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Forum / Campusleben, Job und Karriere

400€ job gewechselt

thin-k-pad - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2008
340 Beiträge
Geschrieben am: 06.07.2011 um 07:14 Uhr

hallo, ich hab mitte juni ein beschäftigungsverhältniss beendet. und ende juni ein neues begonnen.
ich erhalte den lohn für juni von beiden arbeitgebern jetzt im juli.

d.h ich erhalte ca 100€ von arbeitgeber1 für juni, im juli
und ich erhalte ca 330€ von arbeitgeber 2 für juni juli, im juli (da ghet die abrechnung vn 15. bis 15.)

ich überschreite also im juli mit dem lohn von juni meine lohngrenze von 400€.

bin ich dann steurpflichtig/ was ist zu tun? -> ist ja nur ein einmaliger fall. und das geld hab ic ja im juni verdient.

rein rechtlich wird das gehalt von arbeitgeber2 für arbeiten im juli berechnet.
also bekomm ich zeitgleich das gehalt für
juni von ag1 100€
juli von ag2 320€




xBabs - 60
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2007
29 Beiträge
Geschrieben am: 06.07.2011 um 07:42 Uhr

soweit ich weiß, darfst du zwei monate im Jahr über die 400 Euro kommen......jedoch ohne Gewähr :-)
KnC - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2004
155 Beiträge
Geschrieben am: 06.07.2011 um 08:39 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.07.2011 um 08:47 Uhr

So langsam komm ich aus dem Wirrwarr raus.

Also du musst jetzt einfach mal schauen, wieviel Stunden du im Juni beim 2. AG gearbeitet hast. Das multiplizierst du mit deinem Stundenlohn und schaust mal wieviel du hast. Wenn das weniger <= 300 € ist hast Glück gehabt.

Nur weil die "Abrechnung" von 15. bis 15. geht, und die Auszahlung da ist, heißt das noch lange nicht, dass der Juli mit in den Juni zählt. Sie haben halt länger Zeit die Abrechnung zu machen und der Juni wird halt am 15. Juli ausbezahlt. ;-)
EHRDI - 46
Champion (offline)

Dabei seit 11.2005
4226 Beiträge

Geschrieben am: 06.07.2011 um 09:38 Uhr

Zitat von thin-k-pad:

hallo, ich hab mitte juni ein beschäftigungsverhältniss beendet. und ende juni ein neues begonnen.
ich erhalte den lohn für juni von beiden arbeitgebern jetzt im juli.

d.h ich erhalte ca 100€ von arbeitgeber1 für juni, im juli
und ich erhalte ca 330€ von arbeitgeber 2 für juni juli, im juli (da ghet die abrechnung vn 15. bis 15.)

ich überschreite also im juli mit dem lohn von juni meine lohngrenze von 400€.

bin ich dann steurpflichtig/ was ist zu tun? -> ist ja nur ein einmaliger fall. und das geld hab ic ja im juni verdient.

rein rechtlich wird das gehalt von arbeitgeber2 für arbeiten im juli berechnet.
also bekomm ich zeitgleich das gehalt für
juni von ag1 100€
juli von ag2 320€




keine ANgst, man darf zweimal pro/Jahr über 400 oder wenn du das nicht willst, frag doch einfach deinen neuen Arbeitgeber, ob du die "zu vielen" Stunden auf Juli übertragen kannst ;-)

Mittermeier in Paranoid:ich will jetz nicht länger auf der merkel rumreiten, ok, wer will das schon

Twister75 - 50
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1042 Beiträge

Geschrieben am: 06.07.2011 um 11:40 Uhr

Ganz so einfach ist das bei 400 Euro Basis auch wieder nicht ;-)

Als erstes mußt du ausrechnen wieviel u hättest verdienen dürfen bei AG 1

Beispiel: 400 Euro geteilt durch den Monat mal die Kalendertage die du angestellt warst

400:30x10= 133,33€

Wenn du z.B. jetzt 10 Tage angestellt warst,darfst du max 133,33 € bei AG 1 verdienen.

Jetzt die selbe Rechnung mit AG 2

400:30x15= 200€

angenommen du hast deinen Vertrag am 15ten unterschrieben,darfst du bei AG 2 also max 200 Euro für den Monat Juni ausbezahlt bekommen.

Die Differenz zu 400 wenn du beide Zahlen zusammen rechnest,geht leider verloren,da du da ja nicht angestellt warst und der max.-Verdienst wird prozentual runtergerechnet.

Zu der Aussage,du darfst 2mal im Jahr drüber über die 400 Euro,das stimmt so nicht.
Du darfst incl. aller (steuerpflichtigen)Zuwendungen wie z.B. Weihnachtsgeld,Urlaubsgeld nur 12x400 Euro verdienen.Sollte dein AG solche Zahlungen leisten muß er es unterm Jahr schon berücksichtigen in dem z.B. nur 380 Euro monatlich auszahlt und in einem Monat dann z.B. 100 Euro mehr,dann geht das ;-)

Allerdings gibt es einen sog. Saisonvertrag,bei dem darfst du einmal im Jahr für 50 Tage soviel verdienen wie du möchtest ohne Abgabenpflichtig zuwerden ;-)

Also in deinem Fall konkret.
Rechne dir aus was AG1 und AG2 jeweils zahlen dürfen.
Schreibe dir deine Std. genau auf damit du nachvollziehn kannst welcher Lohn von AG2 nun für Juni und welcher schon für Juli anfällt.
Wobei das eig. niemanden Interessiert ;-) Wichtig ist rein nur was in einem Monat ausgezahlt wurde.


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EHRDI - 46
Champion (offline)

Dabei seit 11.2005
4226 Beiträge

Geschrieben am: 06.07.2011 um 12:33 Uhr

@ Twister 75:

Naja, ich glaube es gibt jetzt nicht soo viele AG die dir bei einem Minijob Urlaubs oder Weihnachtsgeld geben ;-)

Mittermeier in Paranoid:ich will jetz nicht länger auf der merkel rumreiten, ok, wer will das schon

Twister75 - 50
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1042 Beiträge

Geschrieben am: 06.07.2011 um 16:12 Uhr

Zitat von EHRDI:

@ Twister 75:

Naja, ich glaube es gibt jetzt nicht soo viele AG die dir bei einem Minijob Urlaubs oder Weihnachtsgeld geben ;-)


Ja stimmt aber im Falle wenn,muß es im Vorfeld berücksichtigt werden ;-)


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thin-k-pad - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2008
340 Beiträge
Geschrieben am: 06.07.2011 um 22:40 Uhr

Zitat von EHRDI:

@ Twister 75:

Naja, ich glaube es gibt jetzt nicht soo viele AG die dir bei einem Minijob Urlaubs oder Weihnachtsgeld geben ;-)



das bekomm ich von keinem ag 1 oder ag2!

ich hab beim ersten hab ich vom 11-06 bis 20-6 geschafft. davon bleiben ca 100€

stunden lohn 6,5€

beim zweiten sind es 7€/h

da schaff ich seit dem 28.6
da sinds knapp 320€ zum 15. wo ausgezahlt werden.


thin-k-pad - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2008
340 Beiträge
Geschrieben am: 06.07.2011 um 22:50 Uhr

Zitat von KnC:

So langsam komm ich aus dem Wirrwarr raus.

Also du musst jetzt einfach mal schauen, wieviel Stunden du im Juni beim 2. AG gearbeitet hast. Das multiplizierst du mit deinem Stundenlohn und schaust mal wieviel du hast. Wenn das weniger <= 300 € ist hast Glück gehabt.

Nur weil die "Abrechnung" von 15. bis 15. geht, und die Auszahlung da ist, heißt das noch lange nicht, dass der Juli mit in den Juni zählt. Sie haben halt länger Zeit die Abrechnung zu machen und der Juni wird halt am 15. Juli ausbezahlt. ;-)


ich bekomme am 15.6 das gehalt vom 15.6 bis zum 15.7 ausgezahlt dass wurde mir so erklärt vom chef der buchhaltung ;)
thin-k-pad - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2008
340 Beiträge
Geschrieben am: 06.07.2011 um 23:00 Uhr

läuft der job bei ag1 nicht als kurzfristiges arbeitsverhältniss da es ja nur knapp 2 wochen beschäftigungszeit waren, es keinen schriftlichen vertrag gab, lediglich eine anmeldung mittels sozialversicherungsnr.




thin-k-pad - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2008
340 Beiträge
Geschrieben am: 06.07.2011 um 23:19 Uhr

ich bekomme

bei
ag1 für juni 85€
ag2 für juni 80€

das von ag2 gehalt erhalte ich mit dem gehalt für den zeitraum vom 28.6 zum 15.7)


ist diese besonderheit, dass mitte des monats ausgezahlt wird also nicht steurtechnischrelevant sondern nur, die gesamte stunden zahl im entsprechenden monat?

sprich das arbeitsamt schaut nur, was ich im juni geschafft habe insgesamt,
ganz egal wann ich das geld erhalte?

sprich theoretisch könnte ich mein gehalt vom 400€ job einmalig ausgezahlt bekommen? (also nur 1x im jahr?) sofern ich jeden monat maximal 400€ reingeschafft habe?

EHRDI - 46
Champion (offline)

Dabei seit 11.2005
4226 Beiträge

Geschrieben am: 07.07.2011 um 10:27 Uhr

Zitat von thin-k-pad:

läuft der job bei ag1 nicht als kurzfristiges arbeitsverhältniss da es ja nur knapp 2 wochen beschäftigungszeit waren, es keinen schriftlichen vertrag gab, lediglich eine anmeldung mittels sozialversicherungsnr.





nein, dies gilt als geringfügige Beschäftigung, da ja die 400 öcken bei ag 1 nicht überschritten wurden, das wäre ja schade um deine 50 tage/jahr für die kurzfristige beschäftigung ;-)

Mittermeier in Paranoid:ich will jetz nicht länger auf der merkel rumreiten, ok, wer will das schon

thin-k-pad - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2008
340 Beiträge
Geschrieben am: 07.07.2011 um 14:47 Uhr

hat sich geklärt
thin-k-pad - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2008
340 Beiträge
Geschrieben am: 07.07.2011 um 14:49 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.07.2011 um 14:49 Uhr

das mit der abrechnung vom 15- zum 15. hat das lohnbüro vom ag2 dementiert. (fand ich sowieso seltsam).

somit gibts keine probleme!

kann geschloßen werden



danke euch allen
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