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Forum / Campusleben, Job und Karriere

Ausbildungsende und Bezahlung

  -1- -2- vorwärts >>>  
Aquaaa88 - 36
Anfänger (offline)

Dabei seit 07.2014
3 Beiträge
Geschrieben am: 31.07.2014 um 14:53 Uhr

Hallo Zusammen,

meine Frage : Habe 3 Jahre lang eine Ausbildung gemacht.. der Vertrag läuft/lief vom 1 August 2011 bis 1 August 2014 !


Jedoch habe ich meine mündliche Prüfung bereits am 9 Juli erfolgreich absolviert !
Normalerweise endet damit zu diesem Zeitpunkt die Ausbildung !

Ich müsste dann doch eigentlich ab 10 Juli mit normalem Gehalt bezahlt bekommen ?
Da ich heute nur das "Azubi Gehalt" erhalten habe !

Oder wie ist die rechtliche Lage ?

Danke
D00l94 - 30
Profi (offline)

Dabei seit 05.2008
541 Beiträge

Geschrieben am: 31.07.2014 um 14:59 Uhr

Zitat von Aquaaa88:

Hallo Zusammen,

meine Frage : Habe 3 Jahre lang eine Ausbildung gemacht.. der Vertrag läuft/lief vom 1 August 2011 bis 1 August 2014 !


Jedoch habe ich meine mündliche Prüfung bereits am 9 Juli erfolgreich absolviert !
Normalerweise endet damit zu diesem Zeitpunkt die Ausbildung !

Ich müsste dann doch eigentlich ab 10 Juli mit normalem Gehalt bezahlt bekommen ?
Da ich heute nur das "Azubi Gehalt" erhalten habe !

Oder wie ist die rechtliche Lage ?

Danke

Du hast einen Arbeitsvertrag/Ausbildungsvertrag in dem steht, was du bekommst.
Sobald du fertig bist mit der Ausbildung solltest du eigentlioch einen neuen Vertrag aushandeln der dann deine Übernahme regelt. Also einen "normalen" Arbeitsvertrag.
Daher denke ich gilt dein Ausbildungsvertrag, mit Gehaltsangabe solange weiter bsi er ersetzt wird bzw. ausläuft.

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two camels in a tiny car !°!

Barmonster - 39
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
3952 Beiträge

Geschrieben am: 31.07.2014 um 15:22 Uhr
Zuletzt editiert am: 31.07.2014 um 15:29 Uhr

Soweit ich weiß, endet die Ausbildung automatisch mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse (="Freisprechung") und damit ist dann auch der Ausbildungsvertrag ungültig. Hast du keinen weiterführenden Vertrag (mündlich oder schriftlich), musst du dich eigentlich Arbeitslos melden und solltest auch nicht mehr zur Arbeit erscheinen, da du im Schadensfall eigentlich auch nicht mehr versichert bist.

EDIT: also ich würde an deiner Stelle DRINGEND das Gespräch mit dem (Personal-) Chef suchen, da du im allerschlimmsten Fall echt blöd dastehst (=schwerer Unfall ohne Versicherungsschutz)

EDIT2:

Berufsbildungsgesetz § 21: "Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss."

Heißt faktisch: entweder wirst du nicht übernommen, dann hast du zu Hause zu bleiben, oder du wirst übernommen, dann steht dir ein höheres Gehalt zu, aber einfach so den Azubi-Vertrag weiter laufen lassen ist rechtlich nicht zulässig

Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!

Aquaaa88 - 36
Anfänger (offline)

Dabei seit 07.2014
3 Beiträge
Geschrieben am: 31.07.2014 um 16:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 31.07.2014 um 16:04 Uhr

Zitat von Barmonster:

Soweit ich weiß, endet die Ausbildung automatisch mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse (="Freisprechung") und damit ist dann auch der Ausbildungsvertrag ungültig. Hast du keinen weiterführenden Vertrag (mündlich oder schriftlich), musst du dich eigentlich Arbeitslos melden und solltest auch nicht mehr zur Arbeit erscheinen, da du im Schadensfall eigentlich auch nicht mehr versichert bist.

EDIT: also ich würde an deiner Stelle DRINGEND das Gespräch mit dem (Personal-) Chef suchen, da du im allerschlimmsten Fall echt blöd dastehst (=schwerer Unfall ohne Versicherungsschutz)

EDIT2:

Berufsbildungsgesetz § 21: "Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss."

Heißt faktisch: entweder wirst du nicht übernommen, dann hast du zu Hause zu bleiben, oder du wirst übernommen, dann steht dir ein höheres Gehalt zu, aber einfach so den Azubi-Vertrag weiter laufen lassen ist rechtlich nicht zulässig


Super ! Danke für die Info !

Ich werde übernommen.. der Vertrag ist bereits angefordet wurde mir gesagt aber das ist bereits 4 Wochen her.. es heisst halt dauert noch !

Das mag ja sein aber es kann ja dennoch nicht sein das ich solange mit dem Azubi Gehalt bezahlt werde ?! ;)
Barmonster - 39
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
3952 Beiträge

Geschrieben am: 31.07.2014 um 16:17 Uhr

Zitat von Aquaaa88:

Zitat von Barmonster:

Soweit ich weiß, endet die Ausbildung automatisch mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse (="Freisprechung") und damit ist dann auch der Ausbildungsvertrag ungültig. Hast du keinen weiterführenden Vertrag (mündlich oder schriftlich), musst du dich eigentlich Arbeitslos melden und solltest auch nicht mehr zur Arbeit erscheinen, da du im Schadensfall eigentlich auch nicht mehr versichert bist.

EDIT: also ich würde an deiner Stelle DRINGEND das Gespräch mit dem (Personal-) Chef suchen, da du im allerschlimmsten Fall echt blöd dastehst (=schwerer Unfall ohne Versicherungsschutz)

EDIT2:

Berufsbildungsgesetz § 21: "Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss."

Heißt faktisch: entweder wirst du nicht übernommen, dann hast du zu Hause zu bleiben, oder du wirst übernommen, dann steht dir ein höheres Gehalt zu, aber einfach so den Azubi-Vertrag weiter laufen lassen ist rechtlich nicht zulässig


Super ! Danke für die Info !

Ich werde übernommen.. der Vertrag ist bereits angefordet wurde mir gesagt aber das ist bereits 4 Wochen her.. es heisst halt dauert noch !

Das mag ja sein aber es kann ja dennoch nicht sein das ich solange mit dem Azubi Gehalt bezahlt werde ?! ;)


Ich würde sagen: du wirst als billige Arbeitskraft hingehalten. Wenn die jetzt schon so anfangen, dann schau dich nach was neuem um. Tatsächlich arbeitest du gerade auf eigenes Risiko ohne jede rechtliche Grundlage und Versicherungsschutz. Sollte dir was passieren, trägst du allein die Konsequenzen und wenn nach weiteren 4 Wochen kein Geld mehr auf dein Konto kommt, hast du auch absolut keine Handhabe. Also entweder jetzt sofort einen mündlichen Vertrag aushandeln (mit Zeugen!), der dann irgendwann noch schriftlich bestätigt wird, oder zu Hause bleiben.

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Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!

colonalhogan
Profi (offline)

Dabei seit 03.2009
413 Beiträge

Geschrieben am: 31.07.2014 um 18:53 Uhr
Zuletzt editiert am: 31.07.2014 um 18:53 Uhr

Hast Du die Prüfungsergebnisse schon? Wenn Ja hast Du da dir eine Übernahme angeboten wurde einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Der nur noch schriftlich festgehalten werden muss. Ein befristeter Arbeitsvertrag muss vor dem 1. Arbeitstag unterschrieben sein sonst ist die Befristung ungültig. (Hatte ich vor kurzem und habe vor den Arbeitsgericht gewonnen.)

Arbeitsgericht ist da übrigens ein gutes Stichwort, frag dort mal an wie es genau mit der Übernahme und der Bezahlung aussieht ab wann Du das Gehalt eines Ausgelernten bekommen musst und wie lange noch der Azubilohn bezahlt wird.

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Ein neues Profil ändert weder Charakter, IQ, Niveau noch das Verhalten. Lass dir das eine Lehre sein

Lady-Bane - 36
Experte (offline)

Dabei seit 06.2014
1552 Beiträge

Geschrieben am: 31.07.2014 um 21:49 Uhr

Hi,

um vielleicht mal die Panikwoge wg. geringem Azubigehalt, das dir jetzt wieder bezahlt wurde, zu glätten:

In meinem Betrieb bekommen frisch ausgelernte Ex-Azubis 2 Lohnabrechnungen im ersten Monat: Zum einen das bisherige Azubigehalt, zum anderen das anschließend vereinbarte, und/oder im Unternehmen übliche Einstiegsgehalt für einen Sachbearbeiter (oder was du dann auch immer in deiner Branche bist).

Ich würde da beim Arbeitsgericht kein Fass aufmachen und erst mal nett und blöd bei der Personalabteilung nachfragen, wann du mit wem das neue Gehalt nach deiner Ausbildung, die ja jetzt beendet ist, aushandeln kannst und ob es dann rückwirkend für diesen ersten Monat erfolgt, weil du dein normales Azubigehalt überwiesen bekommen hast.

Da steckt nicht immer Kalkül oder Bösartigkeit dahinter - das macht i. d. R. kein Betrieb, der wegen der neuen Probezeit (durchaus möglich) so Gefahr laufen würde, die selbst ausgebildete Fachkraft direkt mal zu veräppeln und vom einen auf den anderen Tag zu verlieren. Und ich wage zu behaupten, dass nur ein sehr lausiger Betrieb einem Exazubi weiterhin nur ein paar Hundert Euro zahlen würde - gering sicher, aber nicht auf Azubiniveau.

Also würde ich erst mal neutral zu der zuständigen Person watscheln und unverblümt fragen - die sind ja auch nicht doof.

Grüße
Nenderl

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Zimt.

mini-driver - 38
Champion (offline)

Dabei seit 11.2005
2559 Beiträge

Geschrieben am: 01.08.2014 um 12:41 Uhr

Laut Gesetz bist du mit Bekanntgabe der prüfungsergebnisse Geselle. Wenn du am nächsten Tag zur Arbeit erscheinst und du nicht sofort nach Hause geschickt wirst hast du automatisch nach Arbeitsrecht einen unbefristeten Vertrag nach Tarif ;-) alles andere ist dein Bier was du mit deinem Chef davor ausgehandelt hast

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let´s drive a real mini

hipi - 37
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 01.08.2014 um 16:21 Uhr
Zuletzt editiert am: 01.08.2014 um 16:21 Uhr

Zitat von mini-driver:

Laut Gesetz bist du mit Bekanntgabe der prüfungsergebnisse Geselle. Wenn du am nächsten Tag zur Arbeit erscheinst und du nicht sofort nach Hause geschickt wirst hast du automatisch nach Arbeitsrecht einen unbefristeten Vertrag nach Tarif ;-) alles andere ist dein Bier was du mit deinem Chef davor ausgehandelt hast


Nanana, so einfach ist das in dem Fall eher nicht.
1. Was ist wenn der Arbeitgeber an keinen Traif gebunden ist?
2. Welche Aufgaben hat er denn, davon ist die Endgeltgruppe abhägig. ICh glaube kaum, dass er glücklich ist mit "Herzlichen glückwunsch, 8,50€/h sie sind unsere neue Putzfrau."

So "einfach" wie du es darstellst ist es eigentlich nur wenn du einen befristeten Vertrag hattest und danach einfach weiter kommst, damit ist nämlich klar, was die Aufgaben sind etc.

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_McClane_ - 42
Profi (offline)

Dabei seit 09.2007
451 Beiträge

Geschrieben am: 02.08.2014 um 09:04 Uhr

1. Wie schon oben erwähnt endet die Ausbildung sobald Du die mdl. Prüfung bestanden hast.
2. Wenn Du am nächsten Tag zur Arbeit erscheinst, die Firma weiß, dass Du gestern die Prüfung bestanden hast und die Dich weiterarbeiten lassen, bist Du ab sofort in einem festen Arbeitsverhältnis.
3. Laut Bundesnachweisgesetz muss der Arbeitgeber innerhalb von 4 Wochen den Vertrag vorlegen mit den wesentlichen Vertragsbedingungen, z. B. Gehalt, Urlaub,... Nur Ausbildungsverträge müssen vor Arbeitsbeginn vorliegen.
4. Ein Arbeitsvertrag kann nicht im Nachhinein befristet werden, d. h. Glückwunsch, selbst wenn Du nun einen Vertrag mit Befristung unterschreibst und die meinen dann am Ende der Befristung dass der Vertrag nun abläuft wird das Gericht den Vertrag als unbefristet werten.

Meine Aussagen sind übrigens fundiert, in 2 Monaten mache ich die Abschlussprüfung zum Personalfachkaufmann.

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http://soundcloud.com/barry_burton_produ ctions

-Poohbaer-
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2007
167 Beiträge

Geschrieben am: 02.08.2014 um 12:00 Uhr

ich wuerde es mit einer petition an den bundestag versuchen.

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dieser beitrag wurde maschinell erstellt und ist ohne unterschrift gueltig.

hipi - 37
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 02.08.2014 um 12:44 Uhr

Zitat von _McClane_:


2. Wenn Du am nächsten Tag zur Arbeit erscheinst, die Firma weiß, dass Du gestern die Prüfung bestanden hast und die Dich weiterarbeiten lassen, bist Du ab sofort in einem festen Arbeitsverhältnis.
3. Laut Bundesnachweisgesetz muss der Arbeitgeber innerhalb von 4 Wochen den Vertrag vorlegen mit den wesentlichen Vertragsbedingungen, z. B. Gehalt, Urlaub,... Nur Ausbildungsverträge müssen vor Arbeitsbeginn vorliegen.

Richtig, allerdings kann der Vertrag auch mindestlohn, schichtarbeit ohne zuschläge und nur 20 Tage Urlaub beinhalten.

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Lady-Bane - 36
Experte (offline)

Dabei seit 06.2014
1552 Beiträge

Geschrieben am: 04.08.2014 um 19:35 Uhr

Und, was meinten nun die Personaltante / der Chef?

Zimt.

1fach_netter - 32
Champion (offline)

Dabei seit 07.2008
7313 Beiträge
Geschrieben am: 17.08.2014 um 17:46 Uhr

Hast du dir schon eine Petition im Bundestag überlegt?

Zensiert und Gekreuzigt für das Einsetzen der Menschenrechte.

wanderqueen - 43
Anfänger (offline)

Dabei seit 10.2020
9 Beiträge
Geschrieben am: 22.10.2020 um 21:22 Uhr

An deiner Stelle würde ich mal mit der Personalabteilung darüber reden vielleicht können dir die Erklärung direkt geben. Wie du schon selbst festgestellt hast, endet dein Ausbildungsvertrag an dem Tag der mündlichen Prüfung.
Barmonster - 39
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
3952 Beiträge

Geschrieben am: 23.10.2020 um 11:05 Uhr

Zitat von wanderqueen:

An deiner Stelle würde ich mal mit der Personalabteilung darüber reden vielleicht können dir die Erklärung direkt geben. Wie du schon selbst festgestellt hast, endet dein Ausbildungsvertrag an dem Tag der mündlichen Prüfung.


ich schätze, das Problem hat sich vor ungefähr 6 Jahren erledigt ;-)

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Jon94, D00l94, Inception_, lilibeth20, ... mehr anzeigen


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