Forum / Campusleben, Job und Karriere
Praktikum wärend Urlaub

Andeo_cuvar
Anfänger
(offline)
Dabei seit 11.2008
4
Beiträge
|
Geschrieben am: 19.05.2010 um 10:20 Uhr
|
|
Hey.
Ich bin jetzt bald mit meiner Ausbildung fertig und wollte mich mal neuorientieren. Jetzt hab ich Urlaub und mir wurde angeboten ein Praktikum zu machen, aber darf ich das überhaupt?
Meine Fragen:
-Wie ist es mit den Versicherungen?
-Muss ich meinem Arbeitgeber bescheid geben?
Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe^^
Grüßle Angelique
|
|
v8-trucker- - 38
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 04.2010
218
Beiträge
|
Geschrieben am: 19.05.2010 um 10:24 Uhr
|
|
klar darfst du das aber wegen versicherung musst abglären
|
|
JobSurferUlm - 41
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 01.2010
59
Beiträge
|
Geschrieben am: 19.05.2010 um 13:47 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.05.2010 um 15:27 Uhr
|
|
Hallo Angelique,
ich habe einen link gefunden der Informationen zu notwendigen Versicherungen während Praktika gibt. Allerdings ist ein Praktikum während der Ausbildung dort nicht speziell erwähnt.Ich denke, dass vor allem zu klären ist, ob der Praktikumsbetrieb dich bei der Unfallversicherung anmeldet.Dafür ist die Berufsgenossenschaft zuständig die i.d.R. vom Betrieb informiert wird.
Bitte kläre dieses Thema telefonisch mit den Ausbilderbegleitern der IHK: Herrn Staudinger : 0731-173-128 oder
Herrn Janzik:0731-173-133
Sie sind beide am 20.05.10 wieder im Büro!
oder Frage bei deiner Krankenkasse nach.
Ich habe folgende Informationen gefunden, unter
praktikant24.de:
Praktikaart Ferienpraktikum:
Arbeitsschutz: Hier sind ggf. die Regelungen des JArbSchG zu beachten, falls der Praktikant noch nicht volljährig ist.
Sozialversicherungen: Versicherungsfreiheit, wenn die Praktika kürzer als 2 Monate dauern. Ansonsten kranken-, renten- und pflegeversicherungspflichtig sowie auch unfallversicherungspflichtig.
Haftpflichtversicherung: Die Praktikanten müssen sich in der Regel selbst haftpflichtversichern. Manche Schulen erkennen ein Ferienpraktikum jedoch als schulische Veranstaltung an. Wenn dies der Fall ist, ist der Praktikant - wie bei einem Schülerbetriebspraktikum - gesetzlich versichert. Dies sollte also auf jeden Fall im Vorfeld mit der Schulleitung abgeklärt werden.
Unfallversicherungen: Die Praktikanten müssen sich in der Regel selbst unfallversichern. Manche Schulen erkennen ein Ferienpraktikum jedoch als schulische Veranstaltung an. Wenn dies der Fall ist, ist der Praktikant - wie bei einem Schülerbetriebspraktikum - gesetzlich unfallversichert. Dies sollte also auf jeden Fall im Vorfeld mit der Schulleitung abgeklärt werden.
Nähere Informationen http://www.bmas.de/portal/24496/frage_10
Unterstützung beim Übergang von Schule in Ausbildung und in den Beruf findest du in der Gruppe: Jobsurfer Ulm auf team-ulm.de
Viele Grüße.Dein Jobsurfer
Gruppe JobSurfer Ulm - Die Onlineberatung der Caritas zum Thema Ausbildung auf team-ulm.de
|
|
Forum / Campusleben, Job und Karriere
|