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Oben ohne Auto fahren???????????

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Tanya04 - 19
Anfänger (offline)

Dabei seit 07.2007
1 Beitrag
Geschrieben am: 27.12.2007 um 20:43 Uhr

Ok Leute es ist so! Das Auto ist geschützter Privatbereich. Wie euer Haus oder eure Wohnung. Und deshalb dürft ihr sogar nackt autofahren. Ihr dürft nur nicht nackt ein und aussteigen.
MactheBess - 43
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
570 Beiträge

Geschrieben am: 28.12.2007 um 07:47 Uhr

Hallo? Es ist total egal, ob Privatbereich oder nicht - ES GIBT KEIN GESETZ DAS NACKTHEIT IN DER ÖFFENTLICHKEIT VERBIETET.


Schonmal nachts im Mondlicht ne Banane geraucht?

LxSeries - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2007
218 Beiträge

Geschrieben am: 28.12.2007 um 07:51 Uhr

Zitat von MactheBess:

Hallo? Es ist total egal, ob Privatbereich oder nicht - ES GIBT KEIN GESETZ DAS NACKTHEIT IN DER ÖFFENTLICHKEIT VERBIETET.


sowas nennt sich erregung öffentlichen ärgernis wenn mich nicht alles täuscht

Sitzt, WaNKelt und hat Luft, 1,3 liter Maschine pure emotionen YEA

MactheBess - 43
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
570 Beiträge

Geschrieben am: 28.12.2007 um 07:55 Uhr

Dann lies mal genau nach, wann eine "Erregnung...." genau vorliegt.
Grundsätzlich ist es tatsächlich so, dass du jetzt (auch wenns kalt ist) in Ulm in die Fußgängerzone gehen und nackt auf und ab spazieren könntest. Solange du keine offensichtlich sexuellen Handlungen an dir vornimmst, kann man dich zwar bitten dir was überzuziehen oder überprüfen, ob du geistig verstehst was du da tust, aber zwingen dir was anzuziehen oder andernfalls Sanktionen verhängen geht rechtlich nicht.

Schonmal nachts im Mondlicht ne Banane geraucht?

_fee - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2006
73 Beiträge

Geschrieben am: 28.12.2007 um 19:36 Uhr

stimmt, da kam mal auch was im fernsehen, da lebt ein typ auch nackt, er darf nur nich nackt ins kino oder so

blub

Becky- - 32
Profi (offline)

Dabei seit 08.2005
956 Beiträge
Geschrieben am: 28.12.2007 um 19:43 Uhr

wem's gefällt, aber glaub ... man darf des, man macht sich doch nur strafbar, wenn man dann aussteigt und noch keine bekleidung an hat ... ?!
--jogi-- - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2007
221 Beiträge
Geschrieben am: 28.12.2007 um 19:50 Uhr

mir würds gefallen
enricoth - 45
Champion (offline)

Dabei seit 06.2007
2107 Beiträge

Geschrieben am: 28.12.2007 um 20:01 Uhr

Zitat von MactheBess:

Hallo? Es ist total egal, ob Privatbereich oder nicht - ES GIBT KEIN GESETZ DAS NACKTHEIT IN DER ÖFFENTLICHKEIT VERBIETET.

Ist nicht verboten oben ohne Autofahren.Nur wenn die Dame aussteigt muss se was drübertun, dann wäre es "Erregung öffentlichen Ärgernisses" :dancer:

SÄGEBLATT MACHT ALLES PLATT!!

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