Tanya04 - 20
Anfänger
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Dabei seit 07.2007
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Geschrieben am: 27.12.2007 um 20:43 Uhr
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Ok Leute es ist so! Das Auto ist geschützter Privatbereich. Wie euer Haus oder eure Wohnung. Und deshalb dürft ihr sogar nackt autofahren. Ihr dürft nur nicht nackt ein und aussteigen.
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MactheBess - 44
Profi
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Dabei seit 02.2006
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Geschrieben am: 28.12.2007 um 07:47 Uhr
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Hallo? Es ist total egal, ob Privatbereich oder nicht - ES GIBT KEIN GESETZ DAS NACKTHEIT IN DER ÖFFENTLICHKEIT VERBIETET.
Schonmal nachts im Mondlicht ne Banane geraucht?
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LxSeries - 40
Halbprofi
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Dabei seit 09.2007
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Geschrieben am: 28.12.2007 um 07:51 Uhr
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Zitat von MactheBess: Hallo? Es ist total egal, ob Privatbereich oder nicht - ES GIBT KEIN GESETZ DAS NACKTHEIT IN DER ÖFFENTLICHKEIT VERBIETET.
sowas nennt sich erregung öffentlichen ärgernis wenn mich nicht alles täuscht
Sitzt, WaNKelt und hat Luft, 1,3 liter Maschine pure emotionen YEA
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MactheBess - 44
Profi
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Dabei seit 02.2006
569
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Geschrieben am: 28.12.2007 um 07:55 Uhr
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Dann lies mal genau nach, wann eine "Erregnung...." genau vorliegt.
Grundsätzlich ist es tatsächlich so, dass du jetzt (auch wenns kalt ist) in Ulm in die Fußgängerzone gehen und nackt auf und ab spazieren könntest. Solange du keine offensichtlich sexuellen Handlungen an dir vornimmst, kann man dich zwar bitten dir was überzuziehen oder überprüfen, ob du geistig verstehst was du da tust, aber zwingen dir was anzuziehen oder andernfalls Sanktionen verhängen geht rechtlich nicht.
Schonmal nachts im Mondlicht ne Banane geraucht?
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_fee - 36
Fortgeschrittener
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Dabei seit 07.2006
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Geschrieben am: 28.12.2007 um 19:36 Uhr
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stimmt, da kam mal auch was im fernsehen, da lebt ein typ auch nackt, er darf nur nich nackt ins kino oder so
blub
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Becky- - 33
Profi
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Dabei seit 08.2005
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Geschrieben am: 28.12.2007 um 19:43 Uhr
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wem's gefällt, aber glaub ... man darf des, man macht sich doch nur strafbar, wenn man dann aussteigt und noch keine bekleidung an hat ... ?!
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--jogi-- - 32
Halbprofi
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Dabei seit 12.2007
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Geschrieben am: 28.12.2007 um 19:50 Uhr
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mir würds gefallen
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enricoth - 46
Champion
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Geschrieben am: 28.12.2007 um 20:01 Uhr
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Zitat von MactheBess: Hallo? Es ist total egal, ob Privatbereich oder nicht - ES GIBT KEIN GESETZ DAS NACKTHEIT IN DER ÖFFENTLICHKEIT VERBIETET.
Ist nicht verboten oben ohne Autofahren.Nur wenn die Dame aussteigt muss se was drübertun, dann wäre es "Erregung öffentlichen Ärgernisses"
SÄGEBLATT MACHT ALLES PLATT!!
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