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Forum / Campusleben, Job und Karriere

Unterhaltsanspruch während FSJ

Sturmgewittr
Profi (offline)

Dabei seit 12.2010
427 Beiträge
Geschrieben am: 20.06.2012 um 17:21 Uhr

Guten Abend,

Ich hatte eben eine kleine Auseinandersetzung mit meiner Mutter die sich um folgendes Thema handelte:
Den Anspruch auf Unterhalt während einem Freiwilligen sozialen Jahre.
Laut der Düsseldorfer Tabelle hätte ich einen Anspruch auf 664 Euro pro Monat.
Wenn nun aber die FSJ Stelle mir 400 euro pro Monat zahlt, sind meine Eltern dann verpflichtet (nachdem das Kindergeld draufgeschlagen wurde) mir noch weitere 264 Euro zu überweisen, auch wenn ich das geld nicht unbedingt bräuchte?
Ich hoffe irgendein Jura Student / Anwalt / Mensch der sich mit sowas auskennt kann mir weiterhelfen. :)

Liebe Grüße
Nikolas

"Sir we are surrounded!" "Excellent, so we can attack in any direction!"

queen2010 - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2010
92 Beiträge

Geschrieben am: 20.06.2012 um 18:13 Uhr

Es gibt ein Urteil in dem folgendes steht:

Zitat:

Das OLG Naumburg hat durch Beschluss vom 10.05.07, Az.: 4 UF 94 / 07 entschieden, dass während eines FSJ kein Unterhaltsanspruch besteht, wenn dieses nicht für das beabsichtigte Studium oder Ausbildung Voraussetzung ist.


Erst wenn du eine Ausbildung machst, muss deine Mutter wieder Unterhalt zahlen.

Nur weil die Klugen immer nachgeben, regieren die Dummen die Welt.

infrequently - 34
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
5266 Beiträge
Geschrieben am: 20.06.2012 um 18:18 Uhr

Zitat von queen2010:



Erst wenn du eine Ausbildung machst, muss deine Mutter wieder Unterhalt zahlen.

Sofern er nicht über die Einkommensgrenze kommt oder?

Nur das geprüfte Leben ist es wert gelebt zu werden. Sokrates

queen2010 - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2010
92 Beiträge

Geschrieben am: 20.06.2012 um 18:26 Uhr

Zitat von infrequently:

Zitat von queen2010:



Erst wenn du eine Ausbildung machst, muss deine Mutter wieder Unterhalt zahlen.

Sofern er nicht über die Einkommensgrenze kommt oder?


Soweit ich weiß ja, aber man kann ja während der Ausbildung BAB beantragen. Es kommt natürlich auch noch drauf an, ob er während der Ausbildung zu Hause wohnt oder ne eigene Wohnung hat.


Nur weil die Klugen immer nachgeben, regieren die Dummen die Welt.

Sturmgewittr
Profi (offline)

Dabei seit 12.2010
427 Beiträge
Geschrieben am: 21.06.2012 um 19:32 Uhr

Zitat von queen2010:

Es gibt ein Urteil in dem folgendes steht:

Zitat:

Das OLG Naumburg hat durch Beschluss vom 10.05.07, Az.: 4 UF 94 / 07 entschieden, dass während eines FSJ kein Unterhaltsanspruch besteht, wenn dieses nicht für das beabsichtigte Studium oder Ausbildung Voraussetzung ist.


Erst wenn du eine Ausbildung machst, muss deine Mutter wieder Unterhalt zahlen.


Heißt also, sobald ich mein FSJ zuendegebracht habe und anfange zu studieren hab ich Anspruch auf Unterhalt von meinen Eltern?

"Sir we are surrounded!" "Excellent, so we can attack in any direction!"

queen2010 - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2010
92 Beiträge

Geschrieben am: 22.06.2012 um 10:16 Uhr

Ich hab hier mal ne Seite für dich vielleicht hilft sie dir weiter, denn es kommt immer auf die Familiärenumstände an.

Hilfe

Nur weil die Klugen immer nachgeben, regieren die Dummen die Welt.

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