Dragedo - 38
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Geschrieben am: 26.01.2010 um 18:21 Uhr
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Zitat von schranzinger: meistens erst ab 23 jahren ein und bis 27 jahre
eingezogen wird ab 18 und bis 23 (seit kurzem heruntergesetzt vom Höchstalter 25)
Ne Ausbildung beim Bund wäre ne Alternative für dich. Musst halt bedenken, dass du dich dann für mindestens 8 Jahre verpflichten musst. Bekommst aber von Anfang an volles Gehalt (was natürlich mit der Zeit auch steigt).
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WeezyBaby - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 26.01.2010 um 18:22 Uhr
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Du musst zur Musterung, aber danach reichst Du Deine Ausbildungsbestätigung ein und dann wirst Du danach eingezogen, außer Du bist zu alt.
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el_Marto - 36
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 26.01.2010 um 18:23 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.01.2010 um 18:26 Uhr
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Zitat von TIB90:
relativ, ich hab mal gehört das Jahrgang 88 gar nicht berücksichtigt worden ist. kenne niemand der aus dem jahrgang überhaupt gemustert wurde!
Ich schon
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warlock - 37
Profi
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Geschrieben am: 26.01.2010 um 18:30 Uhr
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Zitat von el_Marto: Zitat von TIB90:
relativ, ich hab mal gehört das Jahrgang 88 gar nicht berücksichtigt worden ist. kenne niemand der aus dem jahrgang überhaupt gemustert wurde!
Ich schon 
<- 88 und war bei bund
Kaffee ohne Koffein ist wie seine Schwester zu lecken. Schmeckt richtig, ist aber falsch.
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RUs_ViP_RUs
Anfänger
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Geschrieben am: 26.01.2010 um 18:34 Uhr
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Zitat von warlock: Zitat von el_Marto: Zitat von TIB90:
relativ, ich hab mal gehört das Jahrgang 88 gar nicht berücksichtigt worden ist. kenne niemand der aus dem jahrgang überhaupt gemustert wurde!
Ich schon 
<- 88 und war bei bund
mein freund ist aus dem jahrgang 88 und er wurde gemusstert und ist jetzt in der bund für 4 jahre
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Harl_Dephin - 36
Profi
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Geschrieben am: 26.01.2010 um 18:35 Uhr
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Zitat von Mrs_Sippi: Zitat von magma_loran: Hey ich hab mir überlegt ich will zum bund aber wenn ich jetzt so denk das ich auch eig meine ausbildung und so dann schon haben könnt.Aber was tun wenn man ne ausbildung macht und dann der brief vom bund kommt vonwegen einzug+musterung ? muss man dann seine ausbildung abbrechen oder kann man dann auch einfach ausbildung weitermachen und dann nicht zum bund gehn oder bereitet des einem dann probleme ? ^^
ps: danke für die hoffentlich nützlichen antworten xD
also, das is so :) (achja, ich bin nich nur irgendein dummes mädchen die davon nichts weiß, ich überlege auch selber dahin zugehen)
also erstens mal kannst du auch deine ausbildung beim bund machen, beim bund gibt es alles was es draußen in der zivilen arbeitswelt auch gibt ;) bloß du bekommst vom 1-3 (4) lerhjahr dass selbe geld, nämlich dass eines unteroffiziers (bei dem unteroffizier also ob der so heißt bin ich mir nicht ganz sicher, ich verwechsel dass irgendwie immer)
und wenn du eine ausbildung im zivilen, also ganz normal machst und dan der brief für den einzug kommt dann musst du die musterung nach der ausbildung machen, ausser du stellst dich echt sehr dumm an oder hast 10 kg übergewicht oder sonst was, oder dein meister sagt dass er dich UNBEDINGT bracuht dann musst du die musterung nicht unbedingt machen =))
also alles hier kommt aus erster hand, mein vater arbeitet als hauptmann bei der bundeswehr und ich war auch beim wehrdientberater ^^
für des das dein vater hauptmann isch weisch du relativ wenig^^ du kriegsch z.b. erstmal gehalt als schütze, gefreiter, obergefreiter,... bis du unteroffizier natürlich bisch! ohne ausbildung fängsch du net als unteroffizier an und selbst mit ausbildung bisch du nur von anfang an uffz wenn die ausbildung in deine einheit passt! hatte den fall in meinem zug das einer die wahl hatte zwischen als uffz einsteigen und bei uns stationiert sein oder als panzerschütze anzufangen und dafür leopard 2 fahren dürfen!
desweiteren sind 10kg übergewicht scheiß egal! interessant wirds wenns mal 40 oder so sind 
zusätzlich kann dein meister sagen so viel er will! wenn du ausgelernt bisch kann dich der bund jederzeit einziehen außer du fällsch in bestimmte ausnahmen.
beim studium weiß ich ganz sicher das man bis zum 2. semester eingezogen werden kann! sobald man im 3. isch hasch erstmal ruhe vorm bund! bei der ausbildung bin ich mir net sicher ob se dich da im ersten jahr no einziehen können! zur musterung musch so oder so! egal was du grad machsch! isch ja doch no n kleiner unterschied zwischen musterung und einberufung 
und mit ausbildung beim bund! klar gibts da viele sachen die es in der arbeitswelt auch gibt aber dafür gibts so nette kleine sachen wie auslandseinsatz die du dann machen musch und ob alle dadrauf bock haben^^
der der behauptet hat das 88 net eingezogen wurde geschweige denn gemustert isch totaler schmarrn! ich bin jahrgang 88 und wurde eingezogen^^
http://www.myspace.com/daysinmarch | Hört's euch an
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digitalknox - 45
Halbprofi
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Geschrieben am: 26.01.2010 um 18:36 Uhr
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Diese "Dritter-Bruder" regel greift aber nur dann, wenn beide Brüder beim Bund waren bzw. Zivildienst nach der Wehrpflicht gleistet haben - ist jedoch einer der beiden direkt als Zeitsoldat zum Bund, fällt dieser aus der Reihenfolge raus...
Rettet unsere Sprache!
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s_max - 34
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Geschrieben am: 26.01.2010 um 18:43 Uhr
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Zitat von el_Marto: Zitat von TIB90:
relativ, ich hab mal gehört das Jahrgang 88 gar nicht berücksichtigt worden ist. kenne niemand der aus dem jahrgang überhaupt gemustert wurde!
Ich schon 
Das stimmt so nicht ganz, nach Gesetzeslage darf die Bundeswehr nur eine Maximaltruppenstärke haben und jenachdem, ob man gerade hart am Limit ist oder eben nicht, kann es sein, dass manche vorerst rausfallen...ich persönlich kenne den Fall, dass jemand erst mit 23 sein Erfassungsschreiben bekommen hat, mit der Ausbildung fertig war und deswegen mal von heut auf morgen gemustert und eingezogen wurde...
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digitalknox - 45
Halbprofi
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Geschrieben am: 26.01.2010 um 18:44 Uhr
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Falsch ist: "Dein Meister sagt er braucht dich unbedingt!"
Ausser bei Familienbetrieben ist es generell nicht möglich komplett ausgemustert zu werden - oder "rückgestellt" bis 27, und damit nicht mehr im wehrfähigen Alter.
Man kann sich jedoch, während schulischer Ausbildung, Studium und/oder Ausbildung, beliebig oft, gegen Vorlage der Schulbescheinigung oder Ausbildungsbescheinigung zurückstellen lassen.
"Dumm anstellen" gilt auch nicht als Ausmusterungsgrund - auch ärztliche Atteste, wie z.b. Asthma, vom Hausarzt bestätigt, ziehen in der Regel eine ärztliche bzw. betriebsärtliche Untersuchung bei der Musterung nach sich.
Rettet unsere Sprache!
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SpongeBernd - 34
Champion
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Geschrieben am: 26.01.2010 um 18:50 Uhr
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auch wenns nicht genau zur frage passt:
hier reden alle von "ausbildungsvertrag". wie mir heute gesagt wurde gilt das mit dem ausbildungsvertrag bei einem dualen studium (ehemals BA) nicht...ich hab gerade sooo nen hals -.-
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BluePhoenix - 36
Halbprofi
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Geschrieben am: 26.01.2010 um 18:55 Uhr
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oh man sind hier wieder mal viele sinnlose Beiträge drin 
Sachlage:
Zur Musterung musst du immer , egal was du machst.
Solange du in der Schule bist oder dich in einer Ausbildung befindest darf der Bund dich nicht zum Wehrdienst einziehen.
Sollte zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn der Einberufungsbescheid kommen , erstma bei deinem Bearbeiter anrufen und dann erklären die dir weiteres.
Vom Studium und nicht zu vergessen von der Meisterschule kann dich der Bund ohne Bedenken einziehen, ist bitter aber leider Tatsache.
Desweiteren wirst du nach dem vollendeten 23. Lebensjahr nicht mehr eingezogen, es sei denn du verpflichtest dich eben als Zeitsoldat.
noch Fragen .. immer her damit 
Grüße
Im Gedenken an unsere gefallen Kameraden!!
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digitalknox - 45
Halbprofi
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Geschrieben am: 26.01.2010 um 18:55 Uhr
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Zitat von SpongeBernd: auch wenns nicht genau zur frage passt:
hier reden alle von "ausbildungsvertrag". wie mir heute gesagt wurde gilt das mit dem ausbildungsvertrag bei einem dualen studium (ehemals BA) nicht...ich hab gerade sooo nen hals -.-
Von wem hast du denn diese Auskunft?
Bezog sich dieses Aussage auf die Musterung - oder auf die Einberufung?
Rettet unsere Sprache!
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digitalknox - 45
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Geschrieben am: 26.01.2010 um 18:57 Uhr
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Zitat von BluePhoenix: oh man sind hier wieder mal viele sinnlose Beiträge drin 
Sachlage:
Zur Musterung musst du immer , egal was du machst.
Solange du in der Schule bist oder dich in einer Ausbildung befindest darf der Bund dich nicht zum Wehrdienst einziehen.
Sollte zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn der Einberufungsbescheid kommen , erstma bei deinem Bearbeiter anrufen und dann erklären die dir weiteres.
Vom Studium und nicht zu vergessen von der Meisterschule kann dich der Bund ohne Bedenken einziehen, ist bitter aber leider Tatsache.
Desweiteren wirst du nach dem vollendeten 23. Lebensjahr nicht mehr eingezogen, es sei denn du verpflichtest dich eben als Zeitsoldat.
noch Fragen .. immer her damit
Grüße
Nicht richtig.
Wehrfähig bis 27 - Rückstellung möglich - Meisterschule zählt als Zusatzqualifikation und ist daher kein Grund zur Ausmusterung/Rückstellung.
Rettet unsere Sprache!
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s_max - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 26.01.2010 um 19:02 Uhr
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Zitat von digitalknox: Zitat von BluePhoenix: oh man sind hier wieder mal viele sinnlose Beiträge drin 
Sachlage:
Zur Musterung musst du immer , egal was du machst.
Solange du in der Schule bist oder dich in einer Ausbildung befindest darf der Bund dich nicht zum Wehrdienst einziehen.
Sollte zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn der Einberufungsbescheid kommen , erstma bei deinem Bearbeiter anrufen und dann erklären die dir weiteres.
Vom Studium und nicht zu vergessen von der Meisterschule kann dich der Bund ohne Bedenken einziehen, ist bitter aber leider Tatsache.
Desweiteren wirst du nach dem vollendeten 23. Lebensjahr nicht mehr eingezogen, es sei denn du verpflichtest dich eben als Zeitsoldat.
noch Fragen .. immer her damit
Grüße
Nicht richtig.
Wehrfähig bis 27 - Rückstellung möglich - Meisterschule zählt als Zusatzqualifikation und ist daher kein Grund zur Ausmusterung/Rückstellung.
vllt mal lesen?
er schreibt, dass man von der meisterschule eingezogen werden kann
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digitalknox - 45
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Geschrieben am: 26.01.2010 um 19:03 Uhr
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Zitat von s_max:
vllt mal lesen?
er schreibt, dass man von der meisterschule eingezogen werden kann
Ja, das schreibt er - ich habe es lediglich ergänzt bzw. erklärt.
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