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Arbeitslosengeld in der Steuererklärung

Marki007
Experte (offline)

Dabei seit 04.2011
1359 Beiträge
Geschrieben am: 06.03.2014 um 16:40 Uhr

Hallo,

Ich habe 2013 bis 31.07. ALG bezogen und ab dem 01.08. wieder für mein Geld gearbeitet, also nur ein halbes Jahr lang Steuern bezahlt. Da das ALG ja als Lohnersatzleistung auch ein EK ist, muß man es in der Steuererklärung angeben, obwohl es steuerfrei ist.

Dadurch erhöht sich ja das zu versteuernde EK, also für mehr als 5 Monate, habe aber nur für 5 Monate Steuern bezahlt.

Frage: Muß ich also für das ganze restliche Jahr 2013 mglw. Steuern nachzahlen, da sich dadurch das zu versteuernde EK 2013 erhöht, oder wird doch nur das selbst erarbeitete EK herangezogen?

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt, sonst nachfragen, smile.
WATO - 31
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2005
51 Beiträge
Geschrieben am: 06.03.2014 um 18:57 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.03.2014 um 18:58 Uhr

Ist nicht ganz richtig was du da geschrieben hast.

Das Arbeitslosengeld wird dem Progressionsvorbehalt unterworfen. Das heißt dein zu versteuerndes Einkommen erhöht sich nicht,aber der Steuersatz.

auf Wikipedia wird es ganz gut erklärt:
Wikipedia

Aber vermutlich die wichtigere Sache für dich:
Ja du wirst vermutlich Steuern nachzahlen müssen, wenn du nicht ungewöhnliche hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben hast.

---
Google und dein Finanzamt beraten dich da bestimmt gerne.
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