_-ReNe-_ - 34
Profi
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Geschrieben am: 05.03.2010 um 16:54 Uhr
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Servus zusammen..
Ich werd dieses Jahr zum Wehrdienst eingezogen, und wollte wissen ob mir jemand sagen kann, was für zusätzliche finanzielle Unterstützung man bekommen kann, während man beim Bund ist?
Also z.b. hat man Anspruch auf BaföG, Wohngeld oder sonstiges und wenn ja in welcher Höhe?
Danke schonmal für eure Hilfe...
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schenk81 - 43
Fortgeschrittener
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Dabei seit 04.2008
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Geschrieben am: 05.03.2010 um 16:57 Uhr
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Zitat von _-ReNe-_: Servus zusammen..
Ich werd dieses Jahr zum Wehrdienst eingezogen, und wollte wissen ob mir jemand sagen kann, was für zusätzliche finanzielle Unterstützung man bekommen kann, während man beim Bund ist?
Also z.b. hat man Anspruch auf BaföG, Wohngeld oder sonstiges und wenn ja in welcher Höhe?
Danke schonmal für eure Hilfe...
soweit ich weiß zahlen die auf jeden die miete,sofern man die wohnung mindestens ein halbes jahr hat...
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.
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netscout - 36
Champion
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Dabei seit 10.2005
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Geschrieben am: 05.03.2010 um 16:57 Uhr
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das fragt man am besten seinen Wehrdienstberater. dazu ist er ja da...
Alles was entsteht ist wert, dass es zu Grunde geht.
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_-ReNe-_ - 34
Profi
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Dabei seit 08.2007
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Geschrieben am: 05.03.2010 um 16:59 Uhr
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Sofern man die Wohnung mindestens SEIT nem halben Jahr hat oder für n halbes jahr?
Naja, ich frag lieber erstmal hier, vll kennt sich ja jemand damit aus :)
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hipi - 38
Champion
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Dabei seit 09.2002
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Geschrieben am: 05.03.2010 um 17:03 Uhr
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Zitat von _-ReNe-_: Sofern man die Wohnung mindestens SEIT nem halben Jahr hat oder für n halbes jahr?
Naja, ich frag lieber erstmal hier, vll kennt sich ja jemand damit aus :)
Naja sie werden dir kaum ne neue Wohnung zahlen.^^
Wenn du daheim wohnst hast da ja keine Kosten und in der Kaserene musst ja auch nix zahlen und bist mit essen etc. eigedeckt^^
FÜR eine Ban Funktion im TU-Forum!
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death_angel - 37
Champion
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Dabei seit 09.2003
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Geschrieben am: 05.03.2010 um 17:04 Uhr
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Zitat von _-ReNe-_: [...]Naja, ich frag lieber erstmal hier, vll kennt sich ja jemand damit aus :)
Hier sind aber alle Angaben ohne Gewähr. D.h. wenn du sicher ne richtige Antwort willst, wirst deinen Berater fragen müssen...
... i'm a loser baby, so why don't you kill me?
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chris66
Profi
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Dabei seit 10.2004
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Geschrieben am: 05.03.2010 um 17:06 Uhr
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also du musst deine wohnung mindestens ein halbes jahr bevor du eingezogen wirst haben dann wirds dir gezahlt, bin vor kurzem erst ausgeschieden und bin ab 1.4 wiedereinsteller also ich weiß wovon ich rede
Nenn mich wie du willst!! Ich halte auch nicht viel von dir!!!
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DerAudianer - 35
Halbprofi
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Dabei seit 02.2007
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Geschrieben am: 05.03.2010 um 17:07 Uhr
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Die Dienststelle hat dir ne Wohnung zu stellen (in dem Fall Kaserne), wenn sie dies nicht kann bekommste Geld um dir ne Wohnung zu nehmen.
Also entweder du zahlst die Bude allein oder wohnst 9 Monate in der Kaserne xD
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DerBetzinger - 42
Anfänger
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Geschrieben am: 05.03.2010 um 17:35 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.03.2010 um 17:37 Uhr
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Mal Kontakt mit der Unterhaltsicherungsbehöre aufnehmen:
http://www.ulm.de/leben_in_ulm/bildung_arbeit/leistungen_fuer_wehrpflichtige.3566.3076,3665,4227,3932,3566.htm
Da erfährst Du was genau von denen und was von der Bundeswehr übernommen wird (z.B. bestehende Verträge zu privaten Altersvorsorge können unter Umständen auch von der Bundeswehr gezahlt werden) und welche Dinge selbst zu tragen sind.
Und bevor hier was missverstanden wird, der Bund bringt seine Wehrplichtigen in der Kaserne unter, wenn er das nicht kann mietet er für sie ausserhalb Wohnungen an! Von der Bundeswehr selbst, bekommt aber kein Wehrpflichtiger Geld um sich an einem (neuen) Dienstort eine Wohnung zu nehmen...
Grüße
edit sagt:
Und in Ulm, Dornstadt, Laupheim, Messtetten, Dillingen gibt es derzeit zum Glück noch genug Platz in den Kasernen...zumindest für die Wehrpflichtigen...
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VanillaCream - 40
Anfänger
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Geschrieben am: 10.03.2010 um 14:32 Uhr
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Ich glaub dir geht es eher darum dass du deine Wohnung die du bereits hast behalten kannst oder?
Hierfür kannst du Unterhaltssicherung beantragen.
Die bezahlen dann deine Miete wenn du die Wohnung schon länger als ein halbes Jahr hast ganz höchstens jedoch 298,50 €
Wenn du sie weniger als sechs Monate hast und kein dringender Wohnbedarf vorliegt in Höhe von 70 % der mtl. Miete höchstens jedoch 209, €
Es gibt möglichkeiten noch mehr miete zu bekommen. Aber das solltest du mit dem Landratsamt abklären. Ansprechpartner hier in Ulm ist eine Frau Fitzel Tel: 0731-185-4389
tut das grad alles für meinen Freund beantragen.. deshalb weiß ich das..
hoffe ich konnte dir weiterhelfen..
Tanzen ist Träumen mit den Füßen
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