GS_Fatih90 - 34
Anfänger
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Geschrieben am: 21.07.2011 um 19:22 Uhr
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Hey leute,hätte mal ne frage wegen dem Bafög?
Ab dem kommenden Schuljahr werde ich das Berufkolleg besuchen in der Berufsschule,ist die Einjährige zur erwerb der Fachochschulreife.
Habe ich recht auf Bafög?
Wenn ja muss ich die auch wieder zurückzahlen?
Wohne bei meinem Eltern,mein vater arbeitet nur,sein verdienst ist Mittelmäßig.
lg und vielen dank im vorraus
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DocLove - 43
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Geschrieben am: 21.07.2011 um 19:28 Uhr
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Bafög Rechner.de
Da findest du alle Infos und kannst es ausrechnen
Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker
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Spaaaaast
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.07.2011 um 19:33 Uhr
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Zitat von DocLove: Bafög Rechner.de
Da findest du alle Infos und kannst es ausrechnen
Jop.
Für Rechtschreibfehler haftet die Tastatur ;p
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GS_Fatih90 - 34
Anfänger
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Geschrieben am: 21.07.2011 um 19:46 Uhr
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Danke für die Seite.
Aber da werde ich auch nicht wirklich schlau,weil das Berufskolleg mit einem anderen Kolleg sehr oft in verwechslung kommt und ich dadurch nicht mehr durchblicke :(
Hat denn keiner von euch persöhnliche erfahrung damit?
Google hilft auch nicht wirklich.
hmmm
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Aldi$tyle - 43
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.07.2011 um 20:09 Uhr
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Ist das BKFH das man nach ner Ausbildung und mit mittlerere Reife machen kann??
Alles ist relativ, nur Vodka ist ABSOLUT!!!!
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ZER0-CooL - 35
Champion
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Geschrieben am: 21.07.2011 um 20:16 Uhr
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Zitat von Aldi$tyle: Ist das BKFH das man nach ner Ausbildung und mit mittlerere Reife machen kann??
japp
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Knulp - 37
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 21.07.2011 um 20:17 Uhr
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wenn dein vater über nen bestimmten betrag nich drüberkommt mit dem was er verdient, bekommst du bafög., wieviel kann dir nur der bafög rechner sagen. schülerbafög muss in der regel nicht zurückgezahlt werden aber VORSICHT! wenn man in einem monat unter 30% in der schule war, wird die ausbildung /der lehrgang oder was auch immer du machst als unterbrochen angesehen und das geld kann zurückgefordert werden. geh einfach zum zuständigen amt und mach dich schlau.
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TheMoviestar - 25
Profi
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Geschrieben am: 21.07.2011 um 20:17 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.07.2011 um 20:18 Uhr
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du hast ein bezugsrecht auf das bafög, elternunabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden^^
edit: es ist bei diesem bafög egal wie viel die eltern verdienen. nur du selbst darfst nicht über 5200 euro besitzen
Heut ist nicht alle Tage ich komm wieder keine Frage
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ZER0-CooL - 35
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Geschrieben am: 21.07.2011 um 20:25 Uhr
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Zitat von TheMoviestar: du hast ein bezugsrecht auf das bafög, elternunabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden^^
edit: es ist bei diesem bafög egal wie viel die eltern verdienen. nur du selbst darfst nicht über 5200 euro besitzen
dann schau mal §24 & §25 vom BAföG an. Das Gehalt der Eltern wird angerechnet ab einem bestimmten Freibetrag.
und §12 regelt den Bedarf für Schüler:
eigene Wohnung: 543€
ohne eigene Wohnung: 391€
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TheMoviestar - 25
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Geschrieben am: 21.07.2011 um 20:40 Uhr
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Zitat von ZER0-CooL: Zitat von TheMoviestar: du hast ein bezugsrecht auf das bafög, elternunabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden^^
edit: es ist bei diesem bafög egal wie viel die eltern verdienen. nur du selbst darfst nicht über 5200 euro besitzen
dann schau mal §24 & §25 vom BAföG an. Das Gehalt der Eltern wird angerechnet ab einem bestimmten Freibetrag.
und §12 regelt den Bedarf für Schüler:
eigene Wohnung: 543€
ohne eigene Wohnung: 391€
Zweiter Bildungsweg
Bei mir war das Gehalt meiner Eltern nicht mal von Interesse
Heut ist nicht alle Tage ich komm wieder keine Frage
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TheMoviestar - 25
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Geschrieben am: 21.07.2011 um 20:54 Uhr
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Elternunabhängiges BAföG (Seite 2)
Von Nicola Pridik
3. BAföG wird für den Erwerb der allg. Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg beantragt
Wer seine allgemeine Hochschulreife auf einem Abendgymnasium oder Kolleg (Vorsicht: Ein Berufskolleg ist i.a. kein Kolleg in diesem Sinne!) erwerben will, bekommt grundsätzlich elternunabhängiges BAföG. Jedenfalls dann, wenn die Ausbildungsstätte ausschließlich den Erwerb des Abiturs als Ziel hat. Gleiches gilt für den Besuch
a) der Oberstufe der Berufsoberschulen in Baden-Württemberg,
b) der Berufsoberschulen in Bayern,
c) der Klassen 13 der Berufsoberschulen in Niedersachsen.
Die elternunabhängige Förderung beim Erwerb der Hochschulreife bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass dies auch für ein anschließendes Studium gilt. Dies ist nur dann der Fall, wenn eine der anderen Voraussetzungen für eine elternunabhängige Förderung vorliegt.
Quelle
Heut ist nicht alle Tage ich komm wieder keine Frage
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1993_Boy - 31
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Geschrieben am: 21.07.2011 um 21:05 Uhr
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Zitat von TheMoviestar: Elternunabhängiges BAföG (Seite 2)
Von Nicola Pridik
[...]
Wer seine allgemeine Hochschulreife auf einem Abendgymnasium oder Kolleg (Vorsicht: Ein Berufskolleg ist i.a. kein Kolleg in diesem Sinne!)
[...]
Quelle
da steht ja aber, dass das nicht für das Berufskolleg gilt und er hat ja wegen dem Berufskolleg gefragt.
Es ist nicht so wie du denkst
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TheMoviestar - 25
Profi
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Geschrieben am: 21.07.2011 um 21:09 Uhr
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Zitat von 1993_Boy: Zitat von TheMoviestar: Elternunabhängiges BAföG (Seite 2)
Von Nicola Pridik
[...]
Wer seine allgemeine Hochschulreife auf einem Abendgymnasium oder Kolleg (Vorsicht: Ein Berufskolleg ist i.a. kein Kolleg in diesem Sinne!)
[...]
Quelle
da steht ja aber, dass das nicht für das Berufskolleg gilt und er hat ja wegen dem Berufskolleg gefragt.
ne steht so nicht drin. es heißt nur, dass das berufskolleg nicht im sinne eines klassischen kollegs zu sehen ist
Heut ist nicht alle Tage ich komm wieder keine Frage
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GS_Fatih90 - 34
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Geschrieben am: 22.07.2011 um 19:40 Uhr
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ich Danke euch!
Muss dann wohl mal Telefonisch Hilfe suchen,das Internet bringt mich nicht wirklich weiter und viele Beiträge in Google sind schon uralt.
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Noreia26 - 36
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Geschrieben am: 24.07.2011 um 22:31 Uhr
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Zitat von TheMoviestar: du hast ein bezugsrecht auf das bafög, elternunabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden^^
edit: es ist bei diesem bafög egal wie viel die eltern verdienen. nur du selbst darfst nicht über 5200 euro besitzen
Das muss in diesem Fall so nicht stimmen. Es ist abhängig von der Schulform, die besucht wird. Für den Besuch einer FOS beispielsweise erhält man elternabhängiges BAföG. Besucht man hingegen eine BOS, dann handelt es sich um elternunabhängiges BAföG, welches man bezieht.
Würde einfach noch mal genau nachfragen, welches BAföG bei Dir in Frage käme.
Das einzig Wahrheitsgemäße auf einem Grabstein ist das Todesdatum. Karlheinz Dreschner
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GS_Fatih90 - 34
Anfänger
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Geschrieben am: 25.07.2011 um 12:15 Uhr
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Also um die sache mal abzuschlie0ßen,ja ich hab anspruch auf BAFÖG muss sogar nichts zurückzahlen :)
Ist elternabhängig.
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