Forum / Campusleben, Job und Karriere
Gewinnverteilung einer KG!
paddYStaaR- - 30
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Geschrieben am: 27.01.2010 um 19:26 Uhr
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Hallo habe eine Frage:
Melanie Steiger (Komplementär): 200000€
Günther Martens (Kommanditist): 200000€
Uwe Willms (Kommanditist): 200000€
Ergebnisverteilung:
Für die Geschäftsführung erhält jeder Komplementär vom erzielten Reingewinn vorweg eine Vergütung von 60000€. Überschreitet der Gesamtgewinn die Mindestverzinsung von 10%, so ist der Rest im verhältnis 3:2:2 zu verteilen:
& dann noch:
Im ablaufenden Geschäftsjahr betrug der Reingewinn 400000€. Führen sie die Gewinnverteilung durch.
Wie geht/mach ich das? Ich checks nich!
_#' || PSN ID: xornator1
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mondstromer - 50
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Geschrieben am: 27.01.2010 um 19:35 Uhr
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Melanie Steiger (Komplementär): 200000€
Günther Martens (Kommanditist): 200000€
Uwe Willms (Kommanditist): 200000€
Ergebnisverteilung:
Für die Geschäftsführung erhält jeder Komplementär vom erzielten Reingewinn vorweg eine Vergütung von 60000€. Überschreitet der Gesamtgewinn die Mindestverzinsung von 10%, so ist der Rest im verhältnis 3:2:2 zu verteilen:
& dann noch:
Im ablaufenden Geschäftsjahr betrug der Reingewinn 400000€. Führen sie die Gewinnverteilung durch.
Du ziehts vom Reingewinn die Vergütung ab, chekcst anschliessend ob der Rest die 10 % Mindestverzinsung überschreitet, Ziehst die insegsamt 30% der Gesamteinlage vom Restwert des Reingewinns ab. Was übrig bleibt teilst du durch 7 und verteilst es entsprechend des Verhältnisses.
Rechnen musste selber
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paddYStaaR- - 30
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Geschrieben am: 27.01.2010 um 19:40 Uhr
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Werden die Zinsen immer abgezogen? Und warum?
_#' || PSN ID: xornator1
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mondstromer - 50
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Geschrieben am: 27.01.2010 um 19:45 Uhr
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Kommt auf den Vertrag an. Die Mindestverzinsung ist sozusagen die zugesicherte Gewinnausschüttung. In der Regel wird das immer abgezogen. Wenn die KG keinen Gewinn schreibt greifen i.d.R. andere Regelungen...
Ist das die Hausaufgabe für Rechnungswesen?
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paddYStaaR- - 30
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Geschrieben am: 27.01.2010 um 19:50 Uhr
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Zitat von mondstromer: Kommt auf den Vertrag an. Die Mindestverzinsung ist sozusagen die zugesicherte Gewinnausschüttung. In der Regel wird das immer abgezogen. Wenn die KG keinen Gewinn schreibt greifen i.d.R. andere Regelungen...
Ist das die Hausaufgabe für Rechnungswesen?
Nein ich lerne für Spezielle Wirtschaftslehre Test.
_#' || PSN ID: xornator1
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mondstromer - 50
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Geschrieben am: 27.01.2010 um 19:54 Uhr
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ach du Schande, wann ist der?
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mondstromer - 50
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Geschrieben am: 27.01.2010 um 19:58 Uhr
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is ja auch egal... auf jeden Fall viel Glück und Erfolg!
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-ice-d- - 32
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 27.01.2010 um 22:00 Uhr
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wie kann man das jetzt verstehen
scheis drauf was andere über dich sagen, du kennst dich immer noch am besten
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