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Forum / Campusleben, Job und Karriere
Nebenjob und BaFög?

Kokett_xD - 33
Halbprofi
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Dabei seit 06.2009
115
Beiträge
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Geschrieben am: 12.02.2013 um 14:39 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.02.2013 um 14:40 Uhr
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Guten Tag,
ich bekomme momentan Leistungen nach dem BaFöG. Nun hab ich ein Nebenjob bekommen mit einem max. Verdienst von 450€.
Wollte nun nachfragen, ob es ein Freibetrag für Nebenjobs (Mini-Jobs) gibt?
Unabhängig von dem Vermögensfreibetrag von 5200€.
Hab öfters gelesen, dass das ohne Probleme (Abzüge) klappt.
Hab nun mal hier nachgeschaut:
Zitat: I. Für die Auszubildenden selbst
Alle Auszubildenden erhalten stets einen Freibetrag von monatlich 255 Euro. Das bedeutet, dass Auszubildende kontinuierlich einem 400 Euro-Minijob nachgehen können, ohne dass monatliche Abzüge von der Förderung vorgenommen werden. Quelle
und versteh den Satz nicht so ganz. Nur 250€ Freibetrag, aber mit einem 400€ Job (Einkommen) keine Abzüge?
MfG kokett_xD
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Kilka - 9
Champion
(offline)
Dabei seit 07.2005
5514
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Geschrieben am: 12.02.2013 um 14:46 Uhr
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Kommst du denn mit deinem Nebenjob auf 450 Euro? Hast du tatsächlich so viel Freizeit?
Mir wurde gesagt, ich könnte trotzdem einen Nebenjob bis 400 Euro machen.. aber wenn du dir nicht sicher bist, frag doch den Typi, der deinen Antrag bearbeitet (hat).
Ich mach Ragü aus dir!
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lotus80
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 04.2011
89
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Geschrieben am: 12.02.2013 um 14:48 Uhr
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400€ -Job bedeutet nicht,das du auch 400€ verdienst. Sondern bis zu 400€ (jetzt ja 450€) . Und dann geh ich davon aus,das evt noch so ne Art Werbekosten,Fahrt und Verpflegung in der Berechnung mit abgezogen werden,das dann eben nur noch 255€ übrigbleiben von den 400€ die verdienen kannst und darfst.
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Barmonster - 40
Champion
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Dabei seit 07.2005
3952
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Geschrieben am: 12.02.2013 um 15:11 Uhr
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Frag am besten im Bafög-Amt nach, die waren zumindest bei mir immer sehr hilfsbereit. Als ich studiert habe, lief es darauf hinaus, dass du Monatlich dazuverdienen konntest, soviel du willst, aber pro Bewilligungszeitraum durftest du halt einen bestimmten Betrag nicht überschreiten (kann jetzt aber echt nicht mehr sagen, wie hoch dieser Betrag war und der hat sich mit Sicherheit auch wieder geändert).
Das Resultat ist halt auch, dass du in der Vorlesungsfreien Zeit vollzeit ackern und tausende € verdienen kannst und es dein Bafög trotzdem nicht tangiert, wenn du den Rest des Semesters gar nicht arbeitest.
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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0verkillll
Profi
(offline)
Dabei seit 02.2013
488
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Geschrieben am: 12.02.2013 um 15:52 Uhr
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Zitat von Kilka: Kommst du denn mit deinem Nebenjob auf 450 Euro? Hast du tatsächlich so viel Freizeit?
Als Student ganz klar?
Einige meiner bafoegbeziehenden studierenden Freunde arbeiten noch und kriegen da auch ihre 400€.
Ich wuerde dir allerdings dazu raten, schwarz zu arbeiten, haste gar keinen Stress.
Antisemitismus ist nicht sexy! ♥&h earts;♥♥
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Barmonster - 40
Champion
(offline)
Dabei seit 07.2005
3952
Beiträge
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Geschrieben am: 12.02.2013 um 16:01 Uhr
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Zitat von 0verkillll: Zitat von Kilka: Kommst du denn mit deinem Nebenjob auf 450 Euro? Hast du tatsächlich so viel Freizeit?
Als Student ganz klar?
Einige meiner bafoegbeziehenden studierenden Freunde arbeiten noch und kriegen da auch ihre 400€.
Ich wuerde dir allerdings dazu raten, schwarz zu arbeiten, haste gar keinen Stress.
dann aber auch nur bar auf Tatze...und stressfrei bleibt das höchstens bis ein Versicherungsfall eintritt
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Alexx91 - 33
Champion
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Dabei seit 04.2007
13611
Beiträge
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Geschrieben am: 12.02.2013 um 17:58 Uhr
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Du darfst als BAföG-Beziehender bis zu 400€ pro Monat verdienen, unabhängig davon, dass Minijobber seit 2013 450€ verdienen können. Ich weiß es daher, da ich selber einen Minijob ausübe und daher das bei meiner Sachbearbeiterin anfragen musste.
This is how an angel dies, blame it on my own sick pride.
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Barmonster - 40
Champion
(offline)
Dabei seit 07.2005
3952
Beiträge
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Geschrieben am: 12.02.2013 um 23:09 Uhr
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Zitat von Alexx91: Du darfst als BAföG-Beziehender bis zu 400€ pro Monat verdienen, unabhängig davon, dass Minijobber seit 2013 450€ verdienen können. Ich weiß es daher, da ich selber einen Minijob ausübe und daher das bei meiner Sachbearbeiterin anfragen musste.
ist das mittlerweile tatsächlich eine monatliche Beschränkung? Wie unpraktisch! Da fand ich die Regel mit der Gesamtsumme über den Bewilligungszeitraum eindeutig studentenfreundlicher.
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Alexx91 - 33
Champion
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Dabei seit 04.2007
13611
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Geschrieben am: 12.02.2013 um 23:12 Uhr
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Zitat von Barmonster: ist das mittlerweile tatsächlich eine monatliche Beschränkung? Wie unpraktisch! Da fand ich die Regel mit der Gesamtsumme über den Bewilligungszeitraum eindeutig studentenfreundlicher.
Mhm, leider. Ist ja schließlich auch n Unterschied, ob man jede Woche paar Stunden für jeweils 6-9 Euro arbeitet oder in den Semesterferien bis zu 20€ pro Stunde absahnt, zweiteres wäre mir da deutlich lieber...
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Barmonster - 40
Champion
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Dabei seit 07.2005
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Geschrieben am: 13.02.2013 um 09:50 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.02.2013 um 09:56 Uhr
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Zitat von Alexx91: Zitat von Barmonster: ist das mittlerweile tatsächlich eine monatliche Beschränkung? Wie unpraktisch! Da fand ich die Regel mit der Gesamtsumme über den Bewilligungszeitraum eindeutig studentenfreundlicher.
Mhm, leider. Ist ja schließlich auch n Unterschied, ob man jede Woche paar Stunden für jeweils 6-9 Euro arbeitet oder in den Semesterferien bis zu 20€ pro Stunde absahnt, zweiteres wäre mir da deutlich lieber...
genau das meine ich ja...viele Studenten haben während der Vorlesungszeit überhaupt keine Gelegenheit, sich nebenher noch was dazuzuverdienen, sondern müssen das in der vorlesungsfreien Zeit erledigen...ich würd nochmal explizit nachfragen...kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass so eine gravierende Änderung vorgenommen wurde...
EDIT: der Bafög-Rechner sagt, es Zählt immer noch die Summe über den Bewilligungszeitraum:
Zitat: Relevant ist Euer Einkommen im Bewilligungszeitraum.
Alle Auszubildenden (Singles ohne Kind) dürfen im gesamten Bewilligungszeitraum (12 Monate) 4.880 Euro brutto bzw. monatlich durchschnittlich 406,66 Euro brutto anrechnungsfrei dazuverdienen. Achtung: Monatlich sollte man aus verschiedenen Gründen (Rentenversicherungspflicht, Familienversicherung bei der Krankenversicherung) auf jeden Fall im Rahmen der Grenze für Minijobs bleiben (seit Anfang 2013 450 Euro, davor 400 Euro) bleiben, außer man macht in der vorlesungsfreien Zeit einen zeitweisen Job, da darf es dann auch mal mehr sein.
und dann gilt es noch zu beachten, dass man während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden / Woche arbeiten darf, um seinen Studentenstatus zu behalten.
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