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Forum / Campusleben, Job und Karriere

Ausgründung, neuer Arbeitsvertrag?

Inception_ - 31
Profi (offline)

Dabei seit 05.2009
621 Beiträge

Geschrieben am: 02.03.2019 um 14:45 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.03.2019 um 14:51 Uhr

Hi,

momentan plane ich den Berufseinstieg als Entwicklungsingenieur in der Hochfrequenztechnik. Meine Wunschfirma bietet mir ein exzellentes Gehalt mit tariflichen Vorzügen nach IG Metall + Elektro. Das Unternehmen ist aber gerade im Umbruch und die entsprechende Abteilung wird Mitte des Jahres als GmbH ausgegründet werden. Wie verhält es sich dann mit den vertraglichen Konditionen? Gibt es da irgendeinen Schutzmechanismus oder kann es sein, dass Gehalt und Konditionen dann neu ausgehandelt werden müssen und das Angebot momentan nur ein Lockversuch ist? Ich kann mir bei den Umsatzzahlen der Abteilung nämlich nicht vorstellen, dass die GmbH weiter tarifgebunden bleibt.

Science, 128√e980 .. :*

-Tobi-93 - 30
Champion (offline)

Dabei seit 02.2007
4369 Beiträge

Geschrieben am: 02.03.2019 um 21:04 Uhr

Zitat von Inception_:

Hi,

momentan plane ich den Berufseinstieg als Entwicklungsingenieur in der Hochfrequenztechnik. Meine Wunschfirma bietet mir ein exzellentes Gehalt mit tariflichen Vorzügen nach IG Metall + Elektro. Das Unternehmen ist aber gerade im Umbruch und die entsprechende Abteilung wird Mitte des Jahres als GmbH ausgegründet werden. Wie verhält es sich dann mit den vertraglichen Konditionen? Gibt es da irgendeinen Schutzmechanismus oder kann es sein, dass Gehalt und Konditionen dann neu ausgehandelt werden müssen und das Angebot momentan nur ein Lockversuch ist? Ich kann mir bei den Umsatzzahlen der Abteilung nämlich nicht vorstellen, dass die GmbH weiter tarifgebunden bleibt.

§613a BGB. Überträgt jemand einen Betrieb oder einen Betriebsteil auf einen anderen Inhaber, tritt dieser in die Rechte und Pflichten der Arbeitsverhältnisse ein.
Da die Konditionen in deinem Arbeitsvertrag niedergeschrieben sind (dieser muss min. so gut sein wie der IG Metall Tarif), sehe ich keine größeren Risiken.

§613a BGB

Um den Einzelfall zweifellos zu prüfen am besten direkt einen Rechtsanwalt im Arbeitsrecht aufsuchen.

Barmonster - 39
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
3952 Beiträge

Geschrieben am: 03.03.2019 um 17:35 Uhr

...oder du fragst einfach geradeheraus deinen zukünftigen Arbeitgeber danach...

Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!

Inception_ - 31
Profi (offline)

Dabei seit 05.2009
621 Beiträge

Geschrieben am: 05.03.2019 um 14:28 Uhr

Zitat von Barmonster:

...oder du fragst einfach geradeheraus deinen zukünftigen Arbeitgeber danach...


Es steht momentan in den Sternen. Deswegen will ich eben wissen, was passiert, wenn ich heute den Vertrag unterschreibe und morgen dann bekannt wird, dass die GmbH nicht tarifgebunden bleibt.

Science, 128√e980 .. :*

mini-driver - 38
Champion (offline)

Dabei seit 11.2005
2559 Beiträge

Geschrieben am: 07.03.2019 um 20:24 Uhr

Zitat von Inception_:

Zitat von Barmonster:

...oder du fragst einfach geradeheraus deinen zukünftigen Arbeitgeber danach...


Es steht momentan in den Sternen. Deswegen will ich eben wissen, was passiert, wenn ich heute den Vertrag unterschreibe und morgen dann bekannt wird, dass die GmbH nicht tarifgebunden bleibt.


Du hast das Recht auf den selben Lohn. Problematisch wird es in Sachen Probezeit. Da kann es dir wenn es blöd läuft n Strick gedreht werden. Wenn die gmbh auch noch unter 10 Vollzeit Beschäftigte hat wird es dann extra fuchsig weil das ganze als Kleinbetrieb geltend gemacht wird und somit von Tarif Verträgen ausgenommen ist.

let´s drive a real mini

Inception_ - 31
Profi (offline)

Dabei seit 05.2009
621 Beiträge

Geschrieben am: 07.03.2019 um 21:13 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.03.2019 um 21:25 Uhr

Danke für deine Antwort. Wo steht das geschrieben, dass ich ein Recht auf gleichbleibenden Lohn habe? Mir wurde seitens der Firma nur gesagt, dass es diese Sicherung für ein oder zwei Jahre gäbe.

Außer dem, noch eine Sache: Mir wird eine freiwillige Leistungszulage angeboten, die etwa 10% des Brutto-Monatsentgelts entspricht. So wie ich es verstanden habe, bekomme ich also mehr Geld, als nach Tarif Pflicht wäre, spüre aber später z. B. die Leistungszulage nicht, weil ich sowieso schon mehr bekomme. Ist das richtig?

Science, 128√e980 .. :*

Rmplstlzchn - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2018
183 Beiträge
Geschrieben am: 07.03.2019 um 23:09 Uhr

Zitat von Inception_:

Danke für deine Antwort. Wo steht das geschrieben, dass ich ein Recht auf gleichbleibenden Lohn habe? Mir wurde seitens der Firma nur gesagt, dass es diese Sicherung für ein oder zwei Jahre gäbe.

Außer dem, noch eine Sache: Mir wird eine freiwillige Leistungszulage angeboten, die etwa 10% des Brutto-Monatsentgelts entspricht. So wie ich es verstanden habe, bekomme ich also mehr Geld, als nach Tarif Pflicht wäre, spüre aber später z. B. die Leistungszulage nicht, weil ich sowieso schon mehr bekomme. Ist das richtig?

Andere sind froh das sie überhaupt Arbeit haben
Ich wäre mal ein bisschen demütiger
Oder willst du ausquetschen was geht
Inception_ - 31
Profi (offline)

Dabei seit 05.2009
621 Beiträge

Geschrieben am: 07.03.2019 um 23:48 Uhr

Andere sind auch andere.

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Science, 128√e980 .. :*

-miep-
Champion (offline)

Dabei seit 03.2006
3517 Beiträge

Geschrieben am: 08.03.2019 um 13:37 Uhr

Zitat von Rmplstlzchn:

Zitat von Inception_:

Danke für deine Antwort. Wo steht das geschrieben, dass ich ein Recht auf gleichbleibenden Lohn habe? Mir wurde seitens der Firma nur gesagt, dass es diese Sicherung für ein oder zwei Jahre gäbe.

Außer dem, noch eine Sache: Mir wird eine freiwillige Leistungszulage angeboten, die etwa 10% des Brutto-Monatsentgelts entspricht. So wie ich es verstanden habe, bekomme ich also mehr Geld, als nach Tarif Pflicht wäre, spüre aber später z. B. die Leistungszulage nicht, weil ich sowieso schon mehr bekomme. Ist das richtig?

Andere sind froh das sie überhaupt Arbeit haben
Ich wäre mal ein bisschen demütiger
Oder willst du ausquetschen was geht

Genau diese Mentalität ist das Problem in Deutschland. Der Arbeiter ist nix wert, soll froh sein, dass er irgendwie beschäftigt ist. Und wenn sich jemand nicht wie Dreck behandeln lassen will, sagen wir er sei nur faul und will den anderen auf der Tasche liegen. Es ist schließlich super dass Unternehmen auf dem rücken lohngedumpter Arbeiter immer reicher werden, und das würde ja nicht gehen wenn man den Arbeiter menschenwürdig behandelt.... [/rant]

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There are two things to help you dance: love and drugs. best, you get both.

_BlackLight_ - 28
Profi (offline)

Dabei seit 07.2015
610 Beiträge
Geschrieben am: 08.03.2019 um 16:17 Uhr

Hier geht's auch von einem Extrem zum anderen...

"Sie haben kein Recht auf Ihre Meinung. Sie haben ein Recht auf Ihre fundierte Meinung." H. Ellison

chri*s
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2010
42 Beiträge
Geschrieben am: 10.03.2019 um 22:58 Uhr

Zitat von Inception_:

Danke für deine Antwort. Wo steht das geschrieben, dass ich ein Recht auf gleichbleibenden Lohn habe? Mir wurde seitens der Firma nur gesagt, dass es diese Sicherung für ein oder zwei Jahre gäbe.

Außer dem, noch eine Sache: Mir wird eine freiwillige Leistungszulage angeboten, die etwa 10% des Brutto-Monatsentgelts entspricht. So wie ich es verstanden habe, bekomme ich also mehr Geld, als nach Tarif Pflicht wäre, spüre aber später z. B. die Leistungszulage nicht, weil ich sowieso schon mehr bekomme. Ist das richtig?


Hat man euch das E-Ingenieur nicht beigebracht? Bei Betriebsübergang gilt dies immer nur eine bestimmte Zeit (BGB ist dein Ansatz, siehe oben).
xSchlaubi1 - 60
Anfänger (offline)

Dabei seit 07.2010
2 Beiträge
Geschrieben am: 11.03.2019 um 16:40 Uhr

§ 613 a BGB ist da der Aufhänger.

Im Wortlaut lautet der vielzitierte § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB):

"(1) Geht ein Betrieb oder einen Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer und dürfen nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden.


Du hast also max. 1 Jahr Bestandschutz. Danach wird neu verhandelt.

Sprich doch mit deinem neuen Arbeitgeber, dass er in den jetzigen Vertrag einen Passus rein machen soll, dass die Konditionen unbeschränkt auch bei einem outsourcing in z.B. eine GmbH gelten. Und $ 613a nicht nagewendet wird.

Irgend sowas.

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Inception_ - 31
Profi (offline)

Dabei seit 05.2009
621 Beiträge

Geschrieben am: 11.03.2019 um 20:58 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.03.2019 um 16:11 Uhr

Danke xSchlaubi1, das hilft mir :daumenhoch:

Kann geschlossen werden.

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