so-bad-boy - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 30.05.2010 um 12:34 Uhr
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Hallo zusammen!
Weiß von euch zufällig jemand (am besten aus eigener Erfahrung) wie das bei BA-studenten mit der Wehrpflicht ist?
Wenn man sich gesetzestexte, foren, gerichtsurteile, etc. durchliest, scheint das ja ne erhebliche Grauzone zu sein...
Es wäre mal gut, wenn jemand GENAU wüsste, ob man zur Bundeswehr muss, oder sich zurückstellen kann, oder ob man bis ins dritte Semester hoffen muss...
Danke für eure Antworten!
Zur information: es geht um ein BA Studium (12-wochen turnus, betrieb und Hochschule in Baden Würtemberg (Duale Hochschule BW); ohne Berufsausbildung "Lehre"...
Die Intelligenz verfolgt dich, doch du bist schneller! ;)
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warlock - 37
Profi
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Geschrieben am: 30.05.2010 um 12:40 Uhr
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In meinen Zuga kam einer der war auch im BA Studium, wurde dann eingezogen und hat dadurch den BA platz verloren.
Ist alles rechtens, da sie ihn zwischen Semester 1 und 2 eingezogen haben, er ging dann sogar vor Gericht hat aber nichts gebracht.
Das war vor nem Jahr ka ob es seit dem ne Änderung gab.
Aber evtl hilft auch ein Gespräch mit der Firma bei der du das BA Studium machst, da Wehrpflicht ja auf 6 Moante verkürzt wird verlierst ja eh nur ein semester und ned 2 wie bei 9 monaten WP
Kaffee ohne Koffein ist wie seine Schwester zu lecken. Schmeckt richtig, ist aber falsch.
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Chris7750 - 32
Profi
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Geschrieben am: 30.05.2010 um 12:56 Uhr
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ich hab keine eigenen Erfahrungen diesbezüglich und weiß auch nciht ob sie dich einziehen dürfen, doch wenn sie das tun sollten, kannst du doch immer noch Zivildienst beispielsweise beim DRK machen und somit dein Studium ohne Unterbrechung fortsetzen.
Merke: Auch aus Wasser wird ein edler Tropfen, mischt man es mit Malz und Hopfen!
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Nitek - 41
Champion
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Geschrieben am: 30.05.2010 um 12:57 Uhr
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Zitat von warlock: Ist alles rechtens, da sie ihn zwischen Semester 1 und 2 eingezogen haben, er ging dann sogar vor Gericht hat aber nichts gebracht.
So hab ich die Regelung auch im Kopf: Im 1. und 2. Semester haste Pech gehabt, danach können sie dich nichtmehr einziehn.
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Knockout - 37
Experte
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Geschrieben am: 30.05.2010 um 13:18 Uhr
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Zitat von Chris7750: ich hab keine eigenen Erfahrungen diesbezüglich und weiß auch nciht ob sie dich einziehen dürfen, doch wenn sie das tun sollten, kannst du doch immer noch Zivildienst beispielsweise beim DRK machen und somit dein Studium ohne Unterbrechung fortsetzen.
und wann soll er den Zivildienst ableisten? nach Feierabend? was du meinst ist eine verprlichtung beispielsweise beim THW auf 8 Jahre. Also da würd ich lieber das Studium unterbrechen anstatt mich 8 Jahre irgendwo anzumelden. vielleicht spielt der Arbeitgeber ja auch bei einer 6 monatigen unterbrechung mit?
Eine Zigarette verkürzt das Leben um 2Min;eine Flasche Bier um 4Minuten;und ein Arbeitstag um 8std!!
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Knight - 38
Halbprofi
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Geschrieben am: 30.05.2010 um 13:33 Uhr
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Zitat von Knockout: Zitat von Chris7750: ich hab keine eigenen Erfahrungen diesbezüglich und weiß auch nciht ob sie dich einziehen dürfen, doch wenn sie das tun sollten, kannst du doch immer noch Zivildienst beispielsweise beim DRK machen und somit dein Studium ohne Unterbrechung fortsetzen.
und wann soll er den Zivildienst ableisten? nach Feierabend? was du meinst ist eine verprlichtung beispielsweise beim THW auf 8 Jahre. Also da würd ich lieber das Studium unterbrechen anstatt mich 8 Jahre irgendwo anzumelden. vielleicht spielt der Arbeitgeber ja auch bei einer 6 monatigen unterbrechung mit?
Man kann seinen Zivildiesnt auch stückweise ableisten -.-
Auge um Auge! Denn nur Vergeltung ist gerechter Lohn!
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Knockout - 37
Experte
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Geschrieben am: 30.05.2010 um 13:47 Uhr
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Zitat von Knight:
Man kann seinen Zivildiesnt auch stückweise ableisten -.-
und in was für einem Zeitraum? bzw. wird das aufgeteilt?
Eine Zigarette verkürzt das Leben um 2Min;eine Flasche Bier um 4Minuten;und ein Arbeitstag um 8std!!
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