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Forum / Campusleben, Job und Karriere

Ausbildung mit Nebenjob

_Valentine_ - 34
Anfänger (offline)

Dabei seit 05.2009
25 Beiträge

Geschrieben am: 03.05.2010 um 09:37 Uhr

Hallo zusammen

mich würde mal interessieren ob man während der Ausbildung auch noch jobben darf, so z.B. McDonald oder sowas in die Richtung.
Eben am Wochenende dann wenn man sowieso frei hat (je nach Beruf auch andere Tage)

Ich hab mal gehört das es möglich ist wenn die schulischen und betrieblichen Leistungen darunter nicht leiden.

Das hab ich aber nur mal so aufgeschnappt und weis nicht wie das wirklich ist und wie das dann auch mit Steuern etc. aussieht. In meinem Ausbildungsvertrag hab ich auch schon nachgeschaut, dort steht jedoch überhaupt nichts zu diesem Thema... ...

Kennt da jemand vielleicht ne gute Seite im Netz oder weis direkte Informationen?
Wär echt super^^

Hier könnte ein intelligenter und tiefgründiger Satz stehen.

--Joerg--
Champion (offline)

Dabei seit 03.2009
2785 Beiträge

Geschrieben am: 03.05.2010 um 09:40 Uhr

Nebenjob

Vielleicht möchtest du dir ein paar Extras verdienen, vielleicht musst du zusätzlich arbeiten um zu überleben. Es gilt auf jeden Fall: Du musst deinen Ausbilder über deinen Nebenjob informieren. Er darf ihn dir nur verbieten, wenn der Nebenjob die Ausbildung und deine Arbeitsleistung negativ beeinflussen.
Wenn du einen Nebenjob annimmst, ist es in der Regel am günstigsten für dich, wenn du einen 400-Euro-Job machst, da hier wenig Steuern und Sozialabgaben anfallen. Aber du musst aufpassen: Vielleicht überschreitest du durch den Nebenjob die Einkommensgrenze für das Kindergeld oder deine BAB wird gekürzt. Rechne dir das vorher genau aus, sonst hast du am Ende trotz mehr Arbeit weniger in der Tasche!
Achtung: Falls du einen Nebenjob annimmst, beachte die Vorschriften des Jugendarbeitschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes: Auch bei zwei Jobs darfst du die zulässige Höchstarbeitszeit nicht überschreiten!

Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.

_Valentine_ - 34
Anfänger (offline)

Dabei seit 05.2009
25 Beiträge

Geschrieben am: 03.05.2010 um 09:54 Uhr

Danke für die Info das bringt mich schonmal ein gutes Stück voran.
:daumenhoch:

Hier könnte ein intelligenter und tiefgründiger Satz stehen.

_Cooper_ - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2009
138 Beiträge
Geschrieben am: 03.05.2010 um 10:40 Uhr

ja darfst du bis 400 euro basis hab es damals auch gemacht

Für schreibfehler haftet die Tastatur

Schattenhaft - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2008
320 Beiträge
Geschrieben am: 03.05.2010 um 10:48 Uhr

also ich hatte neben meiner ausbildung auch nen 400€ job.
musst halt deinen ausbilder fragen ob es ok für ihn ist, wenn du z.B. deinen Samstag und/oder Sonntag dafür hergibst.
und was auch wichtig ist, dass der nebenjob nichts mit deiner ausbildungsstelle gemeinsam hat....da du ja sonst unbewusst irgendwas aus der firma weitergeben könntest und somit der anderen einen vorteil liefern kannst.
ist zwar ein wenig weit hergeholt aber so ticken ausbilder nun mal -.-
Mr-Dreamer - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2007
173 Beiträge

Geschrieben am: 03.05.2010 um 10:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.05.2010 um 10:51 Uhr

Zitat von --Joerg--:

Achtung: Falls du einen Nebenjob annimmst, beachte die Vorschriften des Jugendarbeitschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes: Auch bei zwei Jobs darfst du die zulässige Höchstarbeitszeit nicht überschreiten!

Da du bereits 19 bist, gilt das für dich nicht.

Ich empfehle dir noch eines. Informiere deinen Ausbildungsbetrieb über deinen Nebenjob, lass es dir also ggf. bestätigen, dass dies in Ordnung geht. Das hat etwas mit Fairness zu tun und bei mir hat es sogar geholfen, da mein ehemaliger Chef großer Vfb Fan ist und ich zufällig im Stadion nebenher gejobbt habe :-)

Komm schon! Nur ein einziges Mal!

DCaTroH - 37
Experte (offline)

Dabei seit 10.2004
1064 Beiträge

Geschrieben am: 03.05.2010 um 11:09 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.05.2010 um 11:10 Uhr

Bei uns müssen Nebenbeschäftigungen schriftlich beantragt und genehmigt werden.
Kommt also auch auf deinen Ausbildungsbetrieb an.
Nebenbeschäftigung in Konkurrenzbetrieben führt zur Kündigung... Wenn in deinem Vertrag dazu allerdings nichts steht, hast du da wohl freie Hand ;)

Ansonsten eben wegen Kindergeld drauf achten, falls das für dich relevant ist und täglich nicht mehr als 10 Stunden arbeiten, Ruhepausen einhalten, etc.

~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~

_Gourmet_ - 33
Champion (offline)

Dabei seit 08.2008
2513 Beiträge

Geschrieben am: 03.05.2010 um 11:44 Uhr

mache ich zurzeit. nur naja man braucht gute nerven b2t :-D

ja es geht wenn du auf 400 euro basis angemeldet bist. ohne anmeldung würde ich nicht riskieren :-D weil naja ich hab in der ferienfirma die hand aufgeschlitzt und ohne anmeldung wärs komplieziert geworden :-D

also es geht ;-)

R.I.P. Du bleibst immer bei uns!!!///gott zur ehr dem nächsten zur wehr

Kazuna-chan
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2008
155 Beiträge
Geschrieben am: 03.05.2010 um 11:51 Uhr

also ich weiß persönlich, dass es erlaubt ist während einer ausbildung oder eines studiums 50 tage im jahr zu arbeiten. da muss man dann auch dem ausbilder ect nicht bescheid geben deswegen.
alles andere, wie zb ein 400€ job muss beim ausbilder bestätigt werden

Aktuell im Account-Umzug! Endgültige Deaktivierung am 26.09!

--Joerg--
Champion (offline)

Dabei seit 03.2009
2785 Beiträge

Geschrieben am: 03.05.2010 um 11:59 Uhr

Probiers doch mal bei Müller - die suchen immer

Aushilfen für Kommissionierung oder Warenausgang.

Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.

Mr-Dreamer - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2007
173 Beiträge

Geschrieben am: 04.05.2010 um 12:01 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.05.2010 um 12:04 Uhr

Zitat von Kazuna-chan:

also ich weiß persönlich, dass es erlaubt ist während einer ausbildung oder eines studiums 50 tage im jahr zu arbeiten. da muss man dann auch dem ausbilder ect nicht bescheid geben deswegen.
alles andere, wie zb ein 400€ job muss beim ausbilder bestätigt werden


Das ist falsch. Du darfst zwar 50 Tage im Jahr Steuerfrei arbeiten (wird als kurzfristige Beschäftigung geführt, Achtung kein Minijob), aber das hat nichts mit der Ausbildung zu tun. Ich rate jedem generell den Ausbildungsbetrieb zu informieren, nicht das es später ein böses Erwachen gibt, vorallem bei speziellen Klauseln im Vertrag.

Komm schon! Nur ein einziges Mal!

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