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Anhörung gem § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch

Mathew69 - 56
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 07.2009
53
Beiträge
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Geschrieben am: 26.12.2010 um 18:44 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.12.2010 um 18:46 Uhr
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Hallo …..
Ich hab da ein Problem mit der Agentur für Arbeit …. vielleich kann mir da jemand weiterhelfen, was ich da am sinnvollsten mache…... (siehe Schreiben)
![[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]](http://s5.directupload.net/images/user/101226/d2tw2tye.jpg)
Fakt ist, ich habe in der Zeit vom 01.01.2010 bis 20.06.2010 AG2 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bekommen. Ab dem 21.06.2010 hab ich wieder eine Arbeit gefunden in der ich auch noch tätig bin.
So, kurz vor Weihnachten hab ich nun ein dieses Schreiben bekommen …. das ich im Jahr 2009 Einnahmen von insgesamt EUR 98.00 vorhanden waren und ich diese Einkünfte nicht angegeben hätte … na toll, also die 98 EUR habe ich tatsächlich 2009 gehabt …. Ich hab sie einfach bei dem ganzen Nachweis und Papierkramm …. unabsichtlich übersehen. Muss ich jetzt mein komplettes Zeugs was ich so habe nochmals nachweisen, oder wollen die jetzt nur die Nachweise über die Summe von 41,00EUR, 52,00EUR, 5EUR …. Kein Plan was ich jetzt am besten mache.
Ich sag schon mal Danke für eure Hilfe
enjoy live ...
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Marques1977 - 48
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 12.2008
28
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Geschrieben am: 26.12.2010 um 18:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.12.2010 um 18:52 Uhr
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Da sie im letzten Absatz schreiben, das du Nachweise vorlegen mußt, würde ich dieses auch machen.
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KnC - 39
Halbprofi
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Dabei seit 12.2004
155
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Geschrieben am: 26.12.2010 um 18:54 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.12.2010 um 18:55 Uhr
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Also für mich ist rauszulesen, dass du all dein Vermögen und Bezüge in dem genannten Zeitraum belegen musst. Zum Beispiel durch deine Kontoauszüge etc.
Gehe am besten zu den Banken, bei denen du ein Konto hast und lass dir Nachweise für diese Zeiträume erstellen. Diese bescheinigen dir meist auch dass du keine weiteren Konten hast. Wenn du wieder was verschweigen solltest, könnte es dann anders enden. Von dem her nehme das ernst und leg die geforderten Daten offen.
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HugoHiasl
Profi
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Dabei seit 02.2006
531
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Geschrieben am: 26.12.2010 um 18:59 Uhr
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Ich denke die 98 Euro sind nur ein Teil des Problems. Um 98 Euro an Zinsen zu erhalten muss ein Vermögen vorhanden sein. Ist das nicht Hartz IV sicher angelegt, muss dieses vorrangig verbraucht werden, bevor man Unterstützung vom Staat bekommt.
Ich vermute es geht der Behörde zum Einen um die 98 Euro und zum Anderen darum, dass es nicht angegebenes Vermögen gibt, von dem sie nicht weiss ob es geschützt ist.
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FaR_CrY
Champion
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Dabei seit 11.2008
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Geschrieben am: 26.12.2010 um 19:26 Uhr
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ich will ja nix sagen aber man erkennt deinen namen trotzdem :D ich schreib ihn mal nicht hier rein ;)
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