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Forum / Campusleben, Job und Karriere

Geschlossen Eigene Wohnung und Bafög

  -1- -2- vorwärts >>>  
KimPossible_ - 31
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2006
12 Beiträge
Geschrieben am: 13.02.2013 um 11:17 Uhr

Hallo liebe Tu-ler!!

Ich werde nun im März mein Studium aufnehmen und hab bezüglich meiner Wohnsituation eine Frage an euch.
Und zwar lebe ich nun seit einem Jahr stabil mit meinem Partner in seiner Wohnung, mein Hauptwohnsitz ist allerdings bei meiner Mutter gemeldet. Nun möchte ich gerne bafög beantragen, weiß aber nicht was ich wohnungstechnisch angeben soll, damit ich überhaupt die Unterstützung in anspruch nehmen kann. Ist es besser einen Zweitwohnsitz anzugeben oder sollte ich mich lieber ganz ummelden?

Falls nun jemand von euch etwas zu meinem Problem sagen kann bzw. irgendwelche Tipps loswerden möchte, nur zu!!!

Danke schon mal im Voraus!

Read the fuckin' manual!!!

0verkillll
Profi (offline)

Dabei seit 02.2013
488 Beiträge

Geschrieben am: 13.02.2013 um 11:42 Uhr

Du kriegst kein bafoeg, wenn du zuhause wohnst. Nur mit Ausnahme ganz wenig glaub ich.
Gib deinen Freund am besten als Mitbewohner an, mach nen Untermietvertrag, sonst scannen die den wwenns arg kommt auch noch oder es gibt Abzuege :D
Und dein Wohnsitz sollte 2km+ von deinen Eltern entfernt sein.

Antisemitismus ist nicht sexy!      ♥&h earts;♥♥

MrRobot
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
6418 Beiträge

Geschrieben am: 13.02.2013 um 11:52 Uhr

Zitat von 0verkillll:

Du kriegst kein bafoeg, wenn du zuhause wohnst. Nur mit Ausnahme ganz wenig glaub ich.


Stimmt nicht, man bekommt halt kein Wohngeldzuschuss oder so wenn man den Studienort auch von zuhause, sprich den Eltern gut erreichen kann. Ab wann genau es einem nichtmehr zugemutet kann von zuhause aus hinzufahren weiß ich nicht genau, ist wahrscheinlich auch ein stückweit Auslegungssache vom Amt.


Zitat von 0verkillll:

Gib deinen Freund am besten als Mitbewohner an, mach nen Untermietvertrag, sonst scannen die den wwenns arg kommt auch noch oder es gibt Abzuege :D
Und dein Wohnsitz sollte 2km+ von deinen Eltern entfernt sein.


Wenn die Wohnung mit dem Freund näher am Studienort ist und es von den Eltern zum Studienort ziemlich weit ist würd ich auf jeden Fall einen Untermietvertrag machen, dann kanns nämlich gut sein dass du das Geld für die Wohnung noch zusätzlich von denen bekommst, man muss halt soweit ich noch weiß auf jeden Fall einen Mietvertrag dann vorlegen können.
Kilka - 9
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
5514 Beiträge

Geschrieben am: 13.02.2013 um 12:10 Uhr

Mein BAföG-Sachbearbeiter hat gemeint, wenn ich ausziehen möchte, wird er bzw das Landratsamt mir keine Steine in den Weg legen. Aber man sollte schon einen Nachweiß liefern, wo man wohnt, eben wenn man nicht mehr bei den Eltern wohnt und elternabhängiges BAföG beantragt.

Ich mach Ragü aus dir!

Barmonster - 40
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
3952 Beiträge

Geschrieben am: 13.02.2013 um 12:28 Uhr

Zitat von KimPossible_:

Hallo liebe Tu-ler!!

Ich werde nun im März mein Studium aufnehmen und hab bezüglich meiner Wohnsituation eine Frage an euch.
Und zwar lebe ich nun seit einem Jahr stabil mit meinem Partner in seiner Wohnung, mein Hauptwohnsitz ist allerdings bei meiner Mutter gemeldet. Nun möchte ich gerne bafög beantragen, weiß aber nicht was ich wohnungstechnisch angeben soll, damit ich überhaupt die Unterstützung in anspruch nehmen kann. Ist es besser einen Zweitwohnsitz anzugeben oder sollte ich mich lieber ganz ummelden?

Falls nun jemand von euch etwas zu meinem Problem sagen kann bzw. irgendwelche Tipps loswerden möchte, nur zu!!!

Danke schon mal im Voraus!


puhh...das ist knifflig, denn im schlimmsten fall sagt das Amt, dass du mit deinem Freund in einer "eheähnlichen Lebens- und Einstehensgemeinschaft" lebst und zieht sein Einkommen von deinen Bafög-Ansprüchen ab. wenn du deinen Hauptwohnsitz angibst, kannst du natürlich deine (anteiligen) Mietkosten für die Wohnung mit deinem Freund nicht anrechnen lassen...

Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!

MrRobot
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
6418 Beiträge

Geschrieben am: 13.02.2013 um 12:35 Uhr

Zitat von Barmonster:

Zitat von KimPossible_:

Hallo liebe Tu-ler!!

Ich werde nun im März mein Studium aufnehmen und hab bezüglich meiner Wohnsituation eine Frage an euch.
Und zwar lebe ich nun seit einem Jahr stabil mit meinem Partner in seiner Wohnung, mein Hauptwohnsitz ist allerdings bei meiner Mutter gemeldet. Nun möchte ich gerne bafög beantragen, weiß aber nicht was ich wohnungstechnisch angeben soll, damit ich überhaupt die Unterstützung in anspruch nehmen kann. Ist es besser einen Zweitwohnsitz anzugeben oder sollte ich mich lieber ganz ummelden?

Falls nun jemand von euch etwas zu meinem Problem sagen kann bzw. irgendwelche Tipps loswerden möchte, nur zu!!!

Danke schon mal im Voraus!


puhh...das ist knifflig, denn im schlimmsten fall sagt das Amt, dass du mit deinem Freund in einer "eheähnlichen Lebens- und Einstehensgemeinschaft" lebst und zieht sein Einkommen von deinen Bafög-Ansprüchen ab. wenn du deinen Hauptwohnsitz angibst, kannst du natürlich deine (anteiligen) Mietkosten für die Wohnung mit deinem Freund nicht anrechnen lassen...


Man muss denen ja nicht verklickern dass es ihr Freund ist sondern könnte das auch als normale WG laufen lassen, oder seh ich das falsch?
Barmonster - 40
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
3952 Beiträge

Geschrieben am: 13.02.2013 um 12:45 Uhr

Zitat von MrRobot:

Zitat von Barmonster:

Zitat von KimPossible_:

Hallo liebe Tu-ler!!

Ich werde nun im März mein Studium aufnehmen und hab bezüglich meiner Wohnsituation eine Frage an euch.
Und zwar lebe ich nun seit einem Jahr stabil mit meinem Partner in seiner Wohnung, mein Hauptwohnsitz ist allerdings bei meiner Mutter gemeldet. Nun möchte ich gerne bafög beantragen, weiß aber nicht was ich wohnungstechnisch angeben soll, damit ich überhaupt die Unterstützung in anspruch nehmen kann. Ist es besser einen Zweitwohnsitz anzugeben oder sollte ich mich lieber ganz ummelden?

Falls nun jemand von euch etwas zu meinem Problem sagen kann bzw. irgendwelche Tipps loswerden möchte, nur zu!!!

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puhh...das ist knifflig, denn im schlimmsten fall sagt das Amt, dass du mit deinem Freund in einer "eheähnlichen Lebens- und Einstehensgemeinschaft" lebst und zieht sein Einkommen von deinen Bafög-Ansprüchen ab. wenn du deinen Hauptwohnsitz angibst, kannst du natürlich deine (anteiligen) Mietkosten für die Wohnung mit deinem Freund nicht anrechnen lassen...


Man muss denen ja nicht verklickern dass es ihr Freund ist sondern könnte das auch als normale WG laufen lassen, oder seh ich das falsch?


Das siehst du ganz richtig, allerdings nur solange die Wohnung auch tatsächlich WG-tauglich ist, also 2 getrennte Schlafzimmer vorhanden sind (oder zumindest sein könnten). Also blöd gesagt: wenn das ne 1 1/2 Zimmer Wohnung mit Kochnische ist, dann wird sich kein Amt davon überzeugen lassen, dass es eine reine Wohngemeinschaft ist ;-)

Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!

Kilka - 9
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
5514 Beiträge

Geschrieben am: 13.02.2013 um 12:50 Uhr

Ich glaube nicht, dass man sowas schon als Lebenspartnerschaft o.ä. bezeichnen könnte oder dürfte. Solange die nirgends gemeinsam eingetragen sind als Paar hat das einen Scheiß zu jucken, wie viel er verdient.



Ich mach Ragü aus dir!

KimPossible_ - 31
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2006
12 Beiträge
Geschrieben am: 13.02.2013 um 12:54 Uhr

Hmm, wir wohnen eben "Mietfrei" in der Einliegerwohnung seiner Eltern.. Na gibt's keinen Mietvertrag.. Aber mit reicht schon zu wissen, dass ich auch wenn ich bei meiner Mutter wohne Bafög beziehen kann.. Gott da musst ja schon Studiert haben um das Bürokratiechaos verstehen zu können... Danke für die Antworten!

Read the fuckin' manual!!!

Kilka - 9
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
5514 Beiträge

Geschrieben am: 13.02.2013 um 12:58 Uhr

Also wenn man Anspruch auf BAföG hat, dann ist es eig egal ob man daheim wohnt oder nicht, was sich halt ändert wenn man auszieht ist der Höchstsatz,, der geht dementsprechend hoch.


Ich mach Ragü aus dir!

Barmonster - 40
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
3952 Beiträge

Geschrieben am: 13.02.2013 um 13:03 Uhr

Zitat von Kilka:

Ich glaube nicht, dass man sowas schon als Lebenspartnerschaft o.ä. bezeichnen könnte oder dürfte. Solange die nirgends gemeinsam eingetragen sind als Paar hat das einen Scheiß zu jucken, wie viel er verdient.



leider glaubst du da falsch, ich habe mich damit schon persönlich auseinander setzen dürfen. Grundsätzlich reicht es, wenn du mit einem Menschen länger als ein Jahr zusammen lebst, damit die Ämter behaupten können, dass du in einer "eheähnlichen Lebens- und Einstehensgemeinschaft" lebst. Und dummerweise sieht die aktuelle Rechtslage vor, dass DU dann beweisen musst, dass es nicht so ist. Und das ist nahezu unmöglich, wenn du dir eine 1 1/2 Zimmer Wohnung mit einem anderen teilst.

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Kilka - 9
Champion (offline)

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5514 Beiträge

Geschrieben am: 13.02.2013 um 13:05 Uhr

und wenn man sagt, dass er hauptmieter ist und du der Untermieter, und er momentan was wieß ich wo lebt??

Ich mach Ragü aus dir!

0verkillll
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Dabei seit 02.2013
488 Beiträge

Geschrieben am: 13.02.2013 um 13:08 Uhr

Zitat von Kilka:

und wenn man sagt, dass er hauptmieter ist und du der Untermieter, und er momentan was wieß ich wo lebt??

Na wenn er da wohnt wird er da angemeldet sein Oo

Da du nirgends Miete zahlen musst stellt sich die Frage, wozu ueberhaupt bafoeg?

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Kilka - 9
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
5514 Beiträge

Geschrieben am: 13.02.2013 um 13:09 Uhr

Zitat von 0verkillll:

Zitat von Kilka:

und wenn man sagt, dass er hauptmieter ist und du der Untermieter, und er momentan was wieß ich wo lebt??

Na wenn er da wohnt wird er da angemeldet sein Oo

Da du nirgends Miete zahlen musst stellt sich die Frage, wozu ueberhaupt bafoeg?


Na und, heißt ja aber nicht, dass man tatsächlich sich dort aufhält^^

Jop, stimmt, wenn man eh keine Miete zahlen muss brauch man vor allem erst recht nicht n höheren Betrag, vor allem muss man als Student auch noch die Hälfte zurück zahlen^^.

Ich mach Ragü aus dir!

Barmonster - 40
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
3952 Beiträge

Geschrieben am: 13.02.2013 um 13:10 Uhr

Zitat von 0verkillll:

Zitat von Kilka:

und wenn man sagt, dass er hauptmieter ist und du der Untermieter, und er momentan was wieß ich wo lebt??

Na wenn er da wohnt wird er da angemeldet sein Oo

Da du nirgends Miete zahlen musst stellt sich die Frage, wozu ueberhaupt bafoeg?


weil zum Leben und studieren ein Dach über dem Kopf nicht ausreicht ;-)

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MrRobot
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
6418 Beiträge

Geschrieben am: 13.02.2013 um 13:10 Uhr

Zitat von 0verkillll:

Da du nirgends Miete zahlen musst stellt sich die Frage, wozu ueberhaupt bafoeg?


Essen und so kennsch, oder?
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