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Führerschein mit 17?

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emmitsch - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2005
103 Beiträge

Geschrieben am: 09.08.2005 um 13:27 Uhr

Zitat:

Zitat:

In bayern darf ma jetzt mit 17 den führerschein machen und mit 17 auch schon fahren aber nur in bayern und nur mit jemand neben dran wo den führrerschein hat ....isch mal geil !................................

bringt doch aber nicht wirklich was oder?? ist zwar geil aber was solls!?

also ich find des auch total geil!!
endlich aml was produktives von dieser regierung!!^^
aber wir sind ja auch in bayern!!^^
da kann man endlich mal früher rumfahren udn fahrerfahrung bekommen!
dann kann´s ja mit 18 dann richtig losgehen!
also ich mach des!
YaSoKuL - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2005
130 Beiträge

Geschrieben am: 09.08.2005 um 13:51 Uhr

finds auch klasse,
allerdings ists etwas schwachsinnig, dass die Begleitperson mindestend 30 Jahre alt sein muss...sollte vllt so sein, dass diese den Führerschein 4-5 Jahre hat.

Aphrodieter - 35
Profi (offline)

Dabei seit 07.2005
509 Beiträge

Geschrieben am: 09.08.2005 um 13:53 Uhr

ähhm kommt des für ba-wü nimmer?
infrequently - 34
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
5266 Beiträge
Geschrieben am: 09.08.2005 um 13:54 Uhr

nein kommt's nicht mehr:-(

Nur das geprüfte Leben ist es wert gelebt zu werden. Sokrates

Aphrodieter - 35
Profi (offline)

Dabei seit 07.2005
509 Beiträge

Geschrieben am: 09.08.2005 um 13:57 Uhr

sicher?gar net?warum?
wie is des dann wenn man dann von bayern nach ba-wü fährt des darf man oder?udn wenn ich in bayern den führerschein mach udn in ba-wü wohn?
emmitsch - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2005
103 Beiträge

Geschrieben am: 09.08.2005 um 14:09 Uhr

Zitat:

finds auch klasse,
allerdings ists etwas schwachsinnig, dass die Begleitperson mindestend 30 Jahre alt sein muss...sollte vllt so sein, dass diese den Führerschein 4-5 Jahre hat.

ja!
stimmt!
das hab ich ganz vergessen!
das ist schon etwas hirnrissig mit dem mindestens dreißig jährigen begleiter!!
dein vorschlag ist da schon viel besser!!
emmitsch - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2005
103 Beiträge

Geschrieben am: 09.08.2005 um 14:11 Uhr

Zitat:

sicher?gar net?warum?
wie is des dann wenn man dann von bayern nach ba-wü fährt des darf man oder?udn wenn ich in bayern den führerschein mach udn in ba-wü wohn?

wieso frägst du das uns???
also ich wüsst nicht, woher ichd es wissen sollte.
such halt mal n bissel im internet nach dem gesetz!
vielleicht erfährsch da was über sonderregelungen oder so.
oder frag doch einfach bei ner fahrschule in ba-wü und einer in bayern nach!
;-)
Aphrodieter - 35
Profi (offline)

Dabei seit 07.2005
509 Beiträge

Geschrieben am: 09.08.2005 um 14:17 Uhr

Zitat:

Zitat:

sicher?gar net?warum?
wie is des dann wenn man dann von bayern nach ba-wü fährt des darf man oder?udn wenn ich in bayern den führerschein mach udn in ba-wü wohn?

wieso frägst du das uns???
also ich wüsst nicht, woher ichd es wissen sollte.
such halt mal n bissel im internet nach dem gesetz!
vielleicht erfährsch da was über sonderregelungen oder so.
oder frag doch einfach bei ner fahrschule in ba-wü und einer in bayern nach!
;-)

ja gut bei mir is es ja no 2 jahr hin bis danhin kommt da vll au budesweit
mal schaune is aber shco cool
interessnat is es auch wie es rechtlich geregtlet wird wenn amn nicht mit ner begelitperson fährt
diiiidiiii - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2005
73 Beiträge
Geschrieben am: 09.08.2005 um 14:44 Uhr

Zitat:


ja gut bei mir is es ja no 2 jahr hin bis danhin kommt da vll au budesweit
mal schaune is aber shco cool
interessnat is es auch wie es rechtlich geregtlet wird wenn amn nicht mit ner begelitperson fährt


Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmgenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt.

Mehr hier: Das ist ein Link
Jasile - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2003
197 Beiträge

Geschrieben am: 29.08.2005 um 10:08 Uhr

Was mich mal interessieren würde, kann man wenn man mit 17 den Führerschein macht auch nen 50er Roller fahren (normalerweise kann man das ja mit nem Autoführerschein)
-zimtstern- - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2004
128 Beiträge

Geschrieben am: 29.08.2005 um 11:37 Uhr

Zitat:

... auch nen 50er Roller fahren

kannst du
ptn - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2005
137 Beiträge
Geschrieben am: 30.08.2005 um 20:35 Uhr

Ich persönlich bin für den Führerschein mit 17. Vielleicht ganz einfach weil es mich betrifft und ich so schon mit 17 legal fahren darf. Ich bin schon 17 und hab jetzt meine 3. Theoriestunde hinter mir. Ich hab dann hoffentlich mit 17 1/2 die "vorläufige Fahrerlaubnis" mit Begleitung. Das heißt ich hab noch ein halbes Jahr Zeit um dann mit einem Begleiter noch dazu zu lernen und noch weitere Erfahrung zu sammeln. Der Vorteil von begleitenden Fahrens ist einfach dass man neben sich einen erfahrenen Fahrer hat und man sich von ihm helfen lassen oder sich Tips geben lassen.
Ich persönlich möchte das nutzen. Heißt, mit meinen Eltern ein paar Ausfahrten machen und so noch weitere "Fahrstunden" nehmen, mehr lernen, mehr Erfahrungen sammeln, bevor ich ganz alleine auf die Straßen egschickt werde. Ich werde mich sicherer fühlen mit jemanden neben mir, der mir helfen kann. Im Endeffekt fahr ich mit 18 Jahren besser als normale Führerscheinneulinge mit 18.
jule3310 - 34
Champion (offline)

Dabei seit 06.2004
3308 Beiträge

Geschrieben am: 30.08.2005 um 20:57 Uhr

Zitat:

Zitat:

Zitat:

In bayern darf ma jetzt mit 17 den führerschein machen und mit 17 auch schon fahren aber nur in bayern und nur mit jemand neben dran wo den führrerschein hat ....isch mal geil !................................

bringt doch aber nicht wirklich was oder?? ist zwar geil aber was solls!?

also ich find des auch total geil!!
endlich aml was produktives von dieser regierung!!^^
aber wir sind ja auch in bayern!!^^
da kann man endlich mal früher rumfahren udn fahrerfahrung bekommen!
dann kann´s ja mit 18 dann richtig losgehen!
also ich mach des!

i würds au mal gerne machen ,aber es kann ja sein das és bis ich 17 bin in bw au geht denk i mal ....

jule3310 - 34
Champion (offline)

Dabei seit 06.2004
3308 Beiträge

Geschrieben am: 30.08.2005 um 20:58 Uhr

Zitat:

Was mich mal interessieren würde, kann man wenn man mit 17 den Führerschein macht auch nen 50er Roller fahren (normalerweise kann man das ja mit nem Autoführerschein)


klar geht des !!

jule3310 - 34
Champion (offline)

Dabei seit 06.2004
3308 Beiträge

Geschrieben am: 30.08.2005 um 20:58 Uhr

Zitat:

Zitat:


ja gut bei mir is es ja no 2 jahr hin bis danhin kommt da vll au budesweit
mal schaune is aber shco cool
interessnat is es auch wie es rechtlich geregtlet wird wenn amn nicht mit ner begelitperson fährt


Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmgenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt.

Mehr hier: Das ist ein Link


ahso !!!

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