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Forum / Campusleben, Job und Karriere

Gewinnverteilung einer KG!

paddYStaaR- - 30
Experte (offline)

Dabei seit 02.2006
1216 Beiträge

Geschrieben am: 27.01.2010 um 19:26 Uhr

Hallo habe eine Frage:

Melanie Steiger (Komplementär): 200000€
Günther Martens (Kommanditist): 200000€
Uwe Willms (Kommanditist): 200000€

Ergebnisverteilung:

Für die Geschäftsführung erhält jeder Komplementär vom erzielten Reingewinn vorweg eine Vergütung von 60000€. Überschreitet der Gesamtgewinn die Mindestverzinsung von 10%, so ist der Rest im verhältnis 3:2:2 zu verteilen:

& dann noch:

Im ablaufenden Geschäftsjahr betrug der Reingewinn 400000€. Führen sie die Gewinnverteilung durch.


Wie geht/mach ich das? Ich checks nich!

_#' || PSN ID: xornator1

mondstromer - 50
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2008
12 Beiträge
Geschrieben am: 27.01.2010 um 19:35 Uhr

Melanie Steiger (Komplementär): 200000€
Günther Martens (Kommanditist): 200000€
Uwe Willms (Kommanditist): 200000€

Ergebnisverteilung:

Für die Geschäftsführung erhält jeder Komplementär vom erzielten Reingewinn vorweg eine Vergütung von 60000€. Überschreitet der Gesamtgewinn die Mindestverzinsung von 10%, so ist der Rest im verhältnis 3:2:2 zu verteilen:

& dann noch:

Im ablaufenden Geschäftsjahr betrug der Reingewinn 400000€. Führen sie die Gewinnverteilung durch.


Du ziehts vom Reingewinn die Vergütung ab, chekcst anschliessend ob der Rest die 10 % Mindestverzinsung überschreitet, Ziehst die insegsamt 30% der Gesamteinlage vom Restwert des Reingewinns ab. Was übrig bleibt teilst du durch 7 und verteilst es entsprechend des Verhältnisses.

Rechnen musste selber :-)

Lieblingsblog: http://simonsch.blog.de/

paddYStaaR- - 30
Experte (offline)

Dabei seit 02.2006
1216 Beiträge

Geschrieben am: 27.01.2010 um 19:40 Uhr

Werden die Zinsen immer abgezogen? Und warum?

_#' || PSN ID: xornator1

mondstromer - 50
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2008
12 Beiträge
Geschrieben am: 27.01.2010 um 19:45 Uhr

Kommt auf den Vertrag an. Die Mindestverzinsung ist sozusagen die zugesicherte Gewinnausschüttung. In der Regel wird das immer abgezogen. Wenn die KG keinen Gewinn schreibt greifen i.d.R. andere Regelungen...

Ist das die Hausaufgabe für Rechnungswesen?

Lieblingsblog: http://simonsch.blog.de/

paddYStaaR- - 30
Experte (offline)

Dabei seit 02.2006
1216 Beiträge

Geschrieben am: 27.01.2010 um 19:50 Uhr

Zitat von mondstromer:

Kommt auf den Vertrag an. Die Mindestverzinsung ist sozusagen die zugesicherte Gewinnausschüttung. In der Regel wird das immer abgezogen. Wenn die KG keinen Gewinn schreibt greifen i.d.R. andere Regelungen...

Ist das die Hausaufgabe für Rechnungswesen?


Nein ich lerne für Spezielle Wirtschaftslehre Test.

_#' || PSN ID: xornator1

mondstromer - 50
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2008
12 Beiträge
Geschrieben am: 27.01.2010 um 19:54 Uhr

ach du Schande, wann ist der?

Lieblingsblog: http://simonsch.blog.de/

mondstromer - 50
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2008
12 Beiträge
Geschrieben am: 27.01.2010 um 19:58 Uhr

is ja auch egal... auf jeden Fall viel Glück und Erfolg!

Lieblingsblog: http://simonsch.blog.de/

-ice-d- - 32
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2006
98 Beiträge

Geschrieben am: 27.01.2010 um 22:00 Uhr

Zitat von mondstromer:

ach du Schande, wann ist der?


wie kann man das jetzt verstehen


scheis drauf was andere über dich sagen, du kennst dich immer noch am besten

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