SuperMario_- - 32
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Geschrieben am: 23.04.2012 um 18:33 Uhr
Zuletzt editiert am: 23.04.2012 um 18:36 Uhr
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Hei Community,
kennt sich da jemand etwas aus?
Wenn in der Familie ein Elternteil Arbeitlosengeld bezieht (Arbeitslosengeld 2) und man will nun einen Ferienjob anfangen, ist dann mit Abzügen beim Arbeitslosengeld zu rechnen? Und wenn JA, wie hoch wären die Abzüge bzw. ab welchem Verdienst im Ferienjob?
Vielleicht kennt sich da jemand ja etwas aus
Danke schonmal
Gruß, Mario
KingKoolSavas - Herr Kool S, nicht der Sohn von Zeus - KingKoolSavas
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kxy - 26
Anfänger
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Geschrieben am: 23.04.2012 um 18:42 Uhr
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Zitat von SuperMario_-: Hei Community,
kennt sich da jemand etwas aus?
Wenn in der Familie ein Elternteil Arbeitlosengeld bezieht (Arbeitslosengeld 2) und man will nun einen Ferienjob anfangen, ist dann mit Abzügen beim Arbeitslosengeld zu rechnen? Und wenn JA, wie hoch wären die Abzüge bzw. ab welchem Verdienst im Ferienjob?
Vielleicht kennt sich da jemand ja etwas aus
Danke schonmal
Gruß, Mario
Schau dir mal diesen Link an:
http://hartz.info/index.php?topic=1166.0
Vielleicht hilft er dir weiter. Es wird hier allerdings eine Basis von geringfügiger Beschäftigung herangezogen.
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Seneca85 - 39
Anfänger
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Geschrieben am: 23.04.2012 um 18:44 Uhr
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Bei meiner Cousine hat nur die Mutter halbtags gearbeitet, der Vater kassierte ALG II. Als meine Cousine nun einem Ferienjob nachging wurde das ALG II für den Zeitraum komplett gestrichen. Stichwort Bedarfsgemeinschaft.
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mbDino - 52
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Geschrieben am: 23.04.2012 um 18:44 Uhr
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du hast normal einen freihbetrag....das heist du darfst x euro dazu verdienen.....wie hoch der betrag jetzt genau ist weis ich nicht auswendig.......ein kurtzer anruf bei arbeitsamt/arge dürfte wohl klarheit bringen
es gibt ne menge Leute die kennen mich und es gibt jede menge Leute die können mich
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SuperMario_- - 32
Experte
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Geschrieben am: 23.04.2012 um 18:47 Uhr
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Okai dann werde ich da mal um Rat fragen, die sollten sich ja auskennen
Danke trotzdem ;)
KingKoolSavas - Herr Kool S, nicht der Sohn von Zeus - KingKoolSavas
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mbDino - 52
Profi
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Geschrieben am: 23.04.2012 um 18:49 Uhr
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normal schon......dann biste auf jedenfall auf der sicheren seite
es gibt ne menge Leute die kennen mich und es gibt jede menge Leute die können mich
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Twister75 - 50
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Geschrieben am: 23.04.2012 um 19:56 Uhr
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und wichtig-den Job im Vorfeld anmelden,sonst steigen die euch gehörig aufs Dach und ihr habt nur unnötige Scherereien.
Normal läuft es so,das der Bedarf der Familie berechnet wird,dann werden Einkünfte jeglicher Art vom eigentlichen Bedarf abgezogen und der Rest dann vom Harzamt übernommen.
Wie schon erwähnt,Bedarfsgemeinschaft.
Also ist es eig. nicht so das nur ein Elternteil Harz bekommt und der andere seinen Verdienst hat.Es wird alles in einen Topf geworfen,inkl. Unterhalt und Kindergeld ect.
Wenn dann der Familie noch was fehlt,gibts Beihilfe zum Lebendsunterhalt.
Wenn jetzt einer was dazu verdient,wird das bis auf einen geringen Selbstbehalt mit eingerechnet.
Wie es jetzt allerdings bei einem (volljährigen) Schüler aussieht,welcher einen Neben-/Ferienjob annimmt,weiß ich nicht.
Kurzum,ruf eure Sachbearbeiter/in an und frag nach 
Hier könnte ihre Werbung stehn !
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SuperMario_- - 32
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Geschrieben am: 23.04.2012 um 20:02 Uhr
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Okai, danke für die Ratschläge und Hilfe
KingKoolSavas - Herr Kool S, nicht der Sohn von Zeus - KingKoolSavas
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