Forum / Campusleben, Job und Karriere
berufskraftfahrer

--_Basti_-- - 16
Anfänger
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Dabei seit 10.2009
5
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Geschrieben am: 05.03.2010 um 03:44 Uhr
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Kann mir jemand mal genauer beschreiben um was es sich als berufskraftfahrer handelt was man da macht wielange die ausbildung geht was man in der zeit alles macht ab wann man lkw fahren darf und und und
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-Patrick - 32
Profi
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Dabei seit 07.2008
711
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Geschrieben am: 05.03.2010 um 05:59 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.03.2010 um 06:00 Uhr
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kuck google nach
omg
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any89 - 36
Profi
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Dabei seit 03.2007
971
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Geschrieben am: 05.03.2010 um 06:15 Uhr
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du kannst dien LKW lappen erst machen wenn du ne ausbildungsstelle hast..das ist mal das was ich weiß, seit neustem kannst ihn nichtmehr privat machen..
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Hexacappo - 30
Anfänger
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Dabei seit 08.2009
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Geschrieben am: 05.03.2010 um 07:02 Uhr
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Es ist weiterhin möglich den Führerschein privat zu machen, nur müßen im vorfeld 140 schulische Std abgesessen werden bis man anfangen darf.
Dadurch ist der Führerschein halt sehr teuer geworden.
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--_Basti_-- - 16
Anfänger
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Dabei seit 10.2009
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Geschrieben am: 05.03.2010 um 07:08 Uhr
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Zitat von Hexacappo: Es ist weiterhin möglich den Führerschein privat zu machen, nur müßen im vorfeld 140 schulische Std abgesessen werden bis man anfangen darf.
Dadurch ist der Führerschein halt sehr teuer geworden.
wie meinst du das genau ???
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Hexacappo - 30
Anfänger
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Dabei seit 08.2009
3
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Geschrieben am: 05.03.2010 um 07:21 Uhr
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Hoffe das hilf euch weiter!
www.eu-bkf.de
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horst-dino - 67
Anfänger
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Dabei seit 10.2007
1
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Geschrieben am: 05.03.2010 um 08:04 Uhr
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Es ist grundsätzlich möglich den Führerschein zu machen, auch ohne 140 Std. Nur wenn jemand im Gewerblichen Güterverkehr, Werksverkehr oder Personenverkehr tätig ist, ist dies Quali notwenig.
Der Bauarbeiter der als Baufacharbeiter , Maurer, und gelegntlich einen Kipper oder großen LKW fährt braucht diese Quali nicht.
"Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) regelt für alle Fahrer, die im Güterverkehr, Personenverkehr oder Werkverkehr gewerblich fahren und Fahrzeuge lenken, für die ein Führerschein der C- oder D-Klasse erforderlich ist, die Anforderungen an den Fahrer-Beruf neu."
LG Horst
Wer Feler finted där darv sie behalden
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