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Forum / Campusleben, Job und Karriere

Bafög-Cash im BKFH?

  -1- -2- vorwärts >>>  
GS_Fatih90 - 34
Anfänger (offline)

Dabei seit 06.2011
5 Beiträge
Geschrieben am: 21.07.2011 um 19:22 Uhr

Hey leute,hätte mal ne frage wegen dem Bafög?

Ab dem kommenden Schuljahr werde ich das Berufkolleg besuchen in der Berufsschule,ist die Einjährige zur erwerb der Fachochschulreife.

Habe ich recht auf Bafög?
Wenn ja muss ich die auch wieder zurückzahlen?

Wohne bei meinem Eltern,mein vater arbeitet nur,sein verdienst ist Mittelmäßig.

lg und vielen dank im vorraus
DocLove - 43
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
3568 Beiträge

Geschrieben am: 21.07.2011 um 19:28 Uhr

Bafög Rechner.de
Da findest du alle Infos und kannst es ausrechnen

Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker

Spaaaaast
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2011
203 Beiträge

Geschrieben am: 21.07.2011 um 19:33 Uhr

Zitat von DocLove:

Bafög Rechner.de
Da findest du alle Infos und kannst es ausrechnen


Jop. ;-)

Für Rechtschreibfehler haftet die Tastatur ;p

GS_Fatih90 - 34
Anfänger (offline)

Dabei seit 06.2011
5 Beiträge
Geschrieben am: 21.07.2011 um 19:46 Uhr

Danke für die Seite.

Aber da werde ich auch nicht wirklich schlau,weil das Berufskolleg mit einem anderen Kolleg sehr oft in verwechslung kommt und ich dadurch nicht mehr durchblicke :(

Hat denn keiner von euch persöhnliche erfahrung damit?

Google hilft auch nicht wirklich.

hmmm
Aldi$tyle - 43
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2002
242 Beiträge

Geschrieben am: 21.07.2011 um 20:09 Uhr

Ist das BKFH das man nach ner Ausbildung und mit mittlerere Reife machen kann??

Alles ist relativ, nur Vodka ist ABSOLUT!!!!

ZER0-CooL - 35
Champion (offline)

Dabei seit 09.2004
4459 Beiträge

Geschrieben am: 21.07.2011 um 20:16 Uhr

Zitat von Aldi$tyle:

Ist das BKFH das man nach ner Ausbildung und mit mittlerere Reife machen kann??

japp
Knulp - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2010
32 Beiträge
Geschrieben am: 21.07.2011 um 20:17 Uhr

wenn dein vater über nen bestimmten betrag nich drüberkommt mit dem was er verdient, bekommst du bafög., wieviel kann dir nur der bafög rechner sagen. schülerbafög muss in der regel nicht zurückgezahlt werden aber VORSICHT! wenn man in einem monat unter 30% in der schule war, wird die ausbildung /der lehrgang oder was auch immer du machst als unterbrochen angesehen und das geld kann zurückgefordert werden. geh einfach zum zuständigen amt und mach dich schlau.
TheMoviestar - 25
Profi (offline)

Dabei seit 06.2006
908 Beiträge

Geschrieben am: 21.07.2011 um 20:17 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.07.2011 um 20:18 Uhr

du hast ein bezugsrecht auf das bafög, elternunabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden^^

edit: es ist bei diesem bafög egal wie viel die eltern verdienen. nur du selbst darfst nicht über 5200 euro besitzen

Heut ist nicht alle Tage ich komm wieder keine Frage

ZER0-CooL - 35
Champion (offline)

Dabei seit 09.2004
4459 Beiträge

Geschrieben am: 21.07.2011 um 20:25 Uhr

Zitat von TheMoviestar:

du hast ein bezugsrecht auf das bafög, elternunabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden^^

edit: es ist bei diesem bafög egal wie viel die eltern verdienen. nur du selbst darfst nicht über 5200 euro besitzen


dann schau mal §24 & §25 vom BAföG an. Das Gehalt der Eltern wird angerechnet ab einem bestimmten Freibetrag.

und §12 regelt den Bedarf für Schüler:
eigene Wohnung: 543€
ohne eigene Wohnung: 391€
TheMoviestar - 25
Profi (offline)

Dabei seit 06.2006
908 Beiträge

Geschrieben am: 21.07.2011 um 20:40 Uhr

Zitat von ZER0-CooL:

Zitat von TheMoviestar:

du hast ein bezugsrecht auf das bafög, elternunabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden^^

edit: es ist bei diesem bafög egal wie viel die eltern verdienen. nur du selbst darfst nicht über 5200 euro besitzen


dann schau mal §24 & §25 vom BAföG an. Das Gehalt der Eltern wird angerechnet ab einem bestimmten Freibetrag.

und §12 regelt den Bedarf für Schüler:
eigene Wohnung: 543€
ohne eigene Wohnung: 391€


Zweiter Bildungsweg

Bei mir war das Gehalt meiner Eltern nicht mal von Interesse;-)

Heut ist nicht alle Tage ich komm wieder keine Frage

TheMoviestar - 25
Profi (offline)

Dabei seit 06.2006
908 Beiträge

Geschrieben am: 21.07.2011 um 20:54 Uhr

Elternunabhängiges BAföG (Seite 2)
Von Nicola Pridik

3. BAföG wird für den Erwerb der allg. Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg beantragt

Wer seine allgemeine Hochschulreife auf einem Abendgymnasium oder Kolleg (Vorsicht: Ein Berufskolleg ist i.a. kein Kolleg in diesem Sinne!) erwerben will, bekommt grundsätzlich elternunabhängiges BAföG. Jedenfalls dann, wenn die Ausbildungsstätte ausschließlich den Erwerb des Abiturs als Ziel hat. Gleiches gilt für den Besuch
a) der Oberstufe der Berufsoberschulen in Baden-Württemberg,
b) der Berufsoberschulen in Bayern,
c) der Klassen 13 der Berufsoberschulen in Niedersachsen.

Die elternunabhängige Förderung beim Erwerb der Hochschulreife bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass dies auch für ein anschließendes Studium gilt. Dies ist nur dann der Fall, wenn eine der anderen Voraussetzungen für eine elternunabhängige Förderung vorliegt.

Quelle

Heut ist nicht alle Tage ich komm wieder keine Frage

1993_Boy - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2008
164 Beiträge
Geschrieben am: 21.07.2011 um 21:05 Uhr

Zitat von TheMoviestar:

Elternunabhängiges BAföG (Seite 2)
Von Nicola Pridik

[...]

Wer seine allgemeine Hochschulreife auf einem Abendgymnasium oder Kolleg (Vorsicht: Ein Berufskolleg ist i.a. kein Kolleg in diesem Sinne!)

[...]

Quelle


da steht ja aber, dass das nicht für das Berufskolleg gilt und er hat ja wegen dem Berufskolleg gefragt.

Es ist nicht so wie du denkst

TheMoviestar - 25
Profi (offline)

Dabei seit 06.2006
908 Beiträge

Geschrieben am: 21.07.2011 um 21:09 Uhr

Zitat von 1993_Boy:

Zitat von TheMoviestar:

Elternunabhängiges BAföG (Seite 2)
Von Nicola Pridik

[...]

Wer seine allgemeine Hochschulreife auf einem Abendgymnasium oder Kolleg (Vorsicht: Ein Berufskolleg ist i.a. kein Kolleg in diesem Sinne!)

[...]

Quelle


da steht ja aber, dass das nicht für das Berufskolleg gilt und er hat ja wegen dem Berufskolleg gefragt.


ne steht so nicht drin. es heißt nur, dass das berufskolleg nicht im sinne eines klassischen kollegs zu sehen ist;-)

Heut ist nicht alle Tage ich komm wieder keine Frage

GS_Fatih90 - 34
Anfänger (offline)

Dabei seit 06.2011
5 Beiträge
Geschrieben am: 22.07.2011 um 19:40 Uhr

ich Danke euch!

Muss dann wohl mal Telefonisch Hilfe suchen,das Internet bringt mich nicht wirklich weiter und viele Beiträge in Google sind schon uralt.
Noreia26 - 36
Anfänger (offline)

Dabei seit 04.2011
23 Beiträge

Geschrieben am: 24.07.2011 um 22:31 Uhr

Zitat von TheMoviestar:

du hast ein bezugsrecht auf das bafög, elternunabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden^^

edit: es ist bei diesem bafög egal wie viel die eltern verdienen. nur du selbst darfst nicht über 5200 euro besitzen


Das muss in diesem Fall so nicht stimmen. Es ist abhängig von der Schulform, die besucht wird. Für den Besuch einer FOS beispielsweise erhält man elternabhängiges BAföG. Besucht man hingegen eine BOS, dann handelt es sich um elternunabhängiges BAföG, welches man bezieht.

Würde einfach noch mal genau nachfragen, welches BAföG bei Dir in Frage käme.

Das einzig Wahrheitsgemäße auf einem Grabstein ist das Todesdatum. Karlheinz Dreschner

GS_Fatih90 - 34
Anfänger (offline)

Dabei seit 06.2011
5 Beiträge
Geschrieben am: 25.07.2011 um 12:15 Uhr

Also um die sache mal abzuschlie0ßen,ja ich hab anspruch auf BAFÖG muss sogar nichts zurückzahlen :)

Ist elternabhängig.
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