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Forum / Campusleben, Job und Karriere

Bezahlter Urlaub als Werkstudent

bLaDemaSTeR - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2005
346 Beiträge

Geschrieben am: 09.07.2012 um 12:06 Uhr

Hallo zusammen.

Wisst ihr, wie das gesetzlich geregelt ist, wenn ich als Werkstudent mit einem Werkstudentenvertrag einen bezahlten Urlaub kriegen kann?
In meinem Vertrag steht, ich habe eine Maximal 20 Stundenwoche unter dem Semester und eine Maximal 40 Stundenwoche, wenn ich Semesterferien habe. Ich werde mit einem Stundenlohn bezahlt und das Thema "Urlaub" oder ähnliches ist im Vertrag nicht aufgelistet.

Nach etwas googeln kam ich drauf, dass viele Werkstudenten bezahlten Urlaub laut Gesetz kriegen können aber ich bin mir trotzdem nicht sicher. Auf der Arbeitsstelle wollten die mir dazu nichts sagen.

Habt ihr eine Idee? Wollen die sich nur drücken mich zu bezahlen, wo ich schon seit über einem Jahr dort gearbeitet habe?
mini-driver - 39
Champion (offline)

Dabei seit 11.2005
2559 Beiträge

Geschrieben am: 09.07.2012 um 13:15 Uhr

gesetzlich 24 tage ;-)

hatten wir erst im recht

gilt auch für 400€ jobber

let´s drive a real mini

raubelefant - 40
Champion (offline)

Dabei seit 11.2009
2426 Beiträge

Geschrieben am: 09.07.2012 um 13:20 Uhr

Zitat von mini-driver:

gesetzlich 24 tage ;-)

hatten wir erst im recht

gilt auch für 400€ jobber

Der gesetzliche Mindesturlaub ist bezogen auf eine 6-Tage-Woche. Bei einer anderen Verteilung der Wochenarbeitszeit ist der Anspruch im Dreisatz umzurechnen.

Im Fall einer 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch daher umgerechnet 20 Arbeitstage. In allen Fällen entspricht er also vier Arbeitswochen.

Odi profanum vulgus et arceo-Ich verachte den ungebildeten Pöbel und meide ihn

mini-driver - 39
Champion (offline)

Dabei seit 11.2005
2559 Beiträge

Geschrieben am: 09.07.2012 um 13:46 Uhr

Zitat von raubelefant:

Zitat von mini-driver:

gesetzlich 24 tage ;-)

hatten wir erst im recht

gilt auch für 400€ jobber

Der gesetzliche Mindesturlaub ist bezogen auf eine 6-Tage-Woche. Bei einer anderen Verteilung der Wochenarbeitszeit ist der Anspruch im Dreisatz umzurechnen.

Im Fall einer 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch daher umgerechnet 20 Arbeitstage. In allen Fällen entspricht er also vier Arbeitswochen.

:-P

Mindesturlaubsanspruch:

>urlaubsanspruch teilzeitbeschäftigter:
Teilzeit beschäftigte haben den gleichen urlaubsanspruch (z.B. 4 wochen nach dem Bundesurlaubsgesetz) wie Vollzeitbeschäftigte; die urlaubsvergütung berechnet sich jedoch anteilig nach dem verminderten Durchschnittsentgelt.

Handwerkerfibel band 2, 50. auflage 2011/2012 seite 168 ;-)

let´s drive a real mini

DonaldSuck - 46
Profi (offline)

Dabei seit 04.2003
958 Beiträge
Geschrieben am: 09.07.2012 um 14:01 Uhr

Zitat von mini-driver:

Zitat von raubelefant:

Zitat von mini-driver:

gesetzlich 24 tage ;-)

hatten wir erst im recht

gilt auch für 400€ jobber

Der gesetzliche Mindesturlaub ist bezogen auf eine 6-Tage-Woche. Bei einer anderen Verteilung der Wochenarbeitszeit ist der Anspruch im Dreisatz umzurechnen.

Im Fall einer 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch daher umgerechnet 20 Arbeitstage. In allen Fällen entspricht er also vier Arbeitswochen.

:-P

Mindesturlaubsanspruch:

>urlaubsanspruch teilzeitbeschäftigter:
Teilzeit beschäftigte haben den gleichen urlaubsanspruch (z.B. 4 wochen nach dem Bundesurlaubsgesetz) wie Vollzeitbeschäftigte; die urlaubsvergütung berechnet sich jedoch anteilig nach dem verminderten Durchschnittsentgelt.

Handwerkerfibel band 2, 50. auflage 2011/2012 seite 168 ;-)


Mag richtig sein, aber bei ner 5-Tage Woche hast trotzdem nur 20 Tage gesetzlichen Mindesturlaub, siehe Wiki und eigene Erfahrung ;-) Das bei Teilzeit trotzdem gleichviele Tage frei hast, ist klar, weil im Endeffekt relativ zur Arbeitszeit gesehen, auch nicht mehr Urlaub hast als nen Vollbeschäftigter.

Nach § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage. Weitere bundesgesetzliche Bestimmungen zur Dauer des Urlaubs finden sich in §§ 56 und 57 SeemannsG, § 125 SGB IX, § 19 JArbSchG und in § 17 BErzGG. In einem Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag kann ein höherer als der gesetzliche Mindesturlaub vereinbart werden (häufig), jedoch kein ungünstigerer (§ 13 Abs. 1 S. 1 BUrlG).

Der gesetzliche Mindesturlaub ist bezogen auf eine 6-Tage-Woche. Bei einer anderen Verteilung der Wochenarbeitszeit ist der Anspruch im Dreisatz umzurechnen. Im Fall einer 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch daher umgerechnet 20 Arbeitstage. In allen Fällen entspricht er also vier Arbeitswochen.

bLaDemaSTeR - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2005
346 Beiträge

Geschrieben am: 09.07.2012 um 14:22 Uhr

viel Fachchinesisch und jetzt?
ich hab seit Januar 300 Stunden ca gearbeitet, war im Oktober bis November schon als Werkstudent unter Vertrag und davor war ich von 1. Mai bis Ende September als Praktikant eingestellt, habe den halben September als bezahlten Urlaub gekriegt.


Also habe ich definitiv bezahlten Urlaub von sagen wir mal 20 Tagen? Was krieg ich denn dann anteilig ausbezahlt... Prozentual gesehen bei nem Stundenlohn von 10€ brutto?
mini-driver - 39
Champion (offline)

Dabei seit 11.2005
2559 Beiträge

Geschrieben am: 09.07.2012 um 14:30 Uhr

bei 10€ brutto bekommst während dem urlaub die anteiligen stunden für 10€brutto bezahlt^^

das heisst: deine durchschnittswoche hat 23 std (auf das jahr gerechnet) dann hast halt in der woche 23x10€ urlaubsvergütung ;-) ohne das du gearbeitet hast

let´s drive a real mini

ught - 38
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
2007 Beiträge
Geschrieben am: 09.07.2012 um 15:20 Uhr

Faustformel kannst auch sagen, dass du ungefähr 10 % deiner geleisteten ARbeitszeit als Urlaub hast ...
also in Etwa 30 h Urlaub á 10 € macht dann deine 300 €.

Das ist eine SChätzung. Aber welches Unternehmen stellt einen Werkstudenten ein und klärt das Thema Urlaub dabei nicht bzw. äußert sich nicht auf Nachfrage? Oder die falschen Personen gefragt?

Ansonsten stellt sich mir die Frage bzgl. "Saftladen"?

Die einzige Konstante im Leben ist das Absinken des Niveaus

raubelefant - 40
Champion (offline)

Dabei seit 11.2009
2426 Beiträge

Geschrieben am: 09.07.2012 um 15:39 Uhr

Zitat von ught:


Das ist eine SChätzung. Aber welches Unternehmen stellt einen Werkstudenten ein

da fällt mir doch die alte fedex werbung ein mit dem studenten.:-)
hab sie leider nur auf englisch
fedex

Odi profanum vulgus et arceo-Ich verachte den ungebildeten Pöbel und meide ihn

Seneca85 - 39
Anfänger (offline)

Dabei seit 12.2011
18 Beiträge
Geschrieben am: 09.07.2012 um 21:21 Uhr

Zitat von bLaDemaSTeR:

Hallo zusammen.

Wisst ihr, wie das gesetzlich geregelt ist, wenn ich als Werkstudent mit einem Werkstudentenvertrag einen bezahlten Urlaub kriegen kann?
In meinem Vertrag steht, ich habe eine Maximal 20 Stundenwoche unter dem Semester und eine Maximal 40 Stundenwoche, wenn ich Semesterferien habe. Ich werde mit einem Stundenlohn bezahlt und das Thema "Urlaub" oder ähnliches ist im Vertrag nicht aufgelistet.

Nach etwas googeln kam ich drauf, dass viele Werkstudenten bezahlten Urlaub laut Gesetz kriegen können aber ich bin mir trotzdem nicht sicher. Auf der Arbeitsstelle wollten die mir dazu nichts sagen.

Habt ihr eine Idee? Wollen die sich nur drücken mich zu bezahlen, wo ich schon seit über einem Jahr dort gearbeitet habe?


Dir steht bezahlter Urlaub zu!

Quelle: Zahlreiche eigene Werkstudentenjobs.

Der Urlaub steht dir gesetzlich zu. Anderweitige Absprachen im Vertrag sind ungültig!
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