Sinn darin erklären einen Beitrag zu schreiben und sich innerhalb einer Minute selbst zu zitieren? o_O
Zu deiner Frage: Ich nicht da in Deutschland leider nicht zu 100% legal
das ist mir ganz neu ??
erkläre ma
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Poebbel - 35
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Geschrieben am: 16.04.2006 um 14:32 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.04.2006 um 14:33 Uhr
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Was gibts daran zu erklären? Mit Softairs die unters WaffG fallen is eh Sense mit spielen (also die ab 18), die Kleinen falle zwar nicht unters WaffG, das Spielen damit kann aber als Erregung öffentlichen Ärgernisses und was weiß ich noch alles aufgefasst werden. Daher ist es nicht legal! Auch nicht auf Privatgelände, wobei da die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden geringer ist. Ich hoffe ich schreibe hier gerade nicht irgendwelchen Stuss, ist schon länger her das ich mich damit beschäftigt habe. JonAss möge mich in dem Fall verbessern. Am besten mal mit der örtlichen polizeidirektion abklären, der Polizist vor Ort entscheidet in dem Fall darüber ob ihr Ärger kriegt oder nicht.
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tony_jaa
Halbprofi
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Geschrieben am: 16.04.2006 um 14:34 Uhr
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Zitat von Poebbel: Was gibts daran zu erklären? Mit Softairs die unters WaffG fallen is eh Sense mit spielen (also die ab 18), die Kleinen falle zwar nicht unters WaffG, das Spielen damit kann aber als Erregung öffentlichen Ärgernisses und was weiß ich noch alles aufgefasst werden. Daher ist es nicht legal! Auch nicht auf Privatgelände, wobei da die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden geringer ist. Ich hoffe ich schreibe hier gerade nicht irgendwelchen Stuss, ist schon länger her das ich mich damit beschäftigt habe. JonAss möge mich in dem Fall verbessern. Am besten mal mit der örtlichen polizeidirektion abklären, der Polizist vor Ort entscheidet in dem Fall darüber ob ihr Ärger kriegt oder nicht.
ich denke ich habe mal was mitbekommen das das ganze mit as ab 14 erlaubt sei da sie als spielzeug gelten und man kann einam ja nichts machen wenn man mit "spilzug durch den wald läuft
aber bin mir auch nicht ganz sicher
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BlackRaf - 34
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Geschrieben am: 16.04.2006 um 14:35 Uhr
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Zitat: ich denke ich habe mal was mitbekommen das das ganze mit as ab 14 erlaubt sei da sie als spielzeug gelten und man kann einam ja nichts machen wenn man mit "spilzug durch den wald läuft
aber bin mir auch nicht ganz sicher
ja stimmt
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Poebbel - 35
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Geschrieben am: 16.04.2006 um 14:45 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.04.2006 um 14:46 Uhr
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Auch mit Spielzeugen kann man Ordnungswidrigkeiten begehen du Held.
Du darfst die nur ab 14 Jahren besitzen. Von Nutzen ist da nix gesagt.
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tony_jaa
Halbprofi
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Geschrieben am: 16.04.2006 um 14:47 Uhr
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Zitat von Poebbel: Auch mit Spielzeugen kann man Ordnungswidrigkeiten begehen du Held.
Du darfst die nur ab 14 Jahren besitzen. Von Nutzen ist da nix gesagt.
ich schau mal nach nem auszug aus dem gestz damit hier ruhe im katon ist *g*
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tony_jaa
Halbprofi
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Geschrieben am: 16.04.2006 um 14:49 Uhr
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Auszug eines Artikels in "Einsatz", P.R. Polizeipräsidium München:
Bayerns Polizei 1/2005
Tuningteile und Anbaugerätschaften für Softairwaffen gibt es vielfach auf dem Markt. In Deutschland sind sämtliche Vorrichtungen verboten, die dazu geeignet sind, das Ziel zu beleuchten, anzustrahlen (z.b. Zielscheinwerfer) oder zu markieren (z.b. Laser oder Zielpunktprojektoren). Diese Vorrichtungen stellen verbotene Gegenstände i.S. des Waffengesetzes (verbotener Gegenstand gem. Anlage 2, Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.1) dar und gelten auch für jene, die an Spielzeugwaffen montiert sind. In Katalogen der Hersteller sind Softairwaffen mit solchen Vorrichtungen ausgestattet und werden auch so ausgeliefert.
Für Modelle, die in den Bereich der BRD importiert werden, sind die Waffen ab Fabrik entschärft. Großlieferanten erhalten die Waffen samt Verpackung, allerdings "ohne" Laserzielprojektor oder angebauter Taschenlampe. Nicht strafbar hingegen sind angebaute oder bereitgehaltene Zielfernrohre, Magazinhalter, Trageschlaufen o. ä.
Die Änderungen und die aktuelle Auslegung des Waffenrechts führen aus Sicht der Polizei zu einigen Gefahren.
Entsprechender Auszug aus dem Waffengesetz, Anlage 2, Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.1
Verboten sind laut dieser Definition:
4.
Sonstige Teile von Schusswaffen
4.1
Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren) …
Das heißt:
Auch Taschenlampen, LED-Leuchten, Fahrradlicht, jegliche Art von Laserpointern sowie sonstige alltägliche Lichtquellen sind an Softair-Waffen eindeutig und ausnahmslos verboten … egal ob mit Halterung, Klemme, Kabelbinder, Tesafilm, Klebeband, Schraubzwinge, Kaugummi, Sekundenkleb oder sonst wie befestigt.
Auch das gern zitierte Pseudo-Argument,
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Poebbel - 35
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Geschrieben am: 16.04.2006 um 14:49 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.04.2006 um 14:51 Uhr
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Viel Spass beim Suchen
Ums dir zu verdeutlichen: Ein Stock ist nicht illegal, damit auf andere Leute einzukloppen schon. Verstanden?
Oh angry mob, is there any problem your wisdom and torches can't solve?
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tony_jaa
Halbprofi
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Geschrieben am: 16.04.2006 um 14:51 Uhr
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so habe ich wo rauskopiert (www.softairforum05.de *werbungmach*)
(user hat folgendes geschrieben)
Mahlzeit, ....
(Ich weiß, das ich das in diversen Beiträgen wiederhole, aber nicht jeder liest alles und manches kann man für Manchen eben nicht oft genug sagen.... der Rest springt ein wenig im Text nach unten.....bitte. Und vielen Dank fürs gründliche Lesen.....)
Meine Wenigkeit will niemandem den Spaß am Airsoft-Spielen nehmen, sonst wäre ich selbst nicht hier.
Aber jeder solte wissen, worauf er sich einläßt, schließlich heißt es klar in unserem Grundgesetz
UNWISSENHEIT SCHÜTZT VOR STRAFE NICHT!
Ihr soltet eben nur informiert sein.
Ich stand selbst schon vor Gericht wegen Airsoft, das Verfahren wurde gegen Auflagen eingestellt.
- Meine Waffe wurde geschrottet, ich mußte die Einverständnis-Erklärung unterzeichnen und den Knopf an der Maschine drücken, um dem anwesenden Richter meinen guten Willen zu zeigen (das ist seelische Grausamkeit par excellence)
- Mein Name kam drei Jahre in die Bundes-Straf-Akten. Da Erstdelikt galt es wie eine nach drei Jahren verlischende Vorstrafe. Wäre in den drei Jahren danach etwas Neues aufgetreten, wäre die Erststrafe von 24 Monaten wieder in Kraft getreten.
- Ein psychologisches Gutachten wurde vom Gerichtspsychologen erstellt, inklusive psycho-therapeutischer Sitzungen.
- Ein Gespräch mit den Waffenexperten über Waffen, Airsoft, was legal sei und was nicht.
- Ein Gespräch mit dem Oberforstbeamten des Kreises über den Schutz und den achtsamen Umgang mit der Natur.
Habe daher in der letzten Woche 20 Stunden lang die aktuellen Gesetze recherchiert und war mehrmals bei der
Siegburger Polizei
Kreishaus Siegburg
- Abteilung für Waffen- und Sprengstoffangelegenheiten
Zollamt Köln
Amtsgericht Siegburg
Wald- und Forstamt Siegburg
und habe nächste Woche einen Termin bei der Polizei Siegburg.
Wir hatten hier einen Spieler, der seine Taurus 992PT auf Vollauto gerüstet hatte und dachte es sei legal. Daraufhin bin ich eben zur Polizei und machte mich schlau.
Was viele NICHT wissen, mir aber als angeblich legal vorhielten vor zwei Wochen....
Waldspiele sind NIE gestattet.
Hier greift allerdings nicht die Polizei ein sondern das Forstamt.
Deren Zuständigkeitsgebiet, das Verfahren wird dann aber auch an die Polizei weitergeleitet.
Zur Erklärung...
Circa 70% des deutschen Waldes sind entgegen langläufigem Glauben stets noch Privatbesitz Zum Beispiel die 6 mal 17 KM Wald zwischen meinem Heimatkaff und der Gemeindestadt sind Privatbesitz des Grafen von Solms zu Braunfels, sprich PRIVAT...
Umfriedet oder nicht, ohne seine Erlaubnis, kein Spiel....
Somit kann man also durchaus ungewollt unbefugten Zutritt begehen und deswegen auch sehr leicht angezeigt werden.
30% des Waldes sind öffentlich, und für alle Bürger als Erholungs- und Kurgebiet gedacht. Sprich, man darf den Wald ohne Elraubnis betreten, ABER NICHT die VORGEGEBENEN PFADE VERLASSEN.....
Eben gerade weil der Wald ein Erholungsgebiet it, und welcher Spaziergänger erholt sich, wenn ihm Plastikkugeln um die Ohren fliegen?
Desweiteren gibt es Gebiete wie hier den Stenzelberg bei Bonn/BAd Honef, auf dem es eine Käferart gibt, die AUSSCHLIESSLICH dort vorkommt. Da man das als Laie nie weiß, kann man nicht bewußt verhindern, eine bestimmte Käferart, Pflanzenart oder ähnliches zu schädigen, Vögel in ihren Brutgebieten zu stören.
Ein Spatz beispielsweise hat einen um 40% höheren Puls und ein 200% höheres Herzinfarkt-Risiko, wenn sich Katzen oder Menschen dem Nest nähern.
Und wie siehst mit ratternden AEGs aus, evtl kreischenden Spielern, rennenden, Holz zerknackenden Stiefeln?
Mahlzeit.....
Wie Solothurn sagte, wenn etwas nicht AUSDRÜCKLICH erlaubt ist, ists verboten....lies slappeds Signatur.....
Und keiner hat nen größeren Besen im A...fter als die Deutschen.
(Dänemark 460 Steuergesetze, Deutschland 39.800)
Also, mit besten Grüßen, auf legale Spiele......
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tony_jaa
Halbprofi
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Dabei seit 11.2005
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Geschrieben am: 16.04.2006 um 14:53 Uhr
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Zitat von Poebbel: Viel Spass beim Suchen
Ums dir zu verdeutlichen: Ein Stock ist nicht illegal, damit auf andere Leute einzukloppen schon. Verstanden?
es ist dann aber illegal auf jemanden einzukloppen
aber mit oder ohne stock macht kaum unterschied
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Poebbel - 35
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Dabei seit 10.2005
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Geschrieben am: 16.04.2006 um 17:25 Uhr
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Es war nur ein Beispiel, kein sehr gutes, geb ich ja zu, aber offensichtlich hast du es verstanden. Und wie der von dir kopierte Beitrag zeigt sind diese Spiele seltenst legal. Ende der Diskussion.
Oh angry mob, is there any problem your wisdom and torches can't solve?
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