ZK-D - 31
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.03.2012 um 16:45 Uhr
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Hallo,
Habe im Internet gesucht und rumgefragt aber immer gabs 2 verschiedene behauptungen zum thema.
wie ist es nun wenn man BAFÖG beantragt nicht fürn Studiengang sondern für ein Berufskolleg (Fachabi)
muss man da etwas das Geld auch zurückzahlen?
Gruß
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colonalhogan
Profi
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Geschrieben am: 21.03.2012 um 16:50 Uhr
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Frag bei der zuständigen Stelle an, denn es gibt verschiedene Bafögarten mit verschiedenen Bestimmungen
Ein neues Profil ändert weder Charakter, IQ, Niveau noch das Verhalten. Lass dir das eine Lehre sein
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ZK-D - 31
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.03.2012 um 16:51 Uhr
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Zitat von colonalhogan: Frag bei der zuständigen Stelle an, denn es gibt verschiedene Bafögarten mit verschiedenen Bestimmungen
Haben gerade zu.
wollte morgen anrufen. aber ich dachte hier weiß das vill jemand
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da_rabbrdack
Champion
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Geschrieben am: 21.03.2012 um 16:56 Uhr
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Wenn du da nur Schüler bist, dann musst du nichts zurückzahlen!
Wer keine Ahnung hat, hat auch keine Meinung!
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ZK-D - 31
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.03.2012 um 17:07 Uhr
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Zitat von da_rabbrdack: Wenn du da nur Schüler bist, dann musst du nichts zurückzahlen!
was meins du damit
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bockwurst82 - 42
Champion
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Geschrieben am: 21.03.2012 um 17:34 Uhr
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Sog. Elternunabhängiges Bafög, das es normalerweise für Schüler gibt, muss man AFAIK nicht zurückzahlen.
http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com
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ZK-D - 31
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.03.2012 um 19:53 Uhr
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Zitat von bockwurst82: Sog. Elternunabhängiges Bafög, das es normalerweise für Schüler gibt, muss man AFAIK nicht zurückzahlen.
elternunabhängig?
ne also ich wohn schon noch bei den eltern
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_anita_ - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.03.2012 um 20:42 Uhr
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Zitat von ZK-D: Hallo,
Habe im Internet gesucht und rumgefragt aber immer gabs 2 verschiedene behauptungen zum thema.
wie ist es nun wenn man BAFÖG beantragt nicht fürn Studiengang sondern für ein Berufskolleg (Fachabi)
muss man da etwas das Geld auch zurückzahlen?
Gruß
also es gibt zwei varianten, wenn du bafög voll nimmst musst du es zurückzahlen wenn du aber bafög zuschuss nimmst musst du es nicht zurückzahlen.
mein schatz und meine tochter 4 ever >>>liebe euch beiden über alles
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Ketzu - 38
Experte
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Geschrieben am: 05.04.2012 um 01:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.04.2012 um 01:10 Uhr
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bafög infos,
Kurzfassung:
Studenten müssen in der Regel 1/2 des ausgezahlten Bafögs zurückzahlen.
Schüler müssen nichts zurück zahlen.
Zitat von ZK-D:
elternunabhängig?
ne also ich wohn schon noch bei den eltern
Das hat nicht zwingend etwas damit zu tun ob du bei deinen Eltern wohnst oder nicht, sondern hängt vorallem an anderen Gründen.
Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.
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