emmitsch - 36
Halbprofi
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Geschrieben am: 09.08.2005 um 13:27 Uhr
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Zitat: Zitat: In bayern darf ma jetzt mit 17 den führerschein machen und mit 17 auch schon fahren aber nur in bayern und nur mit jemand neben dran wo den führrerschein hat ....isch mal geil !................................
bringt doch aber nicht wirklich was oder?? ist zwar geil aber was solls!?
also ich find des auch total geil!!
endlich aml was produktives von dieser regierung!!^^
aber wir sind ja auch in bayern!!^^
da kann man endlich mal früher rumfahren udn fahrerfahrung bekommen!
dann kann´s ja mit 18 dann richtig losgehen!
also ich mach des!
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YaSoKuL - 36
Halbprofi
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Geschrieben am: 09.08.2005 um 13:51 Uhr
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finds auch klasse,
allerdings ists etwas schwachsinnig, dass die Begleitperson mindestend 30 Jahre alt sein muss...sollte vllt so sein, dass diese den Führerschein 4-5 Jahre hat.
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Aphrodieter - 35
Profi
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Geschrieben am: 09.08.2005 um 13:53 Uhr
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ähhm kommt des für ba-wü nimmer?
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infrequently - 34
Champion
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Geschrieben am: 09.08.2005 um 13:54 Uhr
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nein kommt's nicht mehr
Nur das geprüfte Leben ist es wert gelebt zu werden. Sokrates
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Aphrodieter - 35
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Geschrieben am: 09.08.2005 um 13:57 Uhr
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sicher?gar net?warum?
wie is des dann wenn man dann von bayern nach ba-wü fährt des darf man oder?udn wenn ich in bayern den führerschein mach udn in ba-wü wohn?
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emmitsch - 36
Halbprofi
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Geschrieben am: 09.08.2005 um 14:09 Uhr
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Zitat: finds auch klasse,
allerdings ists etwas schwachsinnig, dass die Begleitperson mindestend 30 Jahre alt sein muss...sollte vllt so sein, dass diese den Führerschein 4-5 Jahre hat.
ja!
stimmt!
das hab ich ganz vergessen!
das ist schon etwas hirnrissig mit dem mindestens dreißig jährigen begleiter!!
dein vorschlag ist da schon viel besser!!
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emmitsch - 36
Halbprofi
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Geschrieben am: 09.08.2005 um 14:11 Uhr
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Zitat: sicher?gar net?warum?
wie is des dann wenn man dann von bayern nach ba-wü fährt des darf man oder?udn wenn ich in bayern den führerschein mach udn in ba-wü wohn?
wieso frägst du das uns???
also ich wüsst nicht, woher ichd es wissen sollte.
such halt mal n bissel im internet nach dem gesetz!
vielleicht erfährsch da was über sonderregelungen oder so.
oder frag doch einfach bei ner fahrschule in ba-wü und einer in bayern nach!
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Aphrodieter - 35
Profi
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Geschrieben am: 09.08.2005 um 14:17 Uhr
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Zitat: Zitat: sicher?gar net?warum?
wie is des dann wenn man dann von bayern nach ba-wü fährt des darf man oder?udn wenn ich in bayern den führerschein mach udn in ba-wü wohn?
wieso frägst du das uns???
also ich wüsst nicht, woher ichd es wissen sollte.
such halt mal n bissel im internet nach dem gesetz!
vielleicht erfährsch da was über sonderregelungen oder so.
oder frag doch einfach bei ner fahrschule in ba-wü und einer in bayern nach!
ja gut bei mir is es ja no 2 jahr hin bis danhin kommt da vll au budesweit
mal schaune is aber shco cool
interessnat is es auch wie es rechtlich geregtlet wird wenn amn nicht mit ner begelitperson fährt
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diiiidiiii - 35
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 09.08.2005 um 14:44 Uhr
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Zitat:
ja gut bei mir is es ja no 2 jahr hin bis danhin kommt da vll au budesweit
mal schaune is aber shco cool
interessnat is es auch wie es rechtlich geregtlet wird wenn amn nicht mit ner begelitperson fährt
Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmgenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt.
Mehr hier: Das ist ein Link
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Jasile - 36
Halbprofi
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Geschrieben am: 29.08.2005 um 10:08 Uhr
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Was mich mal interessieren würde, kann man wenn man mit 17 den Führerschein macht auch nen 50er Roller fahren (normalerweise kann man das ja mit nem Autoführerschein)
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-zimtstern- - 38
Halbprofi
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Geschrieben am: 29.08.2005 um 11:37 Uhr
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Zitat: ... auch nen 50er Roller fahren
kannst du
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ptn - 36
Halbprofi
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Geschrieben am: 30.08.2005 um 20:35 Uhr
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Ich persönlich bin für den Führerschein mit 17. Vielleicht ganz einfach weil es mich betrifft und ich so schon mit 17 legal fahren darf. Ich bin schon 17 und hab jetzt meine 3. Theoriestunde hinter mir. Ich hab dann hoffentlich mit 17 1/2 die "vorläufige Fahrerlaubnis" mit Begleitung. Das heißt ich hab noch ein halbes Jahr Zeit um dann mit einem Begleiter noch dazu zu lernen und noch weitere Erfahrung zu sammeln. Der Vorteil von begleitenden Fahrens ist einfach dass man neben sich einen erfahrenen Fahrer hat und man sich von ihm helfen lassen oder sich Tips geben lassen.
Ich persönlich möchte das nutzen. Heißt, mit meinen Eltern ein paar Ausfahrten machen und so noch weitere "Fahrstunden" nehmen, mehr lernen, mehr Erfahrungen sammeln, bevor ich ganz alleine auf die Straßen egschickt werde. Ich werde mich sicherer fühlen mit jemanden neben mir, der mir helfen kann. Im Endeffekt fahr ich mit 18 Jahren besser als normale Führerscheinneulinge mit 18.
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jule3310 - 34
Champion
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Geschrieben am: 30.08.2005 um 20:57 Uhr
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Zitat: Zitat: Zitat: In bayern darf ma jetzt mit 17 den führerschein machen und mit 17 auch schon fahren aber nur in bayern und nur mit jemand neben dran wo den führrerschein hat ....isch mal geil !................................
bringt doch aber nicht wirklich was oder?? ist zwar geil aber was solls!?
also ich find des auch total geil!!
endlich aml was produktives von dieser regierung!!^^
aber wir sind ja auch in bayern!!^^
da kann man endlich mal früher rumfahren udn fahrerfahrung bekommen!
dann kann´s ja mit 18 dann richtig losgehen!
also ich mach des!
i würds au mal gerne machen ,aber es kann ja sein das és bis ich 17 bin in bw au geht denk i mal ....
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jule3310 - 34
Champion
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Geschrieben am: 30.08.2005 um 20:58 Uhr
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Zitat: Was mich mal interessieren würde, kann man wenn man mit 17 den Führerschein macht auch nen 50er Roller fahren (normalerweise kann man das ja mit nem Autoführerschein)
klar geht des !!
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jule3310 - 34
Champion
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Geschrieben am: 30.08.2005 um 20:58 Uhr
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Zitat: Zitat:
ja gut bei mir is es ja no 2 jahr hin bis danhin kommt da vll au budesweit
mal schaune is aber shco cool
interessnat is es auch wie es rechtlich geregtlet wird wenn amn nicht mit ner begelitperson fährt
Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmgenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt.
Mehr hier: Das ist ein Link
ahso !!!
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