raubelefant - 40
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Geschrieben am: 10.01.2013 um 15:25 Uhr
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Wie sieht das bei euch im Gschäft aus mit dem Urlaub,
Könnt ihr den nehmen/beantragen zu euren wunschtermin(en)
oder gibt es vorgeschriebene zeiträume bzw wird der zugeteilt?
Anlaß ist dieser:
Mein Vorgesetzter, er ist Abteilungsleiter hat mich nach meinen Urlaubsplänen gefragt für dieses Jahr.
Bei der Gelegenheit hat er mir auch gesagt das es nicht so wie vergangenes Jahr läuft daß mal hier mal dort Urlaub genommen/beantragt wird sondern 1x kann ich mir einen Termin wünschen und der Rest so wies im Gschäft neilauft (O-Ton)
also übersetzt wie es nach seinem gutdünken reinpaßt abseits von seinen Urlaubsplanungen.
Btw stellt sich mir die Frage ob das überhaupt zuläßig ist
Odi profanum vulgus et arceo-Ich verachte den ungebildeten Pöbel und meide ihn
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mini-driver - 39
Champion
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Geschrieben am: 10.01.2013 um 15:29 Uhr
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Dein betrieb darf bis zu 10 Tagen von deinem Urlaub zocken und legen wie er lustig ist
let´s drive a real mini
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Der666Diablo
Champion
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Geschrieben am: 10.01.2013 um 16:10 Uhr
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Ist zulässig, macht ja auch wenig sinn, wenn du dann urlaub nimmst, wenn alle aus dem letzten loch pfeiffen und du sagst, dass du jetzt mal wochen weg bist. Ist ja auch kalkulationssicherheit dahinter, wovon schlussendlich auch deine knete erworben wird.
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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Stina77 - 47
Anfänger
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Geschrieben am: 10.01.2013 um 18:14 Uhr
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Zitat von mini-driver: Dein betrieb darf bis zu 10 Tagen von deinem Urlaub zocken und legen wie er lustig ist
sicher?
Ich hatte in meiner Lehrfirma 5 oder 6 Tage des Urlaubs zur freien Verfügung. Der Rest (35 Tage) war Betriebsurlaub und somit fest verplant.
Ja, wir hatten etwas mehr Urlaubstage als der Durchschnitt *gg* kam durch sog. Freischichten. Also eingearbeitete Wochenstunden, die dann meistens für Brückentage von der Firma fest verplant wurden.
nicht fragen! nur wundern!
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Maccarver - 35
Fortgeschrittener
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Dabei seit 03.2011
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Geschrieben am: 10.01.2013 um 19:14 Uhr
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Bei uns ist es in der Regel so,dass wir am Ende des Jahres Urlaub für das nächste einreichen können um sicher zu stellen auch in dieser Zeit frei zu bekommen. Wenn wir es nicht machen und spontan Urlaub nehmen gibt es keine Garantie dafür das er auch bewilligt wird.
♂♪♥♫♫◙☺№░
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hipi - 38
Champion
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Geschrieben am: 10.01.2013 um 19:22 Uhr
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Zitat von mini-driver: Dein betrieb darf bis zu 10 Tagen von deinem Urlaub zocken und legen wie er lustig ist
Ich bin mir realtiv sicher, dass du 10 Tage verfügbar haben musst nciht andersrum.
FÜR eine Ban Funktion im TU-Forum!
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Poassaeng - 41
Team-Ulmler
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Dabei seit 09.2002
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Geschrieben am: 10.01.2013 um 21:07 Uhr
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Zitat von Stina77: Ich hatte in meiner Lehrfirma 5 oder 6 Tage des Urlaubs zur freien Verfügung. Der Rest (35 Tage) war Betriebsurlaub und somit fest verplant.
40 Tage Urlaub in der Lehre? oO Was hast du denn für eine Ausbildung gemacht?
Schlage nie ein Kind auf der Straße, es könnte dein eigenes sein...! *duckundwech* ;-)
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Stina77 - 47
Anfänger
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Dabei seit 07.2012
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Geschrieben am: 10.01.2013 um 21:20 Uhr
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Zitat von Poassaeng: 40 Tage Urlaub in der Lehre? oO Was hast du denn für eine Ausbildung gemacht?
Tischlerin *gg*
aber lies den Rest auch, die Erklärung steht nämlich eigentlich oben schon...
wenn man bei einer tariflichen Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden 40 Stunden die Woche arbeitet, sammeln sich da einige "Freischichten" an, die für Brückentage eingesetzt wurden.
Insgesamt ergaben sich so 40 oder sogar 45 "Urlaubs"tage. Ich weiss es nicht mehr so genau, wie viele es waren. Aber wir hatten halt 1 Woche frei verfügbar. Der Rest wurde betrieblich verplant.
nicht fragen! nur wundern!
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Captain_Cort - 35
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 10.01.2013 um 23:06 Uhr
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Kann ich selbst bestimmen, wann ich meinen Urlaub nehme?
Grundregel: Nein, aber.
Der Urlaub wird vom Arbeitgeber erteilt, d.h. der Arbeitgeber bestimmt auch den Zeitpunkt des Urlaubs.
ABER: Der Arbeitgeber muss hierbei die folgenden Regeln beachten:
Die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers sind zu berücksichtigen. (§ 7 I 1 BUrlG)
Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm der Urlaub im Anschluss an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation gewährt wird. (§ 7 I 2 BUrlG)
Der Urlaub soll möglichst zusammenhängend gewährt werden. (§ 7 II BUrlG)
Achtung: Ist der Arbeitnehmer mit dem erteilten Urlaub nicht einverstanden oder erteilt der Arbeitgeber gar keinen Urlaub, dann sollte der Arbeitnehmer seinen Urlaub trotzdem nicht eigenmächtig antreten (keine Selbstbeurlaubung!). Er muss vielmehr (notfalls) beim Arbeitsgericht auf Urlaubserteilung klagen (in der Regel: einstweilige Verfügung).
Quelle dazu hier
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Poassaeng - 41
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 10.01.2013 um 23:06 Uhr
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Zitat von Stina77: wenn man bei einer tariflichen Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden 40 Stunden die Woche arbeitet, sammeln sich da einige "Freischichten" an, die für Brückentage eingesetzt wurden.
Ja, das ist schon klar. Hat nur nichts mit "Urlaub" zu tun. :) Im Endeffekt ist es dann zwar auch ein Tag frei, und wie der zustande kommt, ist ja hupe, aber Überstundenabbau und Urlaub sind dann doch noch zwei Paar Stiefel. :)
Schlage nie ein Kind auf der Straße, es könnte dein eigenes sein...! *duckundwech* ;-)
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raubelefant - 40
Champion
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Geschrieben am: 11.01.2013 um 16:17 Uhr
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Zitat von mini-driver: Dein betrieb darf bis zu 10 Tagen von deinem Urlaub zocken und legen wie er lustig ist
hast du ne quelle dafür? im Bundesurlaubsgesetz hab ich davon nichts gefunden.
Odi profanum vulgus et arceo-Ich verachte den ungebildeten Pöbel und meide ihn
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raubelefant - 40
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Dabei seit 11.2009
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Geschrieben am: 15.01.2013 um 15:28 Uhr
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Wann oder wie viel Wochen im vorraus müßt ihr euren Urlaub beantragen?
Odi profanum vulgus et arceo-Ich verachte den ungebildeten Pöbel und meide ihn
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