Geschrieben am: 16.12.2014 um 17:24 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.12.2014 um 17:26 Uhr
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also ich hab jetz das hier auf der seite gefunden
2. Aufnahme bedingungen
Zitat: -Hauptschulabschluss (H9/BVJ), gute Schüler/innen auch nach H8
-Abschlusszeugnis des BEJ
-Versetzungszeugnis/Abgangszeugnis der 9. Klasse der Realschule
-VersetzungszeugnisAbgangszeugnis der 8. Klasse des Gymnasiums
Zitat: OHNE einen bestimmten Notendurchschnitt
Falls unsere Schule nicht alle Bewerber aufnehmen kann, erfolgt ein Auswahlverfahren.
Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe !
Die Klassenkonferenz entscheidet nach dem 1. HJ aufgrund der Noten über das Bestehen der Probezeit.
Bei Nichtbestehen:
- Schüler/in muss den Bildungsgang verlassen
- darf die Schule noch bis zum Endes des SJ besuchen
aber:
Zitat: - sind die Leistungen des Schülers so, dass er zum Ende des SJ versetzt werden kann, kann er an der Schule bleiben
also bedeutet des das ich keinen bestimmten Durchschnitt brauch sondern vllt gleich aufgenommen werde und wenn die nicht alle aufnehmen können muss ich eine Probe machen
ich bin verwirrt meine Klassenkameraden meinen man brauche 2,3 um aufgenommen zu werden oder ein Durchschnitt von 3 um die Probe zu machen
ist es jetz so oder könnt ihr es mir mal bitte erklären
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