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Forum / Campusleben, Job und Karriere

letzter Arbeitstag nach Kündigung

  -1- -2- vorwärts >>>  
Minni-Meisle - 33
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2006
52 Beiträge
Geschrieben am: 23.09.2014 um 19:00 Uhr

Hallo Leute,

mal eine Frage aus Interesse.
Am 08.10. ist mein letzter Arbeitstag, da ich gekündigt habe. An diesem Tag ist eine große Fortbildung, an der alle aus meinem Betrieb außer vier Leuten (inklusive mir) teilnehmen. Ich habe noch knappe 3h Gleitzeit, die ich an diesem Tag nehmen wollte, wenn sowieso kein Mensch da ist.
Jetzt hat man mir eröffnet, dass es sein kann, dass ich die Zeit da nicht nehmen kann, da "jemand da sein muss"... ich meine, ich habe gekündigt, es ist mein letzter Tag und es sind noch drei weitere Leute da.
Was können die groß tun, wenn ich entgegen der Anweisung einfach gegen Mittag geh?
Kennt sich da jemand aus?
(noch zur Info: Ich arbete im öffentlichen Dienst falls das wichtig ist)

Vielen Dank im Voraus
Delta07 - 34
Experte (offline)

Dabei seit 04.2006
1370 Beiträge

Geschrieben am: 23.09.2014 um 19:14 Uhr

Man könnte dir einen Teil, deines Lohns nicht auszahlen, das wäre eine Möglichkeit, oder man könnte auch deine Beurteilung abwerten und irgend einen Mist reinschreiben, von wegen unzuverlässig und so.

Am besten ist, du beißt in den sauren Apfel und bleibst länger da, was sind schon 3 Stunden, im Gegensatz zu eventuellen Scherereien hinterher, die kosten dich nur mehr Zeit und Nerven.

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aAa_kyo, -BOxFreSH-, pokAr, sa_sch_a, ... mehr anzeigen


Nur bei ROT den Kindern ein Vorbild, bei GRÜN traut sichs ja jeder.

Verdammnis - 45
Champion (offline)

Dabei seit 06.2007
2220 Beiträge

Geschrieben am: 23.09.2014 um 19:37 Uhr

Sollte möglich sein, sein Zeitkonto auf Null fahren zu lassen. Im zweifellsfall Betriebsrat fragen.

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Bitte hier Fußzeile einfügen.

nikonman - 65
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2014
103 Beiträge
Geschrieben am: 23.09.2014 um 19:45 Uhr

Zitat von Delta07:

Man könnte dir einen Teil, deines Lohns nicht auszahlen, das wäre eine Möglichkeit, oder man könnte auch deine Beurteilung abwerten und irgend einen Mist reinschreiben, von wegen unzuverlässig und so.

Am besten ist, du beißt in den sauren Apfel und bleibst länger da, was sind schon 3 Stunden, im Gegensatz zu eventuellen Scherereien hinterher, die kosten dich nur mehr Zeit und Nerven.


Ja, das kann sich auf das Arbeitszeugnis negativ auswirken

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aAa_kyo - 36
Profi (offline)

Dabei seit 05.2006
651 Beiträge
Geschrieben am: 23.09.2014 um 20:40 Uhr

Einfach da bleiben, mit den Kollegen tratschen und dann drei Überstunden ausbezahlen lassen. Alles andere: nur Scherereien. Theoretisch geht zwar auch noch was anderes, aber du musst ja nicht am letzten Tag bevro du weg bist auf den Teppich pissen...

Widerspruch zwecklos, Inhaber des Profils ist Anunnaki.

MrRobot
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
6422 Beiträge

Geschrieben am: 24.09.2014 um 00:48 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.09.2014 um 00:53 Uhr

Zitat von aAa_kyo:

aber du musst ja nicht am letzten Tag bevro du weg bist auf den Teppich pissen...


Wann sonst wenn nicht GRADE da?

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Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 24.09.2014 um 02:44 Uhr

Zitat von MrRobot:

Zitat von aAa_kyo:

aber du musst ja nicht am letzten Tag bevro du weg bist auf den Teppich pissen...


Wann sonst wenn nicht GRADE da?


meine Gedanken.

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Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

herfl - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2006
217 Beiträge

Geschrieben am: 24.09.2014 um 06:21 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.09.2014 um 06:22 Uhr

Hallo,

auch wenn es dein letzter Arbeitstag ist, musst du dich im Rahmen deiner Arbeitspflicht an die Vorgaben deiner Vorgesetzten halten, wenn sie nicht gegen Gesetze oder Anstand, Sitte und Moral verstoßen, und das bis zur letzten Sekunde.

Würde wegen 3h nicht das wahrscheinlich über mehrere Jahre erarbeitete gute Zeugnis (Achtung, hier gilt es zwischen den Zeilen zu lesen) aufs Spiel setzen.

Evtl. kannst du ja deine 3 Überstd. schon vor dem 08.10.2014 abfeiern oder ausbezahlen lassen.

Einfach abhauen wäre in meinen Agen mehr als unvernünftig.

Gruß
herfl

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nikonman - 65
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2014
103 Beiträge
Geschrieben am: 24.09.2014 um 08:49 Uhr

Zitat von herfl:

Hallo,

auch wenn es dein letzter Arbeitstag ist, musst du dich im Rahmen deiner Arbeitspflicht an die Vorgaben deiner Vorgesetzten halten, wenn sie nicht gegen Gesetze oder Anstand, Sitte und Moral verstoßen, und das bis zur letzten Sekunde.

Würde wegen 3h nicht das wahrscheinlich über mehrere Jahre erarbeitete gute Zeugnis (Achtung, hier gilt es zwischen den Zeilen zu lesen) aufs Spiel setzen.

Evtl. kannst du ja deine 3 Überstd. schon vor dem 08.10.2014 abfeiern oder ausbezahlen lassen.

Einfach abhauen wäre in meinen Agen mehr als unvernünftig.

Gruß
herfl


Genau so ist es....... und die Arbeitgeber lesen immer zwischen den Zeilen

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D00l94 - 30
Profi (offline)

Dabei seit 05.2008
541 Beiträge

Geschrieben am: 24.09.2014 um 10:16 Uhr

Zitat von nikonman:

Zitat von herfl:

Hallo,

auch wenn es dein letzter Arbeitstag ist, musst du dich im Rahmen deiner Arbeitspflicht an die Vorgaben deiner Vorgesetzten halten, wenn sie nicht gegen Gesetze oder Anstand, Sitte und Moral verstoßen, und das bis zur letzten Sekunde.

Würde wegen 3h nicht das wahrscheinlich über mehrere Jahre erarbeitete gute Zeugnis (Achtung, hier gilt es zwischen den Zeilen zu lesen) aufs Spiel setzen.

Evtl. kannst du ja deine 3 Überstd. schon vor dem 08.10.2014 abfeiern oder ausbezahlen lassen.



Genau so ist es....... und die Arbeitgeber lesen immer zwischen den Zeilen

Man muss sich an die Anweisungen halten, jedoch wie erwähnt nur in einem gewissen Rahmen. So kann der Arbeitgeber einem auch den Urlaub nicht absagen, wenn kein dringender Betrieblicher Grund vorliegt. Da es der letzte Arbeitstag ist weiß ich auch nicht was da für ein Grund gegeben ist.

Das mehrfach erwähnte schlechtere Zeugnis würde ich nciht so sehen, vorallem da es im Normalfall schon zuvor ausgestellt und übergen wird.

Da man im Normalfall eine Erstattung der Überstunden bekommt, egal ob in gutgeschriebener Zeit oder Geld und sie, soweit ich weiß wie Urlaubstage nach ausscheiden aus dem Unternehmen dann eben ausbezahlt bekommt, kannst du auch in diese Richtung mal nachfragen.
Wie das genau gesetzlich geregelt is weiß ich jedoch nicht. Ich würde, auch wenn es "nur" 3 Studen sind, sie jedoch nicht einfach so herschenken.


two camels in a tiny car !°!

ZickeZacke
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2014
138 Beiträge
Geschrieben am: 24.09.2014 um 14:32 Uhr

Wegen 3 Stunden noch n Streit vom Zaun brechen? Wenn sie die Überstunden nicht abfeiern lassen wollen , auszahlen lassen und fertig.
Minni-Meisle - 33
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2006
52 Beiträge
Geschrieben am: 24.09.2014 um 17:00 Uhr

grad, wenn ich die überstunden auszahlen lassen wollen würde, würd ich n streit vom zaun brechen, weil da mein arbeitgeber nicht mitmachen will u dann der krieg erst richtig losgehen würde.
aber schon mal danke für die antworten.
Nobody-11 - 48
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2007
180 Beiträge

Geschrieben am: 24.09.2014 um 17:43 Uhr

Auch wenns dir nicht paßt, wenn der Chef sagt du mußt bis zum Schluß bleiben, mußt da durch. Die Stunden kannst ja davor abbauen, ist zwar blöd, aber wenns nicht anderst geht.
ZickeZacke
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2014
138 Beiträge
Geschrieben am: 24.09.2014 um 19:57 Uhr

Zitat von Minni-Meisle:

grad, wenn ich die überstunden auszahlen lassen wollen würde, würd ich n streit vom zaun brechen, weil da mein arbeitgeber nicht mitmachen will u dann der krieg erst richtig losgehen würde.
aber schon mal danke für die antworten.

Verstehe. Naja, unterschlagen kann der Arbeitgber die Stunden nicht. Also wirds wohl auf vorher abfeiern rauslaufen.

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facepalm_ - 36
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
7193 Beiträge

Geschrieben am: 24.09.2014 um 20:17 Uhr

Zitat von D00l94:



Das mehrfach erwähnte schlechtere Zeugnis würde ich nciht so sehen, vorallem da es im Normalfall schon zuvor ausgestellt und übergen wird.



Und nach der Ausstellung des Zeugnisses ist die Sache gegessen?
Es ist ja nicht so, dass sich Arbeitgeber untereinander über potenzielle Bewerber austauschen. Sowas ist heute gang und gäbe.

When words fail to describe the dismay, there is always -> facepalm

Minni-Meisle - 33
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2006
52 Beiträge
Geschrieben am: 24.09.2014 um 21:17 Uhr

Zitat von 40Kameli:

Zitat von Minni-Meisle:

Hallo Leute,

mal eine Frage aus Interesse.
Am 08.10. ist mein letzter Arbeitstag, da ich gekündigt habe. An diesem Tag ist eine große Fortbildung, an der alle aus meinem Betrieb außer vier Leuten (inklusive mir) teilnehmen. Ich habe noch knappe 3h Gleitzeit, die ich an diesem Tag nehmen wollte, wenn sowieso kein Mensch da ist.
Jetzt hat man mir eröffnet, dass es sein kann, dass ich die Zeit da nicht nehmen kann, da "jemand da sein muss"... ich meine, ich habe gekündigt, es ist mein letzter Tag und es sind noch drei weitere Leute da.
Was können die groß tun, wenn ich entgegen der Anweisung einfach gegen Mittag geh?
Kennt sich da jemand aus?
(noch zur Info: Ich arbete im öffentlichen Dienst falls das wichtig ist)

Vielen Dank im Voraus

Ich würde einfach bis zum Ende krank werden und den Arbeitgeber blechen lassen, während du dich auskurierst. Gibt genug Ärzte, die die Krankmeldungen schnell zücken.
Ist ja grad Erkältungszeit.


da bin ich (leider) zu ehrlich als dass ich das machen würde...

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